Gefährdungsanzeigen medizinischer Einrichtungen der Städteregion Aachen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Fragen an Sie:

Wie viele Gefährdungsanzeige medizinischer Einrichtungen wurden in den letzten 10 Jahren an das Gesundheitsamt der Städteregion Aachen weitergeleitet und von welcher Einrichtung (Datum, Einrichtung, Menge, Bezug, Art)?

Wie werden Mitarbeiter der Einrichtungen vom Gesundheitsamt dazu sensibilisiert entsprechende Anzeigen aufzugeben? Werden Gefährdungsanzeigen vom Gesundheitsamt aktiv bei den medizinischen Einrichtungen angefragt?

Des Weiteren beantrage ich die Herausgabe der eingereichten Gefährdungsanzeigen der letzten 10 Jahre.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Februar 2021
  • Frist
    11. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in ich habe folgende Fragen an …
An Gesundheitsamt Städteregion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährdungsanzeigen medizinischer Einrichtungen der Städteregion Aachen [#212167]
Datum
9. Februar 2021 13:03
An
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in ich habe folgende Fragen an Sie: Wie viele Gefährdungsanzeige medizinischer Einrichtungen wurden in den letzten 10 Jahren an das Gesundheitsamt der Städteregion Aachen weitergeleitet und von welcher Einrichtung (Datum, Einrichtung, Menge, Bezug, Art)? Wie werden Mitarbeiter der Einrichtungen vom Gesundheitsamt dazu sensibilisiert entsprechende Anzeigen aufzugeben? Werden Gefährdungsanzeigen vom Gesundheitsamt aktiv bei den medizinischen Einrichtungen angefragt? Des Weiteren beantrage ich die Herausgabe der eingereichten Gefährdungsanzeigen der letzten 10 Jahre. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212167/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/…
Von
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. Februar 2021 13:03
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen

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Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Frage zielt auf die Anzahl von arbeitsrechtlichen/arbeitsschutzrechtlichen Anze…
Von
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Betreff
AW: Gefährdungsanzeigen medizinischer Einrichtungen der Städteregion Aachen [#212167]
Datum
10. Februar 2021 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Frage zielt auf die Anzahl von arbeitsrechtlichen/arbeitsschutzrechtlichen Anzeigen ab. Die Zuständigkeit bezüglich solcher Anzeigen liegt bei der Bezirksregierung, nicht beim Gesundheitsamt. Daher können von hier aus dazu keine Angaben gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen