Gebühren nach IFGGebV

in Antworten auf Anfragen (zum Beispiel "Lobbyregister selbst gemacht") tauchen immer wieder die Sätze auf:
- das Gebühren “am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen” und
-" Kosten dieser Information: 500,00 Euro"

1)
Warum wird den Fragestellern kein explizit definierten Kostenplan zur Verfügung gestellt? Statt dessen werden pauschale Aussagen mit den höchstsätzen genannt!
Dies, in Zusammenhang mit der Aussage: "Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen." wirkt doch eher abschreckend, als Bürgerfreundlich.

2)
Warum werden nicht, die ebenfalls in der Verordnung stehenden (IFGGebV § 2 Befreiung und Ermäßigung) genannten Gründe angewandt? Das öffentlichen Interesse lässt sich doch sowohl über die Medien, als auch die Menge der Anfragen ablesen.

3)
Gibt es Vorgaben,Anordnungen oder Anweisungen die Sie daran hindern den IFGGebV §2 in keinem der Fälle zur Anwendung zu bringen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2021
  • Frist
    3. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Antworten auf Anfragen …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gebühren nach IFGGebV [#224203]
Datum
1. Juli 2021 17:42
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Antworten auf Anfragen (zum Beispiel "Lobbyregister selbst gemacht") tauchen immer wieder die Sätze auf: - das Gebühren “am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen” und -" Kosten dieser Information: 500,00 Euro" 1) Warum wird den Fragestellern kein explizit definierten Kostenplan zur Verfügung gestellt? Statt dessen werden pauschale Aussagen mit den höchstsätzen genannt! Dies, in Zusammenhang mit der Aussage: "Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen." wirkt doch eher abschreckend, als Bürgerfreundlich. 2) Warum werden nicht, die ebenfalls in der Verordnung stehenden (IFGGebV § 2 Befreiung und Ermäßigung) genannten Gründe angewandt? Das öffentlichen Interesse lässt sich doch sowohl über die Medien, als auch die Menge der Anfragen ablesen. 3) Gibt es Vorgaben,Anordnungen oder Anweisungen die Sie daran hindern den IFGGebV §2 in keinem der Fälle zur Anwendung zu bringen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224203/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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