Gedenken Hanau 19.02.24 in Chemnitz- Gebührenbescheid

den Gebührenbescheid der die Entsorgung der Blumen und Kerzen betrifft. In den Medien wurde angekündigt, dass einer erstellt wird.

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100348186/chemnitz-polizisten-werfen-hanau-gedenkblumen-in-den-muell.html

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  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Polizeidirektion Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gedenken Hanau 19.02.24 in Chemnitz- Gebührenbescheid [#300810]
Datum
22. Februar 2024 09:00
An
Polizeidirektion Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Gebührenbescheid der die Entsorgung der Blumen und Kerzen betrifft. In den Medien wurde angekündigt, dass einer erstellt wird. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100348186/chemnitz-polizisten-werfen-hanau-gedenkblumen-in-den-muell.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300810/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeidirektion Chemnitz
Guten Tag << Antragsteller:in >> wie bereits mehrfach mitgeteilt, ist die Informationsfreiheitssatzun…
Von
Polizeidirektion Chemnitz
Betreff
AW: Gedenken Hanau 19.02.24 in Chemnitz- Gebührenbescheid [#300810]
Datum
23. Februar 2024 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> wie bereits mehrfach mitgeteilt, ist die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz als Rechtsgrundlage für die Polizeidirektion Chemnitz nicht einschlägig. Ich bitte Sie deshalb, dies zukünftig zu beachten. Ein Gebührenbescheid wurde von der Polizeidirektion Chemnitz nicht erlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Viele Dank für die schnelle Antwort. Welche Stelle/Abteilung ist zuständig für die …
An Polizeidirektion Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gedenken Hanau 19.02.24 in Chemnitz- Gebührenbescheid [#300810]
Datum
23. Februar 2024 10:41
An
Polizeidirektion Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Viele Dank für die schnelle Antwort. Welche Stelle/Abteilung ist zuständig für die Erstellung des Geführenbescheides in diesem konkreten Fall? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/300810/upload/a890ec57fd1aa45e4f5795d72755a5bfe0738089/

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Polizeidirektion Chemnitz
Grundsätzlich die Versammlungsbehörde, ich weiß jedoch nicht, ob es in diesem Fall überhaupt einen Gebührenbeschei…
Von
Polizeidirektion Chemnitz
Betreff
AW: Gedenken Hanau 19.02.24 in Chemnitz- Gebührenbescheid [#300810]
Datum
23. Februar 2024 10:52
Status
Grundsätzlich die Versammlungsbehörde, ich weiß jedoch nicht, ob es in diesem Fall überhaupt einen Gebührenbescheid gab bzw. gibt. MfG [geschwärzt] Leiterin Arbeitsbereich Direktionsangelegenheiten __________________________________________________________________________________ POLIZEIDIREKTION CHEMNITZ | Stabsstelle Kommunikation Hartmannstraße 24 | 09113 Chemnitz | Postanschrift: Postfach 41 10 72 | 09023 Chemnitz Tel.: +49 371 [geschwärzt] | LIK [geschwärzt] | Fax.: +49 371 [geschwärzt] | [geschwärzt] | www.polizei.sachsen.de Information zum Zugang für verschlüsselte/signierte E-Mails/elektronische Dokumente sowie De-Mail unter www.polizei.sachsen.de/de/pdc.htm Sächsische Behörden akzeptieren im E-Mail-Verkehr nur den Empfang von Office-Dokumenten in den aktuellen Formaten (.docx, .xlsx oder .pptx). Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.sachsen.de/impressum.html Internet | Facebook | Twitter | Instagram Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.