Gebäudereinigung bzw. Objektreinigung: 1112701 "Würfel" Schulzentrum Liblar, Zentralmensa, 50374, Erftstadt

den Vertrag über die "Gebäudereinigung "Würfel" Schulzentrum Liblar, Zentralmensa, 50374, Erftstadt" zwischen der Stadt Erftstadt und der Firma "Gebäudereinigung Boddenberg GmbH", nebst sonst. Schriftlichen absprachen und oder Vereinbarungen mit der Firma Gebäudereinigung Boddenberg GmbH bezogen auf dass Objekt

Ebenfalls aufgeschlüsselt Für das Objekt ausgegebene Mittel/Ausgezahlten Leistungen.

Auftrag-Nr. 2000708
K: STADT ERFTSTADT
O: 1112701, "Würfel" Schulzentrum Liblar, Zentralmensa, 50374, Erftstadt

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Erftstadt Details
Von
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Betreff
Gebäudereinigung bzw. Objektreinigung: 1112701 "Würfel" Schulzentrum Liblar, Zentralmensa, 50374, Erftstadt [#237218]
Datum
11. Januar 2022 05:12
An
Kommunalverwaltung Erftstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag über die "Gebäudereinigung "Würfel" Schulzentrum Liblar, Zentralmensa, 50374, Erftstadt" zwischen der Stadt Erftstadt und der Firma "Gebäudereinigung Boddenberg GmbH", nebst sonst. Schriftlichen absprachen und oder Vereinbarungen mit der Firma Gebäudereinigung Boddenberg GmbH bezogen auf dass Objekt Ebenfalls aufgeschlüsselt Für das Objekt ausgegebene Mittel/Ausgezahlten Leistungen. Auftrag-Nr. 2000708 K: STADT ERFTSTADT O: 1112701, "Würfel" Schulzentrum Liblar, Zentralmensa, 50374, Erftstadt
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237218/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebäudereinigung bzw. Objektreinigung: 1112701 "Würfel"…
An Kommunalverwaltung Erftstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gebäudereinigung bzw. Objektreinigung: 1112701 "Würfel" Schulzentrum Liblar, Zentralmensa, 50374, Erftstadt [#237218]
Datum
30. Dezember 2022 09:47
An
Kommunalverwaltung Erftstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebäudereinigung bzw. Objektreinigung: 1112701 "Würfel" Schulzentrum Liblar, Zentralmensa, 50374, Erftstadt“ vom 11.01.2022 (#237218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 319 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>