Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH
1. Vorlagen oder vergleichbare Dokumente (z.B. Mailverkehr) in Bezug auf Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen
a) auf der Ebene des Bürgermeisters der Stadt Menden
b) auf der Ebene des Aufsichtsrates der Stadtwerke Menden GmbH
c) auf der Ebene der Geschäftsführung der Stadtwerke Menden GmbH
2. Vorlagen oder vergleichbare Dokumente (z.B. Mailverkehr) zur Streichung der Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen
a) auf der Ebene des Bürgermeisters der Stadt Menden
b) auf der Ebene des Aufsichtsrates der Stadtwerke Menden GmbH
c) auf der Ebene der Geschäftsführung der Stadtwerke Menden GmbH
3. Vorlagen oder vergleichbare Dokumente (z.B. Mailverkehr) zur Rückerstattung der Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen
a) auf der Ebene des Bürgermeisters der Stadt Menden
b) auf der Ebene des Aufsichtsrates der Stadtwerke Menden GmbH
c) auf der Ebene der Geschäftsführung der Stadtwerke Menden GmbH
Ergänzende Anmerkungen zum Hintergrund der Anfrage:
Die Stadtwerke Menden GmbH hat bisher Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen in ihrem Netzgebiet erhoben. Für die Anmeldung eines sogenannten Balkonkraftwerk wurden z.B. 49,60 € in Rechnung gestellt.
Mit der Empfehlung 2022/22-VIII – Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen hat die Clearingstelle EEG|KWKG verbindlich festgestellt, dass für den Anschluss z.B. einer Photovoltaikanlage vom Netzbetreiber grundsätzlich keine Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen.
Hinsichtlich der (hilfsweise vorgegebenen) Kosten für den Zählertausch hat die Clearingstelle EEG|KWKG mit der Empfehlung 2022/15-IX – Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer EEG-/KWKG-Anlage verbindlich festgestellt, dass auch hier kein Entgelt in Rechnung gestellt werden darf. Es ist lediglich das durch das MsbG begrenzte jährliche Entgelt an den Messstellenbetreiber zu entrichten.
Die diesbezügliche Vergütungspraxis der Stadtwerke Menden GmbH ist daher insgesamt in Frage zu stellen. Gleichzeitig kommt es vor dem Hintergrund der Förderprogramme zur Förderung von Balkonkraftwerken zu einer Doppelvergütung (durch die Stadt Menden und Anlagenbetreiber) auf Ebene der Stadtwerke Menden GmbH.
Im Lichte der Entscheidungen der Clearingstelle EEG|KWKG und im Hinblick auf die im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Menden zur Förderung von Balkonkraftwerken geäußerten Bedenken hinsichtlich der Gebühren erscheint eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren angemessen.
Antwort verspätet
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Datum24. Dezember 2023
-
30. Januar 2024
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- Von
- Julian Beckmann
- Betreff
- Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
- Datum
- 24. Dezember 2023 16:09
- An
- Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
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- Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
- Betreff
- Antwort: WG: [extern] Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
- Datum
- 5. Januar 2024 10:50
- Status
- Warte auf Antwort
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- Julian Beckmann
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- AW: Antwort: WG: [extern] Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
- Datum
- 5. Januar 2024 11:04
- An
- Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
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- Julian Beckmann
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- AW: Antwort: WG: Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
- Datum
- 30. Januar 2024 09:36
- An
- Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
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- Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
- Betreff
- Antwort: WG: [extern] AW: Antwort: WG: Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
- Datum
- 1. Februar 2024 09:03
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Julian Beckmann
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- AW: Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
- Datum
- 1. Februar 2024 09:54
- An
- Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Julian Beckmann
- Betreff
- AW: Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
- Datum
- 5. März 2024 11:42
- An
- Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Julian Beckmann
- Betreff
- AW: Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
- Datum
- 28. März 2024 22:16
- An
- Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Julian Beckmann
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH“ [#295515]
- Datum
- 15. April 2024 09:01
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 15. April 2024 10:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 24. April 2024 12:02
- Status
- Warte auf Antwort
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