"Gefahrengebiet" Literaturhaus

Beschlüsse, Anordnungen bzw. entsprechende sonstige Dokumente betreffend Einrichtung des "Gefahrengebiets" Literaturhaus (Breitscheidstraße 4 und Umgebung) nach § 26 PolG-BW, sowie die zugrundeliegenden Lagebeurteilungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2017
  • Frist
    20. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
Robert Kugler
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beschlüsse, An…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
Robert Kugler
Betreff
"Gefahrengebiet" Literaturhaus [#21572]
Datum
21. Mai 2017 10:00
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beschlüsse, Anordnungen bzw. entsprechende sonstige Dokumente betreffend Einrichtung des "Gefahrengebiets" Literaturhaus (Breitscheidstraße 4 und Umgebung) nach § 26 PolG-BW, sowie die zugrundeliegenden Lagebeurteilungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Robert Kugler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Kugler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Kugler

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr geehrter Herr Kugler bisher sind in Stuttgart keine Orte im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG definiert. Mit…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Antrag gem. LIFG; "Gefahrengebiet" Literaturhaus
Datum
23. Mai 2017 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kugler bisher sind in Stuttgart keine Orte im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG definiert. Mit freundlichen Grüßen