Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Die Anzahl der Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich, an denen bereits eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im Sinne des ArbSchG komplett durchgeführt wurde. Und die Gesamtzahl der Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juli 2017
  • Frist
    11. August 2017
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung [#23858]
Datum
9. Juli 2017 16:11
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich, an denen bereits eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im Sinne des ArbSchG komplett durchgeführt wurde. Und die Gesamtzahl der Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem IFG NRW Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem IFG NRW
Datum
18. Juli 2017 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
937,4 KB
Mit freundlichen Grüßen