Gebühren Straßenreinigung Rellingen

Anfrage an: Gemeinde Rellingen

- Eine historische Auflistung der Straßenreinigungsgebühren und deren Reinigungsklassen. Wie haben sich die Straßenreinigungsgebühren entwickelt? Bitte gehen Sie soweit wie möglich zeitlich zurück

- Die Berechnungsgrundlage/Formel für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bzw. deren Reinigungsklassen (sofern vorhanden)

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine historische Auflistung der Str…
An Gemeinde Rellingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gebühren Straßenreinigung Rellingen [#282266]
Datum
22. Juni 2023 10:33
An
Gemeinde Rellingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine historische Auflistung der Straßenreinigungsgebühren und deren Reinigungsklassen. Wie haben sich die Straßenreinigungsgebühren entwickelt? Bitte gehen Sie soweit wie möglich zeitlich zurück - Die Berechnungsgrundlage/Formel für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bzw. deren Reinigungsklassen (sofern vorhanden) Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282266/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebühren Straßenreinigung Rellingen“ vom 22.06.2023 (#282266) wurd…
An Gemeinde Rellingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gebühren Straßenreinigung Rellingen [#282266]
Datum
31. Juli 2023 21:36
An
Gemeinde Rellingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebühren Straßenreinigung Rellingen“ vom 22.06.2023 (#282266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Gemeinde Rellingen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich Ihre Frage: Wert 1: Straßenreinigung (Kehrmaschine)…
Von
Gemeinde Rellingen
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Gebühren Straßenreinigung Rellingen [#282266]
Datum
14. August 2023 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich Ihre Frage: Wert 1: Straßenreinigung (Kehrmaschine) Wert 2: Winterdienst I und II Wert 3: Winterdienst III 2017 bis 2021 Wert1Wert2Wert3 0,40 € 0,72 €0,38 € Seit 2022 Wert1Wert2Wert3 0,500,650,32 Winterdienst wird nach der Bedeutung der Straßen in Zone 1+2 sowie 3 durchgeführt. 1 sofortiger Winterdienst, 2 zeitlich versetzt danach und 3 nur bei außergewöhnlichen Wetterlagen wie Eisregen. Entsprechend ist die Gebührt unterschiedlich. Angewendet wird der Frontmetermaßstab. Mit freundlichen Grüßen