Gefahrenstelle auf der L226, Titz

Bürgerinnen und Bürger haben für die L226 in Titz auf unserem Verkehrssicherheitsportal www.gefahrenstellen.de eine Gefahrenstelle gemeldet. Nähere Angaben hierzu finden unter nachfolgendem Link:

https://www.gefahrenstellen.de/?location=4743

Wir führen die Meldungen standardisiert mit polizeilichen Unfalldaten zusammen und geben das Berechnungsergebnis in einer digitalen Gefahrenkarte für Ihre Kommune sowie ganz Deutschland aus. Unsere automatisierte Sicherheitsbewertung zeigt für den vorgenannten Straßenabschnitt das höchste Gefahrenscore-Level von 5 an. Dies bedeutet, dass es in den letzten drei Jahren dort bereits ein relevantes Verkehrsunfallgeschehen mit Personenschäden gab.

Wir bitten Sie, auch im Auftrag aller Gefahrenstellen meldenden BürgerInnen, zu prüfen, ob an dieser Stelle infrastrukturelle Verbesserungen vorgenommen werden können, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Oder haben Sie bereits eine Maßnahme geplant oder umgesetzt bzw. einen Unfallkommissionsbericht, den wir teilen können?

Wir danken Ihnen im Voraus für eine Rückmeldung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bü…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
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Betreff
Gefahrenstelle auf der L226, Titz [#283855]
Datum
13. Juli 2023 15:53
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bürgerinnen und Bürger haben für die L226 in Titz auf unserem Verkehrssicherheitsportal www.gefahrenstellen.de eine Gefahrenstelle gemeldet. Nähere Angaben hierzu finden unter nachfolgendem Link: https://www.gefahrenstellen.de/?location=4743 Wir führen die Meldungen standardisiert mit polizeilichen Unfalldaten zusammen und geben das Berechnungsergebnis in einer digitalen Gefahrenkarte für Ihre Kommune sowie ganz Deutschland aus. Unsere automatisierte Sicherheitsbewertung zeigt für den vorgenannten Straßenabschnitt das höchste Gefahrenscore-Level von 5 an. Dies bedeutet, dass es in den letzten drei Jahren dort bereits ein relevantes Verkehrsunfallgeschehen mit Personenschäden gab. Wir bitten Sie, auch im Auftrag aller Gefahrenstellen meldenden BürgerInnen, zu prüfen, ob an dieser Stelle infrastrukturelle Verbesserungen vorgenommen werden können, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Oder haben Sie bereits eine Maßnahme geplant oder umgesetzt bzw. einen Unfallkommissionsbericht, den wir teilen können? Wir danken Ihnen im Voraus für eine Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283855/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Titz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht verbunden mit Ihrem Antrag nach dem Inform…
Von
Kommunalverwaltung Titz
Betreff
AW: Gefahrenstelle auf der L226, Titz [#283855]
Datum
20. Juli 2023 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht verbunden mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Da die Landgemeinde Titz keine eigene Straßenverkehrsbehörde betreibt, ist aktenführende Behörde in diesem Fall, auch weil es sich um eine Kreuzung einer Kreisstraße mit einer Landstraße handelt, der Kreis Düren. Sie baten zwar in Ihrer Mail um Weitergabe an die zuständige Behörde, widersprechen aber im folgenden Satz einer Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte. Daher könnte ich Ihre Nachricht nur anonymisiert zur Beantwortung weitergeben, was aber dazu führen würde, dass Sie keine Antwort vom Kreis Düren bekommen könnten mangels Kontaktdaten. Daher würde ich Sie bitten, mir entweder die schriftliche (gerne auf elektronischem Wege) Genehmigung zur Weitergabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Postanschrift und E-Mailadresse) an den Kreis Düren zu erteilen oder Ihre Anfrage direkt an das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren zu richten. Die E-Mailadresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bü…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefahrenstelle auf der L226, Titz [#283855]
Datum
31. Juli 2023 10:50
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bürgerinnen und Bürger haben für die L226 in Titz auf unserem Verkehrssicherheitsportal www.gefahrenstellen.de eine Gefahrenstelle gemeldet. Nähere Angaben hierzu finden Sie im angehängten pdf und unter nachfolgendem Link: https://www.gefahrenstellen.de/?location=4743 Wir führen die Meldungen standardisiert mit polizeilichen Unfalldaten zusammen und geben das Berechnungsergebnis in einer digitalen Gefahrenkarte für Ihre Kommune sowie ganz Deutschland aus. Unsere automatisierte Sicherheitsbewertung zeigt für den vorgenannten Straßenabschnitt das höchste Gefahrenscore-Level von 5 an. Dies bedeutet, dass es in den letzten drei Jahren dort bereits ein relevantes Verkehrsunfallgeschehen mit Personenschäden gab. Wir bitten Sie, auch im Auftrag aller Gefahrenstellen meldenden BürgerInnen, zu prüfen, ob an dieser Stelle infrastrukturelle Verbesserungen vorgenommen werden können, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Oder haben Sie bereits eine Maßnahme geplant oder umgesetzt bzw. einen Unfallkommissionsbericht, den wir teilen können? Wir danken Ihnen im Voraus für eine Rückmeldung. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - gefahrenstelle-4743-titz.pdf Anfragenr: 283855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283855/
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Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir haben unsere Anfrage, wie von Ihnen empfo…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefahrenstelle auf der L226, Titz [#283855]
Datum
31. Juli 2023 10:54
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir haben unsere Anfrage, wie von Ihnen empfohlen, an den Kreis Düren gestellt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283855/
Kommunalverwaltung Titz
Sehr << Antragsteller:in >> bei der Kreuzung L 226/K 7 handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle. …
Von
Kommunalverwaltung Titz
Betreff
AW: Gefahrenstelle auf der L226, Titz [#283855]
Datum
3. August 2023 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bei der Kreuzung L 226/K 7 handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle. Hier wurde der Umbau zu einem Kreisverkehr beschlossen. Für Informationen hinsichtlich des Sachstandes zur Umsetzung, möchte ich Sie an die Gemeinde Titz verweisen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Information. Schön, dass bereits eine verkehrssicherheitsfö…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefahrenstelle auf der L226, Titz [#283855]
Datum
4. August 2023 09:34
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Information. Schön, dass bereits eine verkehrssicherheitsfördernde Maßnahmen beschlossen wurde. Gerne erkundige ich mich nach dem Stand der Umsetzung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283855/
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Sehr << Anrede >> meine Rückfrage bei der Straßenverkehrsbehörde in Düren hat ergeben, dass für die K…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefahrenstelle auf der L226, Titz [#283855]
Datum
4. August 2023 09:41
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Rückfrage bei der Straßenverkehrsbehörde in Düren hat ergeben, dass für die Kreuzung ein Umbau in einen Kreisverkehr beschlossen wurde. Gerne möchten wir die Bürgerinnen und Bürgern, die unser Verkehrssicherheitsportal gefahrenstellen.de nutzen, über die geplante Umbaumaßnahme informieren. Gibt es schon einen Zeithorizont, wann mit der Umbaumaßnahme zu rechnen ist? Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283855/
Kommunalverwaltung Titz
Sehr << Antragsteller:in >> bedauerlicherweise liegt uns noch kein Zeitplan oder eine konkretere Plan…
Von
Kommunalverwaltung Titz
Betreff
AW: Gefahrenstelle auf der L226, Titz [#283855]
Datum
4. August 2023 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bedauerlicherweise liegt uns noch kein Zeitplan oder eine konkretere Planung zur Realisierung der geplanten Maßnahme vor. Wir versuchen derzeit jedoch einen Termin mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zu organisieren, im Rahmen dessen wir diese Fragestellung ebenfalls zu klären versuchen werden. Jedoch gestaltet sich die Terminfindung aufgrund der zu beteiligenden Akteure und der noch laufenden Sommerferien etwas schwierig, weswegen ich Ihnen noch kein Zeitfenster für eine mögliche Rückmeldung im Anschluss an das Gespräch nennen kann. Gerne kann ich Sie jedoch unaufgefordert informieren, wenn eine Zeitplanung vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Reaktion. Wir sind Ihnen sehr dankbar, dass Sie un…
An Kommunalverwaltung Titz Details
Von
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Betreff
AW: Gefahrenstelle auf der L226, Titz [#283855]
Datum
4. August 2023 11:32
An
Kommunalverwaltung Titz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Reaktion. Wir sind Ihnen sehr dankbar, dass Sie uns hierzu auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283855/