Geburtenrückgang 2022

Aktuell fällt, laut den Angaben von Destatis, die Geburtenrate in Deutschland in einem noch nie dagewesenen Maß. Im Vergleich zum Mittel der Vorjahre beträgt die Minderung inzwischen knapp 12%.

Deshalb folgende Frage: Hat das Bundesministerium für Gesundheit Erkenntnisse über Gründe für für diesen Vorgang?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
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Reinhard Gunst
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuell fällt, la…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Reinhard Gunst
Betreff
Geburtenrückgang 2022 [#257787]
Datum
25. August 2022 16:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuell fällt, laut den Angaben von Destatis, die Geburtenrate in Deutschland in einem noch nie dagewesenen Maß. Im Vergleich zum Mittel der Vorjahre beträgt die Minderung inzwischen knapp 12%. Deshalb folgende Frage: Hat das Bundesministerium für Gesundheit Erkenntnisse über Gründe für für diesen Vorgang?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhard Gunst Anfragenr: 257787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257787/ Postanschrift Reinhard Gunst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Gunst
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gunst, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen a…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Geburtenrückgang 2022 [#257787]
Datum
26. August 2022 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gunst, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gunst, zu Ihrer Frage "Aktuell fällt, laut den Angaben von Destatis, die Geburtenrate in…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anfrage Reinhard Gunst, Geburtenrückgang 2022 [#257787]
Datum
27. September 2022 14:29
Status
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Sehr geehrter Herr Gunst, zu Ihrer Frage "Aktuell fällt, laut den Angaben von Destatis, die Geburtenrate in Deutschland in einem noch nie dagewesenen Maß. Im Vergleich zum Mittel der Vorjahre beträgt die Minderung inzwischen knapp 12%. Deshalb folgende Frage: Hat das Bundesministerium für Gesundheit Erkenntnisse über Gründe für diesen Vorgang?" liegen im Bundesministerium für Gesundheit keine Erkenntnisse vor. Wir weisen Sie auf eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BIB) zum selben Thema hin, näheres dazu finden Sie unter diesem Link: https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/2022/2022-09-20-Wegen-Corona-Geburtenziffer-seit-Jahresbeginn-abrupt-gesunken.html;jsessionid=CE2DD28AE439E504BEB2ECF63529B848.intranet661 Mit freundlichen Grüßen