Gefahrenstellen / Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Liste der rund 600 Gefahrenstellen hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitung, die die Stadt identifiziert hat.

Aus dem WAZ-Artikel „Neuer Blitzanhänger hat schon über 1000 Mal ausgelöst“:

„Ein Vorteil der neuen Überwachungsanlage ist aus Sicht der Stadtverwaltung, »dass sie an bestimmten Stellen im Essener Stadtgebiet mehrtägig zum Einsatz kommen kann und keine großen personellen Ressourcen bindet«. [...] Beschäftigungslos wird das Gerät nicht sein: Die Verkehrsexperten haben rund 600 Gefahrenstellen auf Essener Stadtgebiet ausgemacht.“

Siehe https://1ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Fwww.waz.de%2Fstaedte%2Fessen%2Fessen-neuer-blitzanhaenger-hat-schon-ueber-1000-mal-ausgeloest-id241600304.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefahrenstellen / Geschwindigkeitsüberschreitung [#299950]
Datum
12. Februar 2024 19:03
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste der rund 600 Gefahrenstellen hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitung, die die Stadt identifiziert hat. Aus dem WAZ-Artikel „Neuer Blitzanhänger hat schon über 1000 Mal ausgelöst“: „Ein Vorteil der neuen Überwachungsanlage ist aus Sicht der Stadtverwaltung, »dass sie an bestimmten Stellen im Essener Stadtgebiet mehrtägig zum Einsatz kommen kann und keine großen personellen Ressourcen bindet«. [...] Beschäftigungslos wird das Gerät nicht sein: Die Verkehrsexperten haben rund 600 Gefahrenstellen auf Essener Stadtgebiet ausgemacht.“ Siehe https://1ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Fwww.waz.de%2Fstaedte%2Fessen%2Fessen-neuer-blitzanhaenger-hat-schon-ueber-1000-mal-ausgeloest-id241600304.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299950/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich wollte mich einmal nach dem Stand der Bearbeitung meiner Anfrage erkundigen und wäre für eine kurz…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefahrenstellen / Geschwindigkeitsüberschreitung [#299950]
Datum
27. Februar 2024 13:58
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich wollte mich einmal nach dem Stand der Bearbeitung meiner Anfrage erkundigen und wäre für eine kurze Rückmeldung sehr dankbar. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299950/

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Ordnungsamt der Stadt Essen
Informationen nach §4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) / Ihre ANfrage vom 12.02.2024
Von
Ordnungsamt der Stadt Essen
Via
Briefpost
Betreff
Informationen nach §4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) / Ihre ANfrage vom 12.02.2024
Datum
6. März 2024
Status
Warte auf Antwort