Gefangenenvergütung Bayern

1. Wie viele Gefangene gibt es in Bayern aktuell? Wie viele Gefangene gab es 2021 in Bayern?
Bitte geben Sie die nachfolgenden Angaben in einer sinnvollen Einheit an (z.B. % von zu dem Zeitpunkt gesamten Gefangenen, oder absolute Zahl sowie die absolute Anzahl der gesamten Gefangenen) und geben Sie diese an.
2. Wie viele Gefangene gehen einer von der Anstalt zugewiesenen Arbeit iSd Art. 39 BayStVollzG nach?
3. Wie viele Gefangene gehen einer eigenen Beschäftigung iSd Art. 42 II BayStVollzG nach?
4. Wie viele Gefangene in Bayern bekommen ein Entgelt nach Art. 46 II 2 BayStVollzG (9 % der Leistungen nach § 18 SGB IV)?
5. a) Wie viele Gefangene in Bayern bekommen ein Entgelt nach Art. 46 III 2 BayStVollzG (weniger als 75 % von 9 % der Leistungen nach § 18 SGB IV)?
b) Was sind die „Mindestanforderungen“ im Sinne der Norm?
6. a) Wie viel beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat?
b) Wie viel beträgt der durchschnittliche Stundenlohn?
7. Werden eventuelle Freistellungstage gem. Art. 46 IX BayStVollzG auf eine andere Haftverkürzung gem. § 59 I, II StGB zusätzlich eingerechnet oder bereits schon eingepreist? Bsp: Darf ein Gefangener, dessen restliche Freiheitsstrafe nach § 59 I oder II StGB zur Bewährung ausgesetzt wird, zusätzlich z.B. 4 Tage früher gehen, die er gem. Art. 46 IX BayStVollzG früher gehen darf?
8. a) Wie viele Gefangene verfügen über kein Haus- oder Taschengeld (vgl. Art. 24 III BayStVollzG)?
b) Wie hoch ist das durchschnittliche Taschengeld gem. Art. 54 BayStVollzG pro Monat?

Hintergrund meiner Anfrage sind meine Recherchen zur Höhe der Gefangenenvergütung in Gefängnissen in Bayern, NRW und Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der mündlichen Verhandlung des 2. Senats des BVerfG vom 27.4.2022, die ich besucht habe. Bei selbiger Verhandlung waren meines Wissens nach auch Vertreter:innen Ihres Ministeriums anwesend. Die Ergebnisse meiner Recherche sollen nach Verkündung des Urteils des BVerfG auf einem einschlägigen Blog, bspw. dem Verfassungsblog oder dem Juwiss-Blog veröffentlicht werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele G…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefangenenvergütung Bayern [#248887]
Datum
12. Mai 2022 10:50
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Gefangene gibt es in Bayern aktuell? Wie viele Gefangene gab es 2021 in Bayern? Bitte geben Sie die nachfolgenden Angaben in einer sinnvollen Einheit an (z.B. % von zu dem Zeitpunkt gesamten Gefangenen, oder absolute Zahl sowie die absolute Anzahl der gesamten Gefangenen) und geben Sie diese an. 2. Wie viele Gefangene gehen einer von der Anstalt zugewiesenen Arbeit iSd Art. 39 BayStVollzG nach? 3. Wie viele Gefangene gehen einer eigenen Beschäftigung iSd Art. 42 II BayStVollzG nach? 4. Wie viele Gefangene in Bayern bekommen ein Entgelt nach Art. 46 II 2 BayStVollzG (9 % der Leistungen nach § 18 SGB IV)? 5. a) Wie viele Gefangene in Bayern bekommen ein Entgelt nach Art. 46 III 2 BayStVollzG (weniger als 75 % von 9 % der Leistungen nach § 18 SGB IV)? b) Was sind die „Mindestanforderungen“ im Sinne der Norm? 6. a) Wie viel beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat? b) Wie viel beträgt der durchschnittliche Stundenlohn? 7. Werden eventuelle Freistellungstage gem. Art. 46 IX BayStVollzG auf eine andere Haftverkürzung gem. § 59 I, II StGB zusätzlich eingerechnet oder bereits schon eingepreist? Bsp: Darf ein Gefangener, dessen restliche Freiheitsstrafe nach § 59 I oder II StGB zur Bewährung ausgesetzt wird, zusätzlich z.B. 4 Tage früher gehen, die er gem. Art. 46 IX BayStVollzG früher gehen darf? 8. a) Wie viele Gefangene verfügen über kein Haus- oder Taschengeld (vgl. Art. 24 III BayStVollzG)? b) Wie hoch ist das durchschnittliche Taschengeld gem. Art. 54 BayStVollzG pro Monat? Hintergrund meiner Anfrage sind meine Recherchen zur Höhe der Gefangenenvergütung in Gefängnissen in Bayern, NRW und Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der mündlichen Verhandlung des 2. Senats des BVerfG vom 27.4.2022, die ich besucht habe. Bei selbiger Verhandlung waren meines Wissens nach auch Vertreter:innen Ihres Ministeriums anwesend. Die Ergebnisse meiner Recherche sollen nach Verkündung des Urteils des BVerfG auf einem einschlägigen Blog, bspw. dem Verfassungsblog oder dem Juwiss-Blog veröffentlicht werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248887/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefangenenvergütung Bayern“ vom 12.05.2022 (#2…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefangenenvergütung Bayern [#248887]
Datum
14. Juni 2022 09:17
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefangenenvergütung Bayern“ vom 12.05.2022 (#248887) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
F2 - 1270 E - VII a - 5316/2022 Anfrage zur Gefangenenvergütung in Bayern Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
F2 - 1270 E - VII a - 5316/2022 Anfrage zur Gefangenenvergütung in Bayern
Datum
15. Juni 2022 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
689,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> das in der Anlage beigefügte Dokument erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: F2 - 1270 E - VII a - 5316/2022 Anfrage zur Gefangenenvergütung in Bayern [#248887] Sehr geehrte Damen und…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: F2 - 1270 E - VII a - 5316/2022 Anfrage zur Gefangenenvergütung in Bayern [#248887]
Datum
17. Juni 2022 10:36
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen herzlich für Ihre umfangreiche Antwort! Bezüglich Ihrer Antwort auf meine Frage 4. habe ich eine Rückfrage: Sie schreiben "Im Jahr 2020 erhielten 91,36 % der arbeitenden Gefangenen und Sicherung verwahrten ein Arbeitsentgelt, 8,19 % eine Ausbildungsbeihilfe. Daten für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor." Erhalten die übrigen 0,45 % der arbeitenden Gefangenen keine Leistungen in Geld für ihre Arbeit? Werden Sie anderweitig vergütet, z.B. ausschließlich durch Freistellungstage? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248887/
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Juni 2022 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz
F2 - 1270E - VIIa - 5316/2022, Anfrage zur Gefangenenvergütung in Bayern Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
F2 - 1270E - VIIa - 5316/2022, Anfrage zur Gefangenenvergütung in Bayern
Datum
11. Juli 2022 10:26
Status
geschwärzt
564,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den im Schreiben angegebenen Sachbearbeiter. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: F2 - 1270E - VIIa - 5316/2022, Anfrage zur Gefangenenvergütung in Bayern [#248887] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: F2 - 1270E - VIIa - 5316/2022, Anfrage zur Gefangenenvergütung in Bayern [#248887]
Datum
12. Juli 2022 11:09
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248887/