"Gefährliche Orte" in Regensburg

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Liste der als "gefährliche Orte" klassifierten Straßen und Plätze im Raum Regensburg Stadt.

Meiner Ansicht nach besteht an dieser Anfrage berechtigtes persönliches Interesse, vor allem durch ein deutlich vermindertes Sicherheitsgefühl in Präsenz von Polizisten in Folge der Überarbeitung des Polizeiaufgabengesetztes.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Felix Wieland
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der…
An Polizeipräsidium Oberpfalz Details
Von
Felix Wieland
Betreff
"Gefährliche Orte" in Regensburg [#56683]
Datum
11. Februar 2019 00:04
An
Polizeipräsidium Oberpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der als "gefährliche Orte" klassifierten Straßen und Plätze im Raum Regensburg Stadt. Meiner Ansicht nach besteht an dieser Anfrage berechtigtes persönliches Interesse, vor allem durch ein deutlich vermindertes Sicherheitsgefühl in Präsenz von Polizisten in Folge der Überarbeitung des Polizeiaufgabengesetztes. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Felix Wieland <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Wieland << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Oberpfalz
Sehr geehrter Herr Wieland, zu Ihrer Anfrage vom 11.02.2019 teilen wir mit, dass Ihrem Auskunftsbegehren unserers…
Von
Polizeipräsidium Oberpfalz
Betreff
"Gefährliche Orte" in Regensburg
Datum
5. März 2019 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wieland, zu Ihrer Anfrage vom 11.02.2019 teilen wir mit, dass Ihrem Auskunftsbegehren unsererseits nicht entsprochen werden kann. Ein Anspruch auf Auskunftserteilung ergibt sich nicht aus § 39 BayDSG. Gem. § 39 Abs. 4 BayDSG besteht das allgemeine Auskunftsrecht nicht gegenüber der Polizei. Das BayUIG ist auf Ihre Anfrage ebenfalls nicht anwendbar, da es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen nicht um Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes handelt, vgl. Art. 2 Abs. 2 BayUIG. Ganz allgemein gilt, dass ausweislich der Rechtsprechung ein Ort immer dann als „gefährlicher Ort“ im Sinne des Gesetzes gilt, wenn aufgrund objektiver, der Nachprüfung zugänglicher Kriterien sich am Ort nach den Erkenntnissen der Behörde die genannten Vorgänge erfahrungsgemäß zu ereignen pflegen. Mit freundlichen Grüßen