Gebühren für eine denkmalrechtliche Genehmigung - HVwKostG

davon ausgehend, das das Hessische Verwaltungskostengesetz ( HVwKostG ) einheitlich in ganz Hessen gilt und nicht nur im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, wie kann es sein, das die Gebühren erheben, während andere Landkreise wie Offenbach uvm KEINE Gebühren nehmen für die Erteilung einer Genehmigung Geld für sein Denkmal ausgeben "zu dürfen ". wieso können die meisten anderen legal nichts nehmen ? es geht um die Denkmalschutzrechtliche Genhmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Wie steht es um die Verhältnissmäßigkeit wenn ich Gebühren für jeden Antrag ( Fenstergriff ) zahlen muss, da ist die gebühr teuerer als das Material.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: davon ausgehend,…
An Landesamt für Denkmalpflege Hessen Details
Von
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Betreff
Gebühren für eine denkmalrechtliche Genehmigung - HVwKostG [#171533]
Datum
5. Dezember 2019 11:24
An
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
davon ausgehend, das das Hessische Verwaltungskostengesetz ( HVwKostG ) einheitlich in ganz Hessen gilt und nicht nur im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, wie kann es sein, das die Gebühren erheben, während andere Landkreise wie Offenbach uvm KEINE Gebühren nehmen für die Erteilung einer Genehmigung Geld für sein Denkmal ausgeben "zu dürfen ". wieso können die meisten anderen legal nichts nehmen ? es geht um die Denkmalschutzrechtliche Genhmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Wie steht es um die Verhältnissmäßigkeit wenn ich Gebühren für jeden Antrag ( Fenstergriff ) zahlen muss, da ist die gebühr teuerer als das Material.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171533 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebühren für eine denkmalrechtliche Genehmigung …
An Landesamt für Denkmalpflege Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gebühren für eine denkmalrechtliche Genehmigung - HVwKostG [#171533]
Datum
7. Januar 2020 10:23
An
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebühren für eine denkmalrechtliche Genehmigung - HVwKostG“ vom 05.12.2019 (#171533) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. es ist eine durchaus legitime Frage warum nur der Landkreis Hersfeld Rothenburg Verwaltungskosten haben möchte, andere nicht ! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171533 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gebühren für eine denkmalrechtliche Genehmigung - HVwKostG“ [#171533] [#171533]
Datum
21. Januar 2020 08:45
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/171533 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht NICHT beantwortet, weil das hess. verwaltungskostengesetz auch für diese Behörde gilt und diese Behörde per Denklmalschutzgesetz zur BEARTUNG und Unterstützung jeder Art gesetzlich verpflichtet ist,. kein Antwort ist nicht akzeptabel. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 171533.pdf Anfragenr: 171533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171533