Gebühren für internationale Studierende

Gebühren für internationale Studierende belaufen sich in Ba-Wü beim Erst-Studium auf 1500€. 300€ davon gehen an die entsprechende Uni für entsprechende Betreuung und Förderung.
Die restlichen 1200€ werden an den Landeshaushalt zurückgeführt. Dort dienen sie dazu, langfristig die notwendigen Spielräume für die Finanzierung der Hochschulen zu sichern.
Jedoch hat sich NRW gegen so eine Gebühr gestellt dar, "nur etwa die Hälfte der Betroffenen aus sogenannten Drittstaaten die Gebühren bezahlen. Auf der anderen Seite stehe aber ein erhöhter Bürokratieaufwand, dessen Kosten die erwarteten Einnahmen wieder reduzierten." Zitat: https://www.forschung-und-lehre.de/lehre/keine-studiengebuehren-fuer-studierende-aus-nicht-eu-staaten-2321

Somit ist meine Frage: Wie viel extra Einnamen ergeben sich durch die gegebenen Gebühren?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2022
  • Frist
    25. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gebühren für internationale Studie…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gebühren für internationale Studierende [#266232]
Datum
23. Dezember 2022 18:48
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gebühren für internationale Studierende belaufen sich in Ba-Wü beim Erst-Studium auf 1500€. 300€ davon gehen an die entsprechende Uni für entsprechende Betreuung und Förderung. Die restlichen 1200€ werden an den Landeshaushalt zurückgeführt. Dort dienen sie dazu, langfristig die notwendigen Spielräume für die Finanzierung der Hochschulen zu sichern. Jedoch hat sich NRW gegen so eine Gebühr gestellt dar, "nur etwa die Hälfte der Betroffenen aus sogenannten Drittstaaten die Gebühren bezahlen. Auf der anderen Seite stehe aber ein erhöhter Bürokratieaufwand, dessen Kosten die erwarteten Einnahmen wieder reduzierten." Zitat: https://www.forschung-und-lehre.de/lehre/keine-studiengebuehren-fuer-studierende-aus-nicht-eu-staaten-2321 Somit ist meine Frage: Wie viel extra Einnamen ergeben sich durch die gegebenen Gebühren?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266232/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Az.: FM2-7642-1/1/1 Ministerium für Finanzen, 17.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag is…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
LIFG-Antrag zu Gebühren für internationale Studierende [#266232]
Datum
17. Januar 2023 20:14
Status
Warte auf Antwort
Az.: FM2-7642-1/1/1 Ministerium für Finanzen, 17.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist beim Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg eingegangen. Aufgrund der fachlichen Zuständigkeit wurde der Antrag an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst abgegeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Bitte beachten Sie, dass sich die Abgabe aufgrund der Weihnachtsfeiertage verzögert hat. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren LIFG-Antrag erhalten Sie den anliegenden Bescheid. Mit freundl…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
Ihr LIFG-Antrag zu Gebühren für internationale Studierende [#266232]
Datum
8. März 2023 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren LIFG-Antrag erhalten Sie den anliegenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen