Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG bzgl. Lützerath

Alle Arbeitgeber, inkl. der Polizei Aachen müssen eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG bzw. der zugehörigen Verordnungen erstellen. Da gerade der Einsatz in Lützerath vor einer Eskalation steht und die Gesundheit der Einsatzkräfte gefährdet sein könnte, möchte ich mir mal ansehen, welche Gedanken man sich gemacht hat. Zum Beispiel wie die Einsatzkräfte vor einem Absturz geschützt sind, denn diese halten sich ja sehr dicht an der Kante auf.

Da ich sicher bin, dass die Polizei Aachen als verantwortliche Stelle die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat kann diese mir ja sicherlich zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • 4 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG bzgl. Lützerath [#267261]
Datum
8. Januar 2023 07:59
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Arbeitgeber, inkl. der Polizei Aachen müssen eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG bzw. der zugehörigen Verordnungen erstellen. Da gerade der Einsatz in Lützerath vor einer Eskalation steht und die Gesundheit der Einsatzkräfte gefährdet sein könnte, möchte ich mir mal ansehen, welche Gedanken man sich gemacht hat. Zum Beispiel wie die Einsatzkräfte vor einem Absturz geschützt sind, denn diese halten sich ja sehr dicht an der Kante auf. Da ich sicher bin, dass die Polizei Aachen als verantwortliche Stelle die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat kann diese mir ja sicherlich zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 267261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267261/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA/ ZA 1/ ZA 11 30.01 - 12/2023 Sehr geehrter Herr Scharfenort, aufgrund der derzei…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG bzgl. Lützerath [#267261]
Datum
8. Februar 2023 16:28
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA/ ZA 1/ ZA 11 30.01 - 12/2023 Sehr geehrter Herr Scharfenort, aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung verzögert sich die Antwort Ihrer nachfolgend aufgeführten Anfrage etwas. Ich bitte höflich um Verständnis. Ein Teil der Rückmeldungen im Hause liegt bereits vor. Ich sichere Ihnen schnellstmöglich das Antwortschreiben zu. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 12/2023 Sehr geehrter Herr Scharfenort, anbei erhalten Sie das An…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG bzgl. Lützerath [#267261]
Datum
14. Februar 2023 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 12/2023 Sehr geehrter Herr Scharfenort, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben hinsichtlich Ihrer IFG Anfrage sowie das Infoblatt zum Datenschutz. Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße