Gebührensatzung der Stadt Radolfzell

Die Gebührensatzung der Stadt Radolfzell.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2018
  • Frist
    24. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Gebührensa…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
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Betreff
Gebührensatzung der Stadt Radolfzell [#26271]
Datum
25. Januar 2018 15:55
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gebührensatzung der Stadt Radolfzell.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebührensatzung der Stadt Radolfzell“ vom 25.0…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gebührensatzung der Stadt Radolfzell [#26271]
Datum
27. Februar 2018 15:38
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gebührensatzung der Stadt Radolfzell“ vom 25.01.2018 (#26271) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Radolfzell am Bodensee
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie die allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Radolfzel…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
Gebührensatzung der Stadt Radolfzell
Datum
1. März 2018 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie die allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Radolfzell in der derzeit gültigen Fassung. Diese Satzung wird zur Zeit überarbeitet. Ein Beschluss über die neue Gebührensatzung wird voraussichtlich noch im Frühjahr 2018 erfolgen. Die Satzungen der Stadt Radolfzell am Bodensee können auch auf der Homepage unter www.radolfzell.de/ortsrecht<http://www.radolfzell.de/ortsrecht> abgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen