Gefährderanschreiben durch die Polizei Hamburg
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Wird bei der Polizei Hamburg zentral registriert, wenn ein sog. Gefährderanschreiben durch die Polizei Hamburg vorgenommen wird?
2. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wird: Wie viele Gefährderanschreiben hat die Polizei Hamburg im Jahre 2020 (Stichtag: 12. August 2020) bisher vorgenommen?
3. Existieren zur Vornahme von Gefährderanschreiben interne Dienstanweisungen, Mustervorlagen oder ähnliches?
4. Wenn Frage 3 mit ja beantwortet wird: Senden Sie mir die entsprechenden Anweisungen, Vorlagen oder ähnliches bitte zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum12. August 2020
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15. September 2020
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