Gefährdungsbeurteilung für Besuch und Arbeit im Amtsgericht Oberhausen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wobei gleichzeitig als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen unseres sozialen Vereins hier verwertet werden:
Aus nach den uns vorliegenden, u.a. durch Bildaufnahmen des Eingangsbereiches belegten Informationen und persönlicher Inaugenscheinnahme über eine mehr als laxe Handhabung (Erfahrungswert) der Kontrolle und Verfolgung von möglichen Coronavirus-Überträgern in den vergangenen Monaten im AG OB, ergibt sich die Fragestellung an das AG bzw. dessen Leitung, ob Sie die nach dem Arbeitsschutzrecht vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung aller vier Kategorien des STOP-Prinzips mit seinen alternativen Maßnahmen umgesetzt haben. Insbesondere nach der Ausbreitung der letzten, besonders aggressiven Corona-Variante. Bitte senden Sie mir die entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu.
Weiterhin geht unsere Anfrage dahin, uns mitzuteilen, ob und wenn wie viele Mitarbeiter/innen des Gerichts eine Coronavirus-Infektion erleiden mussten und den Schweregrad ihrer Infektion, eventuelle Versterbens fälle – natürlich ohne Namensnennungen.
Sind die auf Ihrer Homepage genannten relativ einfachen Standard-Anforderungen an einen Infektionsschutz (die nach eigenen Erkenntnissen niemanden anscheinend wirklich interessiert haben) Ihre einzigen Vorbeugungsmaßnahmen gegen Infektionen an Besuchern und vor allen Dingen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Oder sind Sie etwa Ihrer besonderen Sorgfaltspflicht für Leben und Gesundheit der Menschen – möglicherweise fahrlässig – nicht oder kaum nachgekommen?
Wer (von der Position in Ihrem Hause her) hat die ausgefüllten oder auch nicht ausgefüllten Anmeldungen, die nach eigenem Augenschein und eigener Erfahrung völlig unkontrolliert zuerst in einen offenen, dann in einen verschlossenen Kasten eingeworfen werden konnten, nachverfolgt?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch

Ergebnis der Anfrage

Zwar abgelehnt, aber ich sehe noch Chancen bei einigen der angefragten Punkte auf eine Verpflichtung zur Antwort. Aus Eurer Sicht Klage sinnvoll? Wenn ja, würde ich die Unterlagen f.d. Klage fertig machen.
LG Udo (Jörg ist mein Alter Ego)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Amtsgericht Oberhausen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Gefährdungsbeurteilung für Besuch und Arbeit im Amtsgericht Oberhausen [#226251]
Datum
5. August 2021 19:33
An
Amtsgericht Oberhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wobei gleichzeitig als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen unseres sozialen Vereins hier verwertet werden: Aus nach den uns vorliegenden, u.a. durch Bildaufnahmen des Eingangsbereiches belegten Informationen und persönlicher Inaugenscheinnahme über eine mehr als laxe Handhabung (Erfahrungswert) der Kontrolle und Verfolgung von möglichen Coronavirus-Überträgern in den vergangenen Monaten im AG OB, ergibt sich die Fragestellung an das AG bzw. dessen Leitung, ob Sie die nach dem Arbeitsschutzrecht vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung aller vier Kategorien des STOP-Prinzips mit seinen alternativen Maßnahmen umgesetzt haben. Insbesondere nach der Ausbreitung der letzten, besonders aggressiven Corona-Variante. Bitte senden Sie mir die entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu. Weiterhin geht unsere Anfrage dahin, uns mitzuteilen, ob und wenn wie viele Mitarbeiter/innen des Gerichts eine Coronavirus-Infektion erleiden mussten und den Schweregrad ihrer Infektion, eventuelle Versterbens fälle – natürlich ohne Namensnennungen. Sind die auf Ihrer Homepage genannten relativ einfachen Standard-Anforderungen an einen Infektionsschutz (die nach eigenen Erkenntnissen niemanden anscheinend wirklich interessiert haben) Ihre einzigen Vorbeugungsmaßnahmen gegen Infektionen an Besuchern und vor allen Dingen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Oder sind Sie etwa Ihrer besonderen Sorgfaltspflicht für Leben und Gesundheit der Menschen – möglicherweise fahrlässig – nicht oder kaum nachgekommen? Wer (von der Position in Ihrem Hause her) hat die ausgefüllten oder auch nicht ausgefüllten Anmeldungen, die nach eigenem Augenschein und eigener Erfahrung völlig unkontrolliert zuerst in einen offenen, dann in einen verschlossenen Kasten eingeworfen werden konnten, nachverfolgt? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226251/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Oberhausen
Wichtiger Hinweis Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalte…
Von
Amtsgericht Oberhausen
Betreff
Wichtiger Hinweis
Datum
5. August 2021 19:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Oberhausen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
Gefährdungsbeurteilung f. Besuch und Arbeit im AG OB (als Antwort auf die Mailverweigerung) Die Ablehnung der Mail…
An Amtsgericht Oberhausen Details
Von
Udo vom Bruch
Via
Briefpost
Betreff
Gefährdungsbeurteilung f. Besuch und Arbeit im AG OB (als Antwort auf die Mailverweigerung)
Datum
8. August 2021
An
Amtsgericht Oberhausen
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
1,5 MB
Die Ablehnung der Mail gekontert und neu per Fax übersandt
Amtsgericht Oberhausen
Gefährdungsbeurteilung f. Besuch und Arbeit im AG OB (als Antwort auf die Mailverweigerung) Ablehnung aufgrund der…
Von
Amtsgericht Oberhausen
Via
Briefpost
Betreff
Gefährdungsbeurteilung f. Besuch und Arbeit im AG OB (als Antwort auf die Mailverweigerung)
Datum
18. August 2021
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ag-ob-antwort-auf-gefahrdungslage-corona-anfrage-226251-1.jpg
1,6 MB
ag-ob-antwort-auf-gefahrdungslage-corona-anfrage-226251-2.jpg
2,1 MB
Ablehnung aufgrund der genannten angeblich zutreffenden Rechtsgrundlagen. Klage prüfen? LG Udo
Amtsgericht Oberhausen
Gefährdungsbeurteilung f. Besuch und Arbeit im AG OB (als Antwort auf die Mailverweigerung) Auskunftserteilung abg…
Von
Amtsgericht Oberhausen
Via
Briefpost
Betreff
Gefährdungsbeurteilung f. Besuch und Arbeit im AG OB (als Antwort auf die Mailverweigerung)
Datum
18. August 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,0 MB
Auskunftserteilung abgelehnt mit Hinweis auf angeblich nicht zutreffendes IFG. Werden wir überprüfen
Udo vom Bruch
AW: Gefährdungsbeurteilung f. Besuch und Arbeit im AG OB (als Antwort auf die Mailverweigerung) [#226251] Sehr gee…
An Amtsgericht Oberhausen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung f. Besuch und Arbeit im AG OB (als Antwort auf die Mailverweigerung) [#226251]
Datum
19. Februar 2022 17:05
An
Amtsgericht Oberhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung für Besuch und Arbeit im Amtsgericht Oberhausen“ vom 05.08.2021 (#226251) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 166 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Und gehen Sie davon aus, dass wir dieses Verfahren von uns aus bestimmt nicht einschlafen lassenb! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226251/

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Amtsgericht Oberhausen
Wichtiger Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwor…
Von
Amtsgericht Oberhausen
Betreff
Wichtiger Hinweis
Datum
19. Februar 2022 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Oberhausen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen