Gefährdungsbeurteilung Brandschutz der Berliner Schulen und Vorgaben für die Zahl der Brandschutzhelfer:innen

die allgemeine Gefährdungsbeurteilung der weiterführenden Berliner Schulen in Bezug auf den Brandschutz und Informationen, welche Vorgaben für die Zahl der Brandschutzhelfer:innen an den weiterführenden Berliner Schulen allgemein durch die Senatsverwaltung vorgenommen werden.

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  • Datum
    5. Januar 2024
  • Frist
    7. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die al…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährdungsbeurteilung Brandschutz der Berliner Schulen und Vorgaben für die Zahl der Brandschutzhelfer:innen [#296360]
Datum
5. Januar 2024 17:39
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die allgemeine Gefährdungsbeurteilung der weiterführenden Berliner Schulen in Bezug auf den Brandschutz und Informationen, welche Vorgaben für die Zahl der Brandschutzhelfer:innen an den weiterführenden Berliner Schulen allgemein durch die Senatsverwaltung vorgenommen werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 296360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296360/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen kann ich Ihnen Folgende…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Gefährdungsbeurteilung Brandschutz der Berliner Schulen und Vorgaben für die Zahl der Brandschutzhelfer:innen [#296360]
Datum
9. Januar 2024 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung der weiterführenden Berliner Schulen in Bezug auf den Brandschutz liegt zentral im Fachbereich Personalmanagement allgemeinbildende Schulen nicht vor. Gefährdungsbeurteilungen werden grundsätzlich dezentral schulscharf von Schulleitungen mit Unterstützung der jeweiligen Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ggf. der zuständigen Dienstkraft aus dem betriebsärztlichen Dienst erstellt. Unsere Vorgaben bei Brandschutzhelferinnen und –helfern liegen bei 10 % der Beschäftigten der jeweiligen Schule. Ich widerspreche ebenfalls ausdrücklich der Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte. Mit freundlichen Grüßen