Gebühren nach IFGGebV
in Antworten auf Anfragen (zum Beispiel "Lobbyregister selbst gemacht") tauchen immer wieder die Sätze auf:
- das Gebühren “am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen” und
-" Kosten dieser Information: 500,00 Euro"
1)
Warum wird den Fragestellern kein explizit definierten Kostenplan zur Verfügung gestellt? Statt dessen werden pauschale Aussagen mit den höchstsätzen genannt!
Dies, in Zusammenhang mit der Aussage: "Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen." wirkt doch eher abschreckend, als Bürgerfreundlich.
2)
Warum werden nicht, die ebenfalls in der Verordnung stehenden (IFGGebV § 2 Befreiung und Ermäßigung) genannten Gründe angewandt? Das öffentlichen Interesse lässt sich doch sowohl über die Medien, als auch die Menge der Anfragen ablesen.
3)
Gibt es Vorgaben,Anordnungen oder Anweisungen die Sie daran hindern den IFGGebV §2 in keinem der Fälle zur Anwendung zu bringen?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. Juli 2021
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3. August 2021
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