Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen

Gefährdungsbeurteilung Masken
(Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Auf ihrer Homepage teilen Sie mit, dass ab dem 13. November 2023 verpflichtend Masken zu tragen sind für folgenden Personenkreis:

Ambulante und Tagesklinik-Patientinnen und -Patienten
Besuchspersonen
Mitarbeitende für den Zeitraum des direkten Kontakts mit Patientinnen und Patienten
Alle Personen mit Erkältungssymptomen

Ich möchte Sie bitten, mir die aktuelle Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschlutzgesetz (ArbSchG) für diese Maßnahme zuzusenden. Insbesondere erwarte ich darin eine detailierte Beurteilung für folgende Gruppen:

Patienten und Besucher:
1. kleine Kinder,
2. Jugendliche,
3. Erwachsene,
4. Frauen,
5. Männer,
6. Schwangere und deren ungeborenen Babys
7. Vorerkrankte usw.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinen

Da die Gefährdungen durch das Maske tragen bei den verschieden Patienten und Besuchergruppen, sowie den Mitarbeitern (männlich/weiblich usw.) jeweils unterschiedlich ist, gehe ich davon aus, dass Sie diese individuell beurteilt haben. Ebenso spielt die Tragedauer und die Art der Masken, die Sie ja nicht vorgeschrieben haben, eine Rolle.
Ich erwarte insbesondere Auskunft über folgende Fragestellungen:

Welche Gefahren können vom Tragen einer Maske ausgehen:

1. CO2 Rückatmung
2. Verringerter Sauerstoffgehalt in Körper
3. Einatmen von Bakterien, Viren, Hefen, Pilze
4. Einatmen von Mikrofasern aus den Masken (Mikroplastik)
5. Einatmen von Weichmachern
6. Einatmen von Flammschutzmitteln
7. Einatmen von UV-Stabilisatoren
8. Einatmen von Farbstoffen
9. Einatmen von Füllstoffen
10. Einatmen von weiteren Substanzen z. B. Lösungsmittelresten, Bleichmittelresten, Sterilisationsmittel (Etylenoxid u.a.), sonstige, in den Kunststoffe enthaltene Substanzen
11. Welche Psychischen Auswirkungen hat das Tragen von Masken auf die oben genannten Gruppen?

Fragen im Einzelnen:

1. CO2 Rückatmung (Auswirkungen)
Frage: Welche physische und psychische Auswirkungen hat die CO2-Rückatmung auf die Mitarbeiter, Patienten, Besucher usw.

2. Verringerter Sauerstoffgehalt in Körper (Auswirkungen)
Frage: Wie wirkt sich der verringerte Sauerstoffgehalt im Körper auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher aus?

3. Einatmen von Bakterien, Viren, Hefen, Pilze (Auswirkungen)
Frage: Welche und welche Mengen an oben genannten Biostoffe werden beobachtet und wie wirken sich diese Biostoffe auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher aus?

4. Mikrofasern
Frage: Wird Mikroplastik von den Masken abgegeben, und wenn ja, welche Auswirkungen kann dies auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern haben?

5. Weichmacher:
Frage: Sind Weichmacher in den Masken enthalten, dazu gehören auch die Gummibänder, wenn ja welche und welche Auswirkungen können diese auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben?

6. Flammschutzmittel:
Frage: Welche Flammschutzmittel kommen in den Masken zum Einsatz und welche gesundheitlichen Auswirkungen können diese physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben?

7. Stabilisatoren
Frage: Welche Stabilisatoren kommen in den Masken zum Einsatz und welche gesundheitlichen Auswirkungen können diese auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben?

8. Farbstoffe:
Frage: Welche Farbstoffe kommen in den Masken zum Einsatz und welche gesundheitlichen Auswirkungen können diese auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben?

9. Füllstoffe
Frage: Welche Füllstoffe kommen in den Masken zum Einsatz und welche gesundheitlichen Auswirkungen können diese auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben?

10. Sonstige in den Masken enthaltene Substanzen
Frage: Welche weiteren Substanzen (z. B. Ethylenoxid u.a.) können in den Masken enthalten sein und welche Auswirkungen können diese auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben?

11. Psychiche Auswirkungen durch das Tragen von Masken
Frage:Welche psychischen Auswirkungen hat das Tragen von Masken die Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher?

Alle genannten Fragestellungen und Stoffe können sowohl eingeatmet als auch über die Gesichtshaut aufgenommen werden. Daher gehe ich davon aus, dass beide Fragestellungen in der Gefährdungsbeurteilung behandelt wurden.

Vielen Dank.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. November 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
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An Universitätsklinikum Tübingen Details
Von
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Betreff
Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen [#292309]
Datum
14. November 2023 21:29
An
Universitätsklinikum Tübingen
Status
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gefährdungsbeurteilung Masken (Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG) Sehr geehrte Damen und Herren, Auf ihrer Homepage teilen Sie mit, dass ab dem 13. November 2023 verpflichtend Masken zu tragen sind für folgenden Personenkreis: Ambulante und Tagesklinik-Patientinnen und -Patienten Besuchspersonen Mitarbeitende für den Zeitraum des direkten Kontakts mit Patientinnen und Patienten Alle Personen mit Erkältungssymptomen Ich möchte Sie bitten, mir die aktuelle Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschlutzgesetz (ArbSchG) für diese Maßnahme zuzusenden. Insbesondere erwarte ich darin eine detailierte Beurteilung für folgende Gruppen: Patienten und Besucher: 1. kleine Kinder, 2. Jugendliche, 3. Erwachsene, 4. Frauen, 5. Männer, 6. Schwangere und deren ungeborenen Babys 7. Vorerkrankte usw. Mitarbeiter und Mitarbeiterinen Da die Gefährdungen durch das Maske tragen bei den verschieden Patienten und Besuchergruppen, sowie den Mitarbeitern (männlich/weiblich usw.) jeweils unterschiedlich ist, gehe ich davon aus, dass Sie diese individuell beurteilt haben. Ebenso spielt die Tragedauer und die Art der Masken, die Sie ja nicht vorgeschrieben haben, eine Rolle. Ich erwarte insbesondere Auskunft über folgende Fragestellungen: Welche Gefahren können vom Tragen einer Maske ausgehen: 1. CO2 Rückatmung 2. Verringerter Sauerstoffgehalt in Körper 3. Einatmen von Bakterien, Viren, Hefen, Pilze 4. Einatmen von Mikrofasern aus den Masken (Mikroplastik) 5. Einatmen von Weichmachern 6. Einatmen von Flammschutzmitteln 7. Einatmen von UV-Stabilisatoren 8. Einatmen von Farbstoffen 9. Einatmen von Füllstoffen 10. Einatmen von weiteren Substanzen z. B. Lösungsmittelresten, Bleichmittelresten, Sterilisationsmittel (Etylenoxid u.a.), sonstige, in den Kunststoffe enthaltene Substanzen 11. Welche Psychischen Auswirkungen hat das Tragen von Masken auf die oben genannten Gruppen? Fragen im Einzelnen: 1. CO2 Rückatmung (Auswirkungen) Frage: Welche physische und psychische Auswirkungen hat die CO2-Rückatmung auf die Mitarbeiter, Patienten, Besucher usw. 2. Verringerter Sauerstoffgehalt in Körper (Auswirkungen) Frage: Wie wirkt sich der verringerte Sauerstoffgehalt im Körper auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher aus? 3. Einatmen von Bakterien, Viren, Hefen, Pilze (Auswirkungen) Frage: Welche und welche Mengen an oben genannten Biostoffe werden beobachtet und wie wirken sich diese Biostoffe auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher aus? 4. Mikrofasern Frage: Wird Mikroplastik von den Masken abgegeben, und wenn ja, welche Auswirkungen kann dies auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern haben? 5. Weichmacher: Frage: Sind Weichmacher in den Masken enthalten, dazu gehören auch die Gummibänder, wenn ja welche und welche Auswirkungen können diese auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben? 6. Flammschutzmittel: Frage: Welche Flammschutzmittel kommen in den Masken zum Einsatz und welche gesundheitlichen Auswirkungen können diese physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben? 7. Stabilisatoren Frage: Welche Stabilisatoren kommen in den Masken zum Einsatz und welche gesundheitlichen Auswirkungen können diese auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben? 8. Farbstoffe: Frage: Welche Farbstoffe kommen in den Masken zum Einsatz und welche gesundheitlichen Auswirkungen können diese auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben? 9. Füllstoffe Frage: Welche Füllstoffe kommen in den Masken zum Einsatz und welche gesundheitlichen Auswirkungen können diese auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben? 10. Sonstige in den Masken enthaltene Substanzen Frage: Welche weiteren Substanzen (z. B. Ethylenoxid u.a.) können in den Masken enthalten sein und welche Auswirkungen können diese auf die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher haben? 11. Psychiche Auswirkungen durch das Tragen von Masken Frage:Welche psychischen Auswirkungen hat das Tragen von Masken die Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und Besucher? Alle genannten Fragestellungen und Stoffe können sowohl eingeatmet als auch über die Gesichtshaut aufgenommen werden. Daher gehe ich davon aus, dass beide Fragestellungen in der Gefährdungsbeurteilung behandelt wurden. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/292309/upload/0e035de8aa90ee0bde2b29cc10e6a44e17d33e64/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen [#292309]
Datum
17. Dezember 2023 19:57
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Universitätsklinikum Tübingen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen“ vom 14.11.2023 (#292309) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen [#292309]
Datum
5. Januar 2024 15:57
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Universitätsklinikum Tübingen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen“ vom 14.11.2023 (#292309) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Universitätsklinikum Tübingen
Guten Abend << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten. Aufgrund der Komplexität der ange…
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Universitätsklinikum Tübingen
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen [#292309]
Datum
15. Januar 2024 23:52
Status
Warte auf Antwort
Guten Abend << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten. Aufgrund der Komplexität der angesprochenen Aspekte ist es nicht einfach zu antworten. Wir können Ihnen aber dennoch Folgendes mitteilen: Eine Gefährdungsbeurteilung für die von Ihnen genannte Vielzahl von Bevölkerungsgruppen liegt uns nicht vor. Die Fragen 1. bis 3. sowie 11. betreffen Fragestellungen, die Sie im gutachterlichen Wege und an anderer Stelle klären sollten. Die Fragen 3. bis 10. sind an die Hersteller von Masken zu richten, diese müssen über die Bestandteile ihrer Produkte informiert sein und geben Ihnen darum sicher gern nähere Auskunft. Das Universitätsklinikum Tübingen hat auf Basis einer sorgsam abgewogenen Empfehlung seines internen Expertenkreises Maßnahmen zum Infektionsschutz hinsichtlich aller respiratorischen Erkrankungen getroffen. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden ist eine der Maßnahmen während der aktuellen deutlich spürbaren Erkältungssaison das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dabei ist es auch möglich, in individuellen Situationen von der Maskenpflicht abzuweichen. Im direkten Kontakt erhält unser Personal regelmäßig die Rückmeldung, dass die Umsetzung dieser Fürsorgepflicht durch das oftmals schwer kranke Patientenkollektiv positiv wahrgenommen wird. Welche Maßnahmen jeweils als sinnvoll angesehen werden, unterliegt der individuellen Einschätzung eines jeden Krankenhauses. Entgegenkommenderweise verzichten wir auf die Erhebung von Gebühren für diese Auskunft. Dies erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleich welcher Art und ohne Präjudiz für künftige Anfragen. Mit besten Grüßen
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Guten Tag, ich muss leider feststellen, dass Ihre Antwort ungenügend ist. Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes habe…
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AW: Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen [#292309]
Datum
30. Januar 2024 11:36
An
Universitätsklinikum Tübingen
Status
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Guten Tag, ich muss leider feststellen, dass Ihre Antwort ungenügend ist. Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes haben Sie für alle Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und darin auf die Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) einzugehen. Daher haben sie alle von mir genannten Problemfelder im Zusammenhang mit Masken zu ermitteln und zu beurteilen. Außerdem haben Sie immer nach milderen Mitteln zu suchen. Nach §15 Absatz eins Satz zwei haben sie das auch für Personen zu tun, die von ihren Handlungen betroffen sind. (Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.) Wenn sie also auch allen Besuchern zum Tragen einer Maske auffordern, so müssen sie auch die Konsequenzen für diese Personengruppe aufzeigen und die Ergebnisse diesen Personen zur verfügung stellen. Um nichts anderes habe ich sie gebeten. Ich empfehle in diesem Zusammenhang auch folgende Literatur: 1. Arbeitsschutzgesetzes 2. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Krankenhaus: nur Mitarbeiterschutz oder auch Patientenschutz? Zur Frage der Schutzwirkung für Patienten und Hinweise für die Praxis aus Sicht der Patientensi-cherheit, des Zivil-, Arbeits- und Strafrechts. Prof. Dr. med. Andreas Becker, Edgar Gärtner, Dr. jur. Annette Sättele 3. Masken die Fakten https://padlet.com/info14996/downloadbereich-o3b25ad63khsgswo Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen [#292309]
Datum
16. Februar 2024 21:08
An
Universitätsklinikum Tübingen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen“ vom 14.11.2023 (#292309) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen [#292309]
Datum
5. März 2024 21:53
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen“ vom 14.11.2023 (#292309) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen [#292309]
Datum
24. März 2024 20:38
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen“ vom 14.11.2023 (#292309) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 100 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag << Antragsteller:in >> Sie haben bereits am 15. Januar 2024 eine Antwort von uns erhalten. …
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AW: [Extern] AW: Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen [#292309]
Datum
27. März 2024 11:28
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Guten Tag << Antragsteller:in >> Sie haben bereits am 15. Januar 2024 eine Antwort von uns erhalten. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens (RSV, Influenza und Corona) ist seit dem 18. März 2024 das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im direkten Patientenkontakt am Universitätsklinikum nicht mehr verpflichtend. Mit besten Grüßen

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AW: [Extern] AW: Gefährdungsbeurteilung Masken tragen im Universitätsklinikum Tübingen [#292309]
Datum
31. März 2024 10:51
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte teilen Sie mir dann mit, aufgrund welches Infektionsgeschehens (Inzidenzen) sie diese Maßnahme ergriffen haben bzw. jetzt wieder zurückgenommen haben. Bitte senden Sie mir alle dafür erstellten Unterlagen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>