Gefangenenvergütung NRW 2023

1. Wie viele Gefangene gibt es in NRW aktuell? Wie viele Gefangene gab es 2021 in NRW?
2. Wie viele Gefangene gehen einer von der Anstalt zugewiesenen Arbeit iSd § 29 StVollzG nach?
3. Wie viele Gefangene gehen einer eigenen Beschäftigung iSd § 31 StVollzG nach?
4. Wie viele Gefangene in NRW bekommen ein Entgelt nach § 32 I 1 StVollzG (9 % der Leistungen nach § 18 SGB IV)?
5. a) Wie viele Gefangene in NRW bekommen ein Entgelt nach § 32 IV 2 StVollzG (weniger als 75 % von 9 % der Leistungen nach § 18 SGB IV)?
6. a) Wie viel beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat?
b) Wie viel beträgt der durchschnittliche Stunden- oder Tageslohn? Falls Ihnen dazu keine Zahlen vorliegen bitte ich darum, mir andere Zahlen zur Höhe der Vergütung der Gefangenen zuzusenden (bspw. wie viel Lohn an Gefangene zahlt das Land jährlich, oÄ).
7. a) Wie viele Freistellungstage werden durchschnittlich pro Gefangenen gem. § 34 I Nr. 1 StVollzG auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet?
b) Werden diese zusätzlich oder inklusive einer Haftverkürzung gem. § 59 I, II StGB gerechnet?
8. Wie hoch ist das durchschnittliche Taschengeld gem. § 35 I 2 StVollzG pro Monat? Falls Ihnen dazu keine Zahlen vorliegen bitte ich darum, mir andere Zahlen zur Höhe des Taschengelds der Gefangenen zuzusenden (bspw. wie viel Taschengeld zahlt das Land jährlich, oÄ).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefangenenvergütung NRW 2023 [#279191]
Datum
18. Mai 2023 16:59
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Gefangene gibt es in NRW aktuell? Wie viele Gefangene gab es 2021 in NRW? << Antragsteller:in >> 2. Wie viele Gefangene gehen einer von der Anstalt zugewiesenen Arbeit iSd § 29 StVollzG nach?<< Antragsteller:in >> 3. Wie viele Gefangene gehen einer eigenen Beschäftigung iSd § 31 StVollzG nach?<< Antragsteller:in >> 4. Wie viele Gefangene in NRW bekommen ein Entgelt nach § 32 I 1 StVollzG (9 % der Leistungen nach § 18 SGB IV)?<< Antragsteller:in >> 5. a) Wie viele Gefangene in NRW bekommen ein Entgelt nach § 32 IV 2 StVollzG (weniger als 75 % von 9 % der Leistungen nach § 18 SGB IV)? << Antragsteller:in >> 6. a) Wie viel beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat? << Antragsteller:in >> b) Wie viel beträgt der durchschnittliche Stunden- oder Tageslohn? Falls Ihnen dazu keine Zahlen vorliegen bitte ich darum, mir andere Zahlen zur Höhe der Vergütung der Gefangenen zuzusenden (bspw. wie viel Lohn an Gefangene zahlt das Land jährlich, oÄ).<< Antragsteller:in >> 7. a) Wie viele Freistellungstage werden durchschnittlich pro Gefangenen gem. § 34 I Nr. 1 StVollzG auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet?<< Antragsteller:in >> b) Werden diese zusätzlich oder inklusive einer Haftverkürzung gem. § 59 I, II StGB gerechnet?<< Antragsteller:in >> 8. Wie hoch ist das durchschnittliche Taschengeld gem. § 35 I 2 StVollzG pro Monat? Falls Ihnen dazu keine Zahlen vorliegen bitte ich darum, mir andere Zahlen zur Höhe des Taschengelds der Gefangenen zuzusenden (bspw. wie viel Taschengeld zahlt das Land jährlich, oÄ). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279191/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen 1451 E - Z. 32/23 Mit freundlichen G…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
30. Mai 2023 16:22
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 32/23 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#279191] Ihr Az.: 1451 E - Z. 32/…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#279191]
Datum
30. Mai 2023 16:46
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 1451 E - Z. 32/23 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Eingangsbestätigung und den Hinweis zu den Gebühren. Ich hatte vergangenes Jahr eine in Umfang und Thema vergleichbare Anfrage an das JM gestellt (Ihr Az. damals 1451 E - Z. 18/22), die ebenfalls gebührenfrei beantwortet werden konnte. Somit gehe ich davon aus, dass dies auch hier der Fall sein wird, und bitte andernfalls vorab um eine kurze Mitteilung unter Aufschlüsselung des Aufwands und der angesetzten Gebühren. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279191/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Mai 2023 16:47
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#279191] 1451 E - Z. 32/23 Infor…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#279191]
Datum
1. Juni 2023 12:54
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 32/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 18.05.2023 und Schreiben vom 30.05.2023 Mein Schreiben vom 25.05.2023 (1451 E - Z. 32/23) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für den Hinweis auf die hiesige Vorbefassung im vergangenen Jahr. Diese ist hier auch bereits bei Antragseingang aufgefallen. Der unmittelbare Vergleich zeigte jedoch Unterschiede, so dass nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass der Bearbeitungsaufwand identisch sein wird. Um Sie als Antragsteller vor einer unerkannten Kostentragungspflicht zu schützen, erfolgte der hiesige Hinweis. Diesbezüglich darf ich darauf hinweisen, dass rechtlich betrachtet durch Ihren o.g. Antrag dem Grunde nach bereits eine Gebührenschuld entstanden ist. Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW sind für Amtshandlungen, die auf Grund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren zu erheben. Nach § 11 Absatz 2 Satz 2 IFG NRW i.V.m. § 11 Absatz 1 des Gebührengesetzes entsteht die Gebührenschuld, soweit ein Antrag notwendig ist, dem Grunde nach bereits mit dessen Eingang bei der zuständigen Behörde, der Höhe nach mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung. Derzeit befindet sich Ihr Auskunftsersuchen noch bei der hiesigen Fachabteilung in der Bearbeitung. Wie hoch der Bearbeitungsaufwand ist, kann regelmäßig erst im Nachhinein nach Erledigung ermittelt werden. Bitte sehen Sie mir aus diesem Grunde nach, dass derzeit noch keine Aussage, ob oder in welcher Höhe Gebühren entstehen werden, möglich ist. Um die ggf. zu tragenden Kosten für Sie etwas greifbarer zu gestalten, verweise ich auf die nachfolgenden Grundsätze: Der für die Bemessung der konkreten Gebührenhöhe zu Grunde zu legende Verwaltungsaufwand wird durch zeitlichen Aufwand bei der Bearbeitung begründet. Für die Tätigkeiten der Beschäftigten werden im Ministerium der Justiz folgende Stundensätze berechnet: Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals höherer Dienst 60 Euro; für die Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt 50 Euro, für die Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals mittlerer Dienst 40 Euro, die Laufbahngruppe 1 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals einfacher Dienst 24 Euro. Diese Stundensätze liegen deutlich unter den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren, Runderlass des Ministeriums des Innern - 14-36.08.06 - vom 17. April 2018 (MBl. NRW. 2018 S. 192), wonach z.B. pro Stunde für die Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals höherer Dienst 84 Euro, für die Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals gehobener Dienst 70 Euro, für die Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals mittlerer Dienst 61 Euro und für die Laufbahngruppe 1 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals einfacher Dienst 44 Euro angesetzt werden. Auf Grund Ihrer Rückmeldung habe ich für die aktuelle Bearbeitung jedenfalls vermerkt, dass vor einer kostenpflichtigen Bescheidung eine Information über die Gebührenhöhe erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
12. Juni 2023 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#279191] Sehr << …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#279191]
Datum
22. Juni 2023 23:25
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen ganz herzlich für die erteilte Auskunft! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279191/