Gebühren in verwaltungsrechtlichen Verfahren

Gebühreninformation / Gebührentabelle bzgl. der Kosten in verwaltungsrechtlichen Verfahren, z.B. anfallende Gebühr für die Ablehnung / Zurückweisung eines Widerspruches.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2018
  • Frist
    29. Januar 2019
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gebühreninform…
An Universität Heidelberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Gebühren in verwaltungsrechtlichen Verfahren [#35358]
Datum
30. Dezember 2018 16:09
An
Universität Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gebühreninformation / Gebührentabelle bzgl. der Kosten in verwaltungsrechtlichen Verfahren, z.B. anfallende Gebühr für die Ablehnung / Zurückweisung eines Widerspruches.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Universität Heidelberg
Vielen Dank für Ihre E-Mail Am 27.12. und 28.12.2018 ist die Universitätsverwaltung geschlossen. Ab 2. Januar sin…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
Automatische Antwort: Gebühren in verwaltungsrechtlichen Verfahren [#35358]
Datum
30. Dezember 2018 16:09
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail Am 27.12. und 28.12.2018 ist die Universitätsverwaltung geschlossen. Ab 2. Januar sind wir wieder für Sie da. Ich wünsche Ihnen erholsame Feiertag und einen guten Start in das Jahr 2019. Mit freundlichen Grüßen
Universität Heidelberg
Sehr geehrter Herr Beier, ihre untenstehende Anfrage wurde an mich weitergeleitet. Die unten genannten Gebühren …
Von
Universität Heidelberg
Betreff
WG: Gebühren in verwaltungsrechtlichen Verfahren [#35358]
Datum
2. Januar 2019 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, ihre untenstehende Anfrage wurde an mich weitergeleitet. Die unten genannten Gebühren bzgl. der Kosten in verwaltungsrechtlichen Verfahren werden gemäß unserer "Gebührenordnung für die Verwaltungsgebühren der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg" festgelegt. Anbei der Link zu der aktuell gültigen Fassung, samt einer Tabelle mit den Gebührentatbeständen und deren Gebührenhöhe: https://www.uni-heidelberg.de/md/zentral/universitaet/beschaeftigte/service/finanzen/gebuehrenordnung_20180604.pdf Für die Auskunft werden Ihnen keine Gebühren berechnet. Mit freundlichem Gruß
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Nachdem die Gebühr für die Zurückweisung von R…
An Universität Heidelberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: WG: Gebühren in verwaltungsrechtlichen Verfahren [#35358]
Datum
2. Januar 2019 20:14
An
Universität Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Nachdem die Gebühr für die Zurückweisung von Rechtsbehelfen mit 20 Euro bis 1000 Euro recht "breit" bemessen ist, bitte ich um Mitteilung, wie genau sich die letztlich erhobene Gebühr berechnet bzw. welche Gebühr üblicherweise veranschlagt wird. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 35358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Universität Heidelberg
Sehr geehrter Herr Beier, die Gebühr berechnet sich nach der jeweils aufgewendeten Zeit. Der Zeitaufwand wird mit…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
AW: WG: Gebühren in verwaltungsrechtlichen Verfahren [#35358]
Datum
3. Januar 2019 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, die Gebühr berechnet sich nach der jeweils aufgewendeten Zeit. Der Zeitaufwand wird mit den entsprechenden Stundensätzen der VwV Kostenfestlegung multipliziert. Die VwV Kostenfestlegung finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/universitaet/beschaeftigte/service/finanzen/haushalt/vwv_kostenfestlegung.html Mit freundlichem Gruß