Gebühren des Gemeindevollzugsdienst bei einer vermiedenen Umsetzung
Wenn ein Kfz falsch parkt und dadurch den Verkehr potentiell gefährdet ist laut des Hinweispapiers für ruhenden Verkehrs vom Landesverkehrsministerium eine Umsetzung (Abschleppen) geboten. Allerdings ist die Polizei bzw. der Gemeindevollzugsdienst durch die Rechtsprechung angehalten, das mildeste Mittel für die Beseitigung der Verkehrsbehinderung zu wählen. Das führt in der Regel zu einer Halterabfrage um dadurch die Gefährdundssituation schnellstmöglich zu beseitigen und das Auto durch den Halter wegfahren zu lassen.
In Berlin kostet das mind. 50 € weil sich ein Beamter mit der Situation befassen musste. Wenn der Halter nicht ermittelt werden kann dann kostet es nochmal viel mehr - weil dann wird abgeschleppt.
In Baden-Württemberg beträgt die Gebühr laut Landesgebührenverzeichnis („B. Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände, Ziff. 15.6 - Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG“) 48 EURO pro angefangener Stunde wenn sich die Polizei mit der Gefährdungssituation beschäftigen muss.
Wie hoch sind die Gebühren in Freiburg, wenn der Gemeindevollzugsdienst durch eine Halterabfrage eine Gefährdungssituation durch den Halter des Fahrzeugs beseitigen lässt?
Anfrage erfolgreich
-
Datum11. Februar 2021
-
13. März 2021
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!