Guten Abend Frau Rothe,
Zu Ihrer Frage:
Ja es besteht weiterhin, bis zum 15.4.21 Aufstallungspflicht in ganz Berlin.
Sie brauchen sich nicht weiter zu bemühen als auf der Homepage des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg oder eines jeden Bezirkes (auch auf die des für Sie zuständigen Bezirkes Steglitz-Zehlendorg) zu schauen, da ist seit über 10 Tagen die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht einsehbar.
Das ist die gesamte "Akte". Mehr gibt es dazu nicht. Eine tiefere Einsicht können Sie kaum bekommen, alles was man braucht und wissen muss steht dort.
Die Begründung ist von der zuständigen Senatsverwaltung geschrieben worden und für ganz Berlin gültig.
Über freundliche Anfragen freuen sich die Kollegen der Senatsverwaltung sicherlich.
Zu Ihrer Information: VIG ist nicht für Tiere gedacht sondern für Lebensmittel, und einen Antrag brauchen Sie bei uns ncith zu stellen, wir geben interessierten Bürgern gerne Auskunft, insbesondere bei Sachverhalten, die bereits in der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden sind, wie zum Beispiel eine Aufstallungspflicht. Die darf ja nicht geheim sein.
Es gibt auch niemanden dem ich Ihre Angaben bekannt machen bräuchte. Es gilt ja für alle!
Die Angaben von Frag den Staat sind nicht ohne weiteres auf jede Frage, die sie freundlich der Behörde stellen, an zu wenden.
Und: diese Behörde ist nicht Ihr Gegner, sondern sie sorgt für Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz, Tierschutz und Gefahrenabwehr.
Ich wünsche Ihnen einen geruhsamen Abend
Mit freundlichen Grüßen