Geberkonferenz vom 04.05.2020

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Ich bitte um die Darlegung der geplanten Kontrolle der angesetzten Zwecke, Meilensteine und Zahlungsbedingungen. Welche Firmen, Stiftungen, Universitäten und Forschungseinrichtungen erhalten unter welchen Bedingungen Geld aus dieser Sammlung.

Oder ist das als Spende an unbekannte Empfänger zu verstehen, bei der keinerlei Kontrolle über die Verteilung oder Einsicht in die Verteilung erfolgt und somit von keiner Bundesstelle geprüft wird?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Volker Raupenstrauch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte u…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Volker Raupenstrauch
Betreff
Geberkonferenz vom 04.05.2020 [#186417]
Datum
12. Mai 2020 09:44
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Darlegung der geplanten Kontrolle der angesetzten Zwecke, Meilensteine und Zahlungsbedingungen. Welche Firmen, Stiftungen, Universitäten und Forschungseinrichtungen erhalten unter welchen Bedingungen Geld aus dieser Sammlung. Oder ist das als Spende an unbekannte Empfänger zu verstehen, bei der keinerlei Kontrolle über die Verteilung oder Einsicht in die Verteilung erfolgt und somit von keiner Bundesstelle geprüft wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Raupenstrauch Anfragenr: 186417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186417 Postanschrift Volker Raupenstrauch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volker Raupenstrauch

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Bundesrechnungshof
Ihre Nachricht vom 12. Mai 2020 Referat Presse 05 20 35 – 6198/2020 Sehr geehrter Herr Raupenstrauch, vielen Dan…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Nachricht vom 12. Mai 2020
Datum
22. Mai 2020 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,5 KB


Referat Presse 05 20 35 – 6198/2020 Sehr geehrter Herr Raupenstrauch, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. Mai 2020. Die EU-Kommission hat mit der globalen Geberkonferenz international Gelder für die "Global Response"-Initiative der Weltgesundheitsorganisation und weiterer Partner gesammelt. "Die Initiative will alle internationalen Bemühungen bündeln um Diagnostika, Medikamente und Impfstoffe gegen Covid-19 zu erforschen, zu produzieren und anschließend gerecht zu verteilen." Der Bund will sich an dieser Initiative mit 525 Millionen Euro beteiligen (siehe https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/geberkonferenz-covid-19-1750152). Mit Ihrer Anfrage begehren Sie kein Prüfungsergebnis des Bundesrechnungshofes. Sie bitten um allgemeine Auskünfte zur Geberkonferenz der EU-Kommission. Der Bundesrechnungshof kann sich nur auf der Grundlage seiner Prüfungen und der darin gewonnenen Prüfungserkenntnisse äußern. Prüfungserkenntnisse liegen dem Bundesrechnungshof hierzu jedoch keine vor. Mit Ihren Fragen zu Einzelaspekten der Geberkonferenz wenden Sie sich bitte an dessen Initiator, die EU-Kommission. Mit freundlichen Grüßen