Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH

1. Vorlagen oder vergleichbare Dokumente (z.B. Mailverkehr) in Bezug auf Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen
a) auf der Ebene des Bürgermeisters der Stadt Menden
b) auf der Ebene des Aufsichtsrates der Stadtwerke Menden GmbH
c) auf der Ebene der Geschäftsführung der Stadtwerke Menden GmbH

2. Vorlagen oder vergleichbare Dokumente (z.B. Mailverkehr) zur Streichung der Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen
a) auf der Ebene des Bürgermeisters der Stadt Menden
b) auf der Ebene des Aufsichtsrates der Stadtwerke Menden GmbH
c) auf der Ebene der Geschäftsführung der Stadtwerke Menden GmbH

3. Vorlagen oder vergleichbare Dokumente (z.B. Mailverkehr) zur Rückerstattung der Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen
a) auf der Ebene des Bürgermeisters der Stadt Menden
b) auf der Ebene des Aufsichtsrates der Stadtwerke Menden GmbH
c) auf der Ebene der Geschäftsführung der Stadtwerke Menden GmbH

Ergänzende Anmerkungen zum Hintergrund der Anfrage:
Die Stadtwerke Menden GmbH hat bisher Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen in ihrem Netzgebiet erhoben. Für die Anmeldung eines sogenannten Balkonkraftwerk wurden z.B. 49,60 € in Rechnung gestellt.

Mit der Empfehlung 2022/22-VIII – Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen hat die Clearingstelle EEG|KWKG verbindlich festgestellt, dass für den Anschluss z.B. einer Photovoltaikanlage vom Netzbetreiber grundsätzlich keine Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen.
Hinsichtlich der (hilfsweise vorgegebenen) Kosten für den Zählertausch hat die Clearingstelle EEG|KWKG mit der Empfehlung 2022/15-IX – Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer EEG-/KWKG-Anlage verbindlich festgestellt, dass auch hier kein Entgelt in Rechnung gestellt werden darf. Es ist lediglich das durch das MsbG begrenzte jährliche Entgelt an den Messstellenbetreiber zu entrichten.

Die diesbezügliche Vergütungspraxis der Stadtwerke Menden GmbH ist daher insgesamt in Frage zu stellen. Gleichzeitig kommt es vor dem Hintergrund der Förderprogramme zur Förderung von Balkonkraftwerken zu einer Doppelvergütung (durch die Stadt Menden und Anlagenbetreiber) auf Ebene der Stadtwerke Menden GmbH.

Im Lichte der Entscheidungen der Clearingstelle EEG|KWKG und im Hinblick auf die im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Menden zur Förderung von Balkonkraftwerken geäußerten Bedenken hinsichtlich der Gebühren erscheint eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren angemessen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Julian Beckmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kommunalverwaltung Menden (Sauerland) Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
Datum
24. Dezember 2023 16:09
An
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Vorlagen oder vergleichbare Dokumente (z.B. Mailverkehr) in Bezug auf Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen a) auf der Ebene des Bürgermeisters der Stadt Menden b) auf der Ebene des Aufsichtsrates der Stadtwerke Menden GmbH c) auf der Ebene der Geschäftsführung der Stadtwerke Menden GmbH 2. Vorlagen oder vergleichbare Dokumente (z.B. Mailverkehr) zur Streichung der Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen a) auf der Ebene des Bürgermeisters der Stadt Menden b) auf der Ebene des Aufsichtsrates der Stadtwerke Menden GmbH c) auf der Ebene der Geschäftsführung der Stadtwerke Menden GmbH 3. Vorlagen oder vergleichbare Dokumente (z.B. Mailverkehr) zur Rückerstattung der Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen a) auf der Ebene des Bürgermeisters der Stadt Menden b) auf der Ebene des Aufsichtsrates der Stadtwerke Menden GmbH c) auf der Ebene der Geschäftsführung der Stadtwerke Menden GmbH Ergänzende Anmerkungen zum Hintergrund der Anfrage: Die Stadtwerke Menden GmbH hat bisher Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen in ihrem Netzgebiet erhoben. Für die Anmeldung eines sogenannten Balkonkraftwerk wurden z.B. 49,60 € in Rechnung gestellt. Mit der Empfehlung 2022/22-VIII – Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen hat die Clearingstelle EEG|KWKG verbindlich festgestellt, dass für den Anschluss z.B. einer Photovoltaikanlage vom Netzbetreiber grundsätzlich keine Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Hinsichtlich der (hilfsweise vorgegebenen) Kosten für den Zählertausch hat die Clearingstelle EEG|KWKG mit der Empfehlung 2022/15-IX – Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer EEG-/KWKG-Anlage verbindlich festgestellt, dass auch hier kein Entgelt in Rechnung gestellt werden darf. Es ist lediglich das durch das MsbG begrenzte jährliche Entgelt an den Messstellenbetreiber zu entrichten. Die diesbezügliche Vergütungspraxis der Stadtwerke Menden GmbH ist daher insgesamt in Frage zu stellen. Gleichzeitig kommt es vor dem Hintergrund der Förderprogramme zur Förderung von Balkonkraftwerken zu einer Doppelvergütung (durch die Stadt Menden und Anlagenbetreiber) auf Ebene der Stadtwerke Menden GmbH. Im Lichte der Entscheidungen der Clearingstelle EEG|KWKG und im Hinblick auf die im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Menden zur Förderung von Balkonkraftwerken geäußerten Bedenken hinsichtlich der Gebühren erscheint eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren angemessen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Anfragenr: 295515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295515/ Postanschrift Julian Beckmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Sehr geehrter Herr Bechmann, bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Stadtwerke Menden GmbH, da wie Sie b…
Von
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Betreff
Antwort: WG: [extern] Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
Datum
5. Januar 2024 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bechmann, bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Stadtwerke Menden GmbH, da wie Sie bereits geschrieben, die Stadtwerke die Gebühren in Rechnung gestellt haben. Mit freundlichen Grüßen
Julian Beckmann
Sehr << Anrede >> ich weise darauf hin, dass ich Sie als informationspflichtige Stelle nach § 2 Abs. …
An Kommunalverwaltung Menden (Sauerland) Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
AW: Antwort: WG: [extern] Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
Datum
5. Januar 2024 11:04
An
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich weise darauf hin, dass ich Sie als informationspflichtige Stelle nach § 2 Abs. 1 IFG NRW um Auskunft ersucht habe. Eine schlichte Verweisung ist in diesem Verwaltungsverfahren nicht zulässig. Sollte Ihre Behörde nicht über die gewünschten Informationen verfügen, bitte ich um Erteilung eines förmlichen und rechtsmittelfähigen Bescheides. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Anfragenr: 295515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295515/
Julian Beckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet d…
An Kommunalverwaltung Menden (Sauerland) Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
AW: Antwort: WG: Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
Datum
30. Januar 2024 09:36
An
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH“ vom 24.12.2023 (#295515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Anfragenr: 295515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295515/
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Sehr geehrter Herr Beckmann, die angeforderten Dokumente der Stadtwerke Menden liegen der Stadt Menden nicht vor…
Von
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Betreff
Antwort: WG: [extern] AW: Antwort: WG: Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
Datum
1. Februar 2024 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beckmann, die angeforderten Dokumente der Stadtwerke Menden liegen der Stadt Menden nicht vor, bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Stadtwerke Menden, Am Papenbusch 8-10, << Adresse entfernt >> (Tel: +49 2373 169-0; Fax: +49 2373 169-1001, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) Mit freundlichen Grüßen
Julian Beckmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bezog sich auch auf Informationen bzw. Unterlagen, die auf Ebene der…
An Kommunalverwaltung Menden (Sauerland) Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
AW: Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
Datum
1. Februar 2024 09:54
An
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bezog sich auch auf Informationen bzw. Unterlagen, die auf Ebene der Stadt Menden vorliegen. Ihre Mail vom 01.02.2024 bezieht sich ausschließlich auf Unterlagen der Stadtwerke Menden GmbH. Ich bitte meine Anfrage dahingehend zu überprüfen, ob auch Dokumente in Autorschaft der Stadt Menden vorliegen. Ich bitte Sie daher nochmals um eine vollständige Beantwortung meiner Anfrage. Ebenso erwarte ich einen formellen Abschluss des Verfahrens durch Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Anfragenr: 295515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295515/
Julian Beckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet d…
An Kommunalverwaltung Menden (Sauerland) Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
AW: Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
Datum
5. März 2024 11:42
An
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH“ vom 24.12.2023 (#295515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann
Julian Beckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet d…
An Kommunalverwaltung Menden (Sauerland) Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
AW: Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH [#295515]
Datum
28. März 2024 22:16
An
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH“ vom 24.12.2023 (#295515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann
Julian Beckmann
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gebühren für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Menden GmbH“ [#295515]
Datum
15. April 2024 09:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/295515/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, zum einen wurde der Antrag nicht fristgerecht bearbeitet und zum anderen wurde der Antrag nicht vollständig beantwortet. Im Rahmen der Bearbeitung kam es zu unverhältnismäßig langen Bearbeitungszeiten und Fristversäumnissen seitens der Stadt Menden. Gleichzeitig wurde die Anfrage nicht vollständig beantwortet Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Anhänge: - 295515.pdf Anfragenr: 295515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295515/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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