Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen

Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Aufgrund der von der Landesregierung beschlossenen und der Grundschulen nach den Osterferien umzusetzenden Wegfall der Masken- und Testpflicht. Würde ich gerne die Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen einsehen. Da ich davon ausgehe, dass gegen geltende Arbeitsschutzgesetze verstoßen wird, sofern der Infektionsschutz nicht mehr gewährleistet wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gefährdungsbeurte…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen [#246336]
Datum
14. April 2022 15:44
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Aufgrund der von der Landesregierung beschlossenen und der Grundschulen nach den Osterferien umzusetzenden Wegfall der Masken- und Testpflicht. Würde ich gerne die Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen einsehen. Da ich davon ausgehe, dass gegen geltende Arbeitsschutzgesetze verstoßen wird, sofern der Infektionsschutz nicht mehr gewährleistet wird.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246336/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Schulamt in der Hansestadt Lübeck
Sehr Antragsteller/in bitte nutzen zur Klärung Ihrer Frage bezüglich der Corona Pandemie und festgelegten schulisc…
Von
Schulamt in der Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: [EXTERN] Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen [#246336]
Datum
19. April 2022 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte nutzen zur Klärung Ihrer Frage bezüglich der Corona Pandemie und festgelegten schulischen Maßnahmen das unten stehende Postfach. Corona Informationen - MBWK Schleswig-Holstein <<Name und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen des Kreises Rendsburg-Eckernförde. A…
An Schulamt in der Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen [#246336]
Datum
30. April 2022 10:19
An
Schulamt in der Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
e7fdf2e1-79cb-4d62-ab19-973ef20cc53e.jpeg
61,1 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Aufgrund der von der Landesregierung beschlossenen und der Grundschulen nach den Osterferien umzusetzenden Wegfall der Masken- und Testpflicht. Würde ich gerne die Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen einsehen. Da ich davon ausgehe, dass gegen geltende Arbeitsschutzgesetze verstoßen wird, sofern der Infektionsschutz nicht mehr gewährleistet wird. Interessiert bin ich speziell auch, wie Sie die Gefährdung nach TRB 462 einstufen. https://gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16050/5_2_462.pdf Da sich weder der Kreis Rendsburg-Eckernförde, noch die Schulleitung, noch das Schulamt zuständig fühlen, leiten Sie die Anfrage ggf. bitte mit entsprechendem Auftrag an die zuständige Stelle weiter. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - e7fdf2e1-79cb-4d62-ab19-973ef20cc53e.jpeg Anfragenr: 246336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246336/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Schulamt in der Hansestadt Lübeck
[Ticket#2022043010000028] RE: [EXTERN] Gefährdungsbeurteilung für Gru [...] Guten Tag, Ihre Anfrage hat uns errei…
Von
Schulamt in der Hansestadt Lübeck
Betreff
[Ticket#2022043010000028] RE: [EXTERN] Gefährdungsbeurteilung für Gru [...]
Datum
30. April 2022 10:20
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre Anfrage hat uns erreicht: **** > Sehr geehrte Damen und Herren, > > Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen des Kreises > Rendsburg-Eckernförde. > Aufgrund der von der Landesregierung beschlossenen und der Grundschulen nach > den > Osterferien umzusetzenden Wegfall der Masken- und Testpflicht. Würde ich gerne > die > Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler*innen einsehen. Da ich davon ausgehe, > dass **** Sobald Ihr Anliegen bearbeitet wurde, erhalten Sie zeitnah eine Antwort von uns. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Schulamt in der Hansestadt Lübeck
Re: [Ticket#2022043010000028] [EXTERN] Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler *innen [#246336] Sehr << Antr…
Von
Schulamt in der Hansestadt Lübeck
Betreff
Re: [Ticket#2022043010000028] [EXTERN] Gefährdungsbeurteilung für Grundschüler *innen [#246336]
Datum
1. Juni 2022 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
pasted-1654085174-116464.gif
2,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Bitte sehen Sie die verzögerte Antwort nach. Wir erhalten zurzeit sehr viele Zuschriften, die eine zeitnahe Beantwortung im Einzelfall nicht immer zulassen. Zu Ihrem Anliegen: Das Land Schleswig-Holstein evaluiert fortwährend die sich aus der Covid-19-Pandemie ergebenden Gefahren an den Schulen im Land und fasst das Ergebnis in einem Hygieneleitfaden für Schulen zusammen. Diesen Hygieneleitfaden finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter folgendem Link: [1]Coronavirus - Schulen&Hochschulen - Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22 - schleswig-holstein.de Darin werden für die Arbeitsplätze der Lehrkräfte und den inneren Schulbereich unterschiedliche organisatorische und hygienerechtliche Maßnahmen vorgesehen, die während des Unterrichts und sonstiger Veranstaltungen gelten. Selbstverständlich beobachtet das Land dabei das aktuelle Infektionsgeschehen, insbesondere die Hospitalisierungsrate, die vorherrschenden Varianten und weitere Indikatoren und passt den Leitfaden fortwährend hieran an. Die Entwicklung der vergangenen Wochen zeigt stark gesunkene Inzidenzwerte, ebenso sind die Hositalisierungsraten wesentlich zurückgegengen und keineswegs mehr auf einem verglaichbare hohen Niveau wie etwa im Verlauf des Jahres 2021. Die Schulen haben neben den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes den o.g. Hygieneleitfaden zu beachten und ihren schuleigenen Hygieneplan umzusetzen. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht generelle Vorgaben für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur noch in solchen Regionen vor, die das Landesparlament zuvor zum Hotspot erklärt hat. Dies ist in Schleswig-Holstein derzeit in keiner Region der Fall. Auch aus den Regelungen des Arbeitsschutzes ergibt sich weder eine generelle Test- noch eine Maskenpflicht. Dennoch wurde breit kommuniziert, dass das Tragen einer Maske auf freiwilliger Basis weiterhin möglich ist, ebenso wie das Testen. Eine individuelle Betrachtung sowie ein einzelfallbezogener besonderer Schutz von Schülerinnen und Schülern erfolgt bei jenen, die ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Infizierung durch das Coronavirus haben. Für sie kommen individuelle Schutzmaßnahmen bis hin zur Möglichkeit der Beurlaubung aus wichtigem Grund gemäß § 15 SchulG in Betracht. Mit freundlichen Grüßen