Geflügelgrippe oder vogelgrippe

Besteht in Berlin noch die Stallpflicht für Hühner wegen der Vogelgrippe?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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Hannelore Rothe
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Hannelore Rothe
Betreff
Geflügelgrippe oder vogelgrippe [#215713]
Datum
16. März 2021 17:26
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Besteht in Berlin noch die Stallpflicht für Hühner wegen der Vogelgrippe?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannelore Rothe Anfragenr: 215713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215713/ Postanschrift Hannelore Rothe << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannelore Rothe

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Guten Abend Frau Rothe, Zu Ihrer Frage: Ja es besteht weiterhin, bis zum 15.4.21 Aufstallungspflicht in ganz Berl…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
WG: Geflügelgrippe oder vogelgrippe [#215713]
Datum
18. März 2021 19:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Abend Frau Rothe, Zu Ihrer Frage: Ja es besteht weiterhin, bis zum 15.4.21 Aufstallungspflicht in ganz Berlin. Sie brauchen sich nicht weiter zu bemühen als auf der Homepage des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg oder eines jeden Bezirkes (auch auf die des für Sie zuständigen Bezirkes Steglitz-Zehlendorg) zu schauen, da ist seit über 10 Tagen die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht einsehbar. Das ist die gesamte "Akte". Mehr gibt es dazu nicht. Eine tiefere Einsicht können Sie kaum bekommen, alles was man braucht und wissen muss steht dort. Die Begründung ist von der zuständigen Senatsverwaltung geschrieben worden und für ganz Berlin gültig. Über freundliche Anfragen freuen sich die Kollegen der Senatsverwaltung sicherlich. Zu Ihrer Information: VIG ist nicht für Tiere gedacht sondern für Lebensmittel, und einen Antrag brauchen Sie bei uns ncith zu stellen, wir geben interessierten Bürgern gerne Auskunft, insbesondere bei Sachverhalten, die bereits in der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden sind, wie zum Beispiel eine Aufstallungspflicht. Die darf ja nicht geheim sein. Es gibt auch niemanden dem ich Ihre Angaben bekannt machen bräuchte. Es gilt ja für alle! Die Angaben von Frag den Staat sind nicht ohne weiteres auf jede Frage, die sie freundlich der Behörde stellen, an zu wenden. Und: diese Behörde ist nicht Ihr Gegner, sondern sie sorgt für Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz, Tierschutz und Gefahrenabwehr. Ich wünsche Ihnen einen geruhsamen Abend Mit freundlichen Grüßen