Gebühren des Gemeindevollzugsdienst bei einer vermiedenen Umsetzung

Wenn ein Kfz falsch parkt und dadurch den Verkehr potentiell gefährdet ist laut des Hinweispapiers für ruhenden Verkehrs vom Landesverkehrsministerium eine Umsetzung (Abschleppen) geboten. Allerdings ist die Polizei bzw. der Gemeindevollzugsdienst durch die Rechtsprechung angehalten, das mildeste Mittel für die Beseitigung der Verkehrsbehinderung zu wählen. Das führt in der Regel zu einer Halterabfrage um dadurch die Gefährdundssituation schnellstmöglich zu beseitigen und das Auto durch den Halter wegfahren zu lassen.

In Berlin kostet das mind. 50 € weil sich ein Beamter mit der Situation befassen musste. Wenn der Halter nicht ermittelt werden kann dann kostet es nochmal viel mehr - weil dann wird abgeschleppt.
In Baden-Württemberg beträgt die Gebühr laut Landesgebührenverzeichnis („B. Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände, Ziff. 15.6 - Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG“) 48 EURO pro angefangener Stunde wenn sich die Polizei mit der Gefährdungssituation beschäftigen muss.

Wie hoch sind die Gebühren in Freiburg, wenn der Gemeindevollzugsdienst durch eine Halterabfrage eine Gefährdungssituation durch den Halter des Fahrzeugs beseitigen lässt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2021
  • Frist
    13. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Nachricht an die Ausländerbehörde Freiburg. Wir werde…
Von
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
Antw: Gebühren des Gemeindevollzugsdienst bei einer vermiedenen Umsetzung [#212408] (Empfangsbestätigung)
Datum
11. Februar 2021 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Nachricht an die Ausländerbehörde Freiburg. Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten und Sie erhalten sodann weitere Nachricht. Angesichts der Vielzahl hier täglich eingehender Anfragen bitten wir um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wie aus den Medien bekannt, gibt es auch in Freiburg eine deutliche Zunahme neu Einreisender. Diese erhebliche Mehrbelastung der Ausländerbehörde muss von unseren Mitarbeiterin/innen aufgefangen und bewältigt werden. Die laufenden und künftigen Verfahren können daher nicht mehr in den gewohnten Zeiträumen bearbeitet und abgeschlossen werden. Wir bitten daher, von Nachfragen abzusehen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.freiburg.de/auslaenderbehoerde Wir danken für Ihr Verständnis. Ihre Ausländerbehörde Freiburg Dear Madam or Sir, thank you for your E-Mail to the Immigration office Freiburg. It will be dealt as soon as possible and you will then receive an appropriate response from us. A considera-ble number of written requests reach us every day, it may take some time before you receive an answer from us and for that we asked for your patience. As you might know from the media, there is a significant increase of people moving from other countries to Freiburg. All our employees do their best to deal with this substantially increased workload. However we are currently unable to respond to requests an complete processes with the speed we typically offered in the past. We appreciate your understanding an patience in the current circumstances an hope conditions will allow a return to our typical promptness as soon as possible. Because of the current circumstances we also ask, that you do not send enquiries on the status of this E-Mail until you hear from us. In the meantime you can get further information on our homepage on http://www.freiburg.de/auslaenderbehoerde. Thank you for your patience. Your Freiburg Municipality Immigration Authority
Fabian Kern
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn ein Kfz f…
An Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung Details
Von
Fabian Kern
Betreff
Gebühren des Gemeindevollzugsdienst bei einer vermiedenen Umsetzung [#212408]
Datum
15. Februar 2021 15:00
An
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn ein Kfz falsch parkt und dadurch den Verkehr potentiell gefährdet ist laut des Hinweispapiers für ruhenden Verkehrs vom Landesverkehrsministerium eine Umsetzung (Abschleppen) geboten. Allerdings ist die Polizei bzw. der Gemeindevollzugsdienst durch die Rechtsprechung angehalten, das mildeste Mittel für die Beseitigung der Verkehrsbehinderung zu wählen. Das führt in der Regel zu einer Halterabfrage um dadurch die Gefährdundssituation schnellstmöglich zu beseitigen und das Auto durch den Halter wegfahren zu lassen. In Berlin kostet das mind. 50 € weil sich ein Beamter mit der Situation befassen musste. Wenn der Halter nicht ermittelt werden kann dann kostet es nochmal viel mehr - weil dann wird abgeschleppt. In Baden-Württemberg beträgt die Gebühr laut Landesgebührenverzeichnis („B. Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände, Ziff. 15.6 - Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG“) 48 EURO pro angefangener Stunde wenn sich die Polizei mit der Gefährdungssituation beschäftigen muss. Wie hoch sind die Gebühren in Freiburg, wenn der Gemeindevollzugsdienst durch eine Halterabfrage eine Gefährdungssituation durch den Halter des Fahrzeugs beseitigen lässt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Kern Anfragenr: 212408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212408/ Postanschrift Fabian Kern << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Kern

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Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Sehr geehrter Herr Kern, Umsetzungen/Abschleppen stellen in der Praxis des Gemeindevollzugsdienstes der Stadt Fre…
Von
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
Antw: Gebühren des Gemeindevollzugsdienst bei einer vermiedenen Umsetzung [#212408]
Datum
4. März 2021 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kern, Umsetzungen/Abschleppen stellen in der Praxis des Gemeindevollzugsdienstes der Stadt Freiburg ganz überwiegend Ersatzvornahmen dar. Der Gemeindevollzugsdienst bedient sich dazu Dritter, der Abschleppunternehmen. Dafür wird nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Erhebung von Kosten der Vollstreckung nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz eine Gebühr von bis zu 10 % der Kosten, die an den Beauftragten zu zahlen sind, mindestens jedoch 48 € erhoben. Kann der Verantwortliche zum Wegfahren aufgefordert werden, liegt noch keine Ersatzvornahme vor. In diesem Stadium werden noch keine Gebühren erhoben, wohl aber die Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Mit freundlichen Grüßen