Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Zusammenhang mit den Steuermitteln, die in den vergangenen und kommenden Jahren in den Strukturwandel im Rheinischen Revier geflossen sind und fließen werden (vgl. https://www.land.nrw/pressemitteilung/rheinisches-revier-land-unterstuetzt-strukturwandel-von-green-economy-und und https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/regionalpolitik.html (siehe „Strukturwandel in den Kohleregionen“).

1. Bitte übersenden Sie eine Übersicht, aus der folgendes hervorgeht:
- Wie viele und welche Projekte wurden bewilligt?
- In welches Förderprogramm und welche Förderphase fallen diese?
- Wie viel Geld wurde jeweils für die Projekte beantragt?
- Wie viel Geld wurde jeweils für die Projekte bewilligt?
- In welche Kategorien fallen die Projekte (z.B. Circular Economy, Klimaanpassung, etc. – siehe Pressemitteilung)?

2. Bitte übersenden Sie eine Übersicht der nicht bewilligten Projekte, aus der folgendes hervorgeht:
- Name des jeweiligen Projekts
- Für welches Förderprogramm und welche Förderphase wurde dies beantragt?
- Wie viel Geld wurde jeweils für die Projekte beantragt?
- In welche Kategorien wären die Projekte gefallen (z.B. Circular Economy, Klimaanpassung, etc. – siehe Pressemitteilung)?

3. Bitte übersenden Sie die detaillierten Kriterienkataloge für sämtliche Förderprogramme und Förderphasen, anhand derer die Projekte ausgewählt wurden.

Zu 1. und 2.:
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die begehrten Informationen, wenn nicht in dieser, so in vergleichbarer Form, zumindest teilweise, vorliegen. Um Ihnen Arbeit zu ersparen können Sie mir gerne vorab mitteilen, welche Informationen über die Projekte Ihnen vorliegen und Sie ohne weiteres übersenden könnten, und welche Sie ggf. erst aufwendig zusammenstellen müssten – dann kann ich meine Anfrage ggf. gerne einschränken. Sollten Ihnen umgekehrt Informationen zu diesem Themenbereich vorliegen, die jedoch nicht (unmittelbar) von meiner Anfrage erfasst sind bitte ich ebenfalls um eine kurze Mitteilung.

Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791).

Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region (ca. 14 Mrd. Euro) fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß. Dies trifft in besonderer Weise auf die Budgetplanung des Strukturwandels durch die Landesregierung zu.

Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar. Gleiches gilt im Wesentlichen auch für die verschiedenen möglicherweise betroffenen öffentlichen oder privaten Akteure, die jeweils örtlich und materiell einzigartige Aufgaben wahrnehmen.

Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG überwiegen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den verschiedenen Dokumente darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gem. § 2 IFGGebV keine Gebühren zu erheben sind (hilfsweise: um 50% zu reduzieren) und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Äußerst hilfweise mache ich geltend, als Student mit einem sehr begrenzten Budget, der dem Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt ist, zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls (§ 2 IFGGebV) die Gebühren zu erlassen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zusammenhang mit den Steuermitteln…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
15. Oktober 2023 19:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zusammenhang mit den Steuermitteln, die in den vergangenen und kommenden Jahren in den Strukturwandel im Rheinischen Revier geflossen sind und fließen werden (vgl. https://www.land.nrw/pressemitteilung/rheinisches-revier-land-unterstuetzt-strukturwandel-von-green-economy-und und https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/regionalpolitik.html (siehe „Strukturwandel in den Kohleregionen“). 1. Bitte übersenden Sie eine Übersicht, aus der folgendes hervorgeht: - Wie viele und welche Projekte wurden bewilligt? - In welches Förderprogramm und welche Förderphase fallen diese? - Wie viel Geld wurde jeweils für die Projekte beantragt? - Wie viel Geld wurde jeweils für die Projekte bewilligt? - In welche Kategorien fallen die Projekte (z.B. Circular Economy, Klimaanpassung, etc. – siehe Pressemitteilung)? 2. Bitte übersenden Sie eine Übersicht der nicht bewilligten Projekte, aus der folgendes hervorgeht: - Name des jeweiligen Projekts - Für welches Förderprogramm und welche Förderphase wurde dies beantragt? - Wie viel Geld wurde jeweils für die Projekte beantragt? - In welche Kategorien wären die Projekte gefallen (z.B. Circular Economy, Klimaanpassung, etc. – siehe Pressemitteilung)? 3. Bitte übersenden Sie die detaillierten Kriterienkataloge für sämtliche Förderprogramme und Förderphasen, anhand derer die Projekte ausgewählt wurden. Zu 1. und 2.: Ich gehe davon aus, dass Ihnen die begehrten Informationen, wenn nicht in dieser, so in vergleichbarer Form, zumindest teilweise, vorliegen. Um Ihnen Arbeit zu ersparen können Sie mir gerne vorab mitteilen, welche Informationen über die Projekte Ihnen vorliegen und Sie ohne weiteres übersenden könnten, und welche Sie ggf. erst aufwendig zusammenstellen müssten – dann kann ich meine Anfrage ggf. gerne einschränken. Sollten Ihnen umgekehrt Informationen zu diesem Themenbereich vorliegen, die jedoch nicht (unmittelbar) von meiner Anfrage erfasst sind bitte ich ebenfalls um eine kurze Mitteilung. Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region (ca. 14 Mrd. Euro) fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß. Dies trifft in besonderer Weise auf die Budgetplanung des Strukturwandels durch die Landesregierung zu. Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar. Gleiches gilt im Wesentlichen auch für die verschiedenen möglicherweise betroffenen öffentlichen oder privaten Akteure, die jeweils örtlich und materiell einzigartige Aufgaben wahrnehmen. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG überwiegen. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den verschiedenen Dokumente darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gem. § 2 IFGGebV keine Gebühren zu erheben sind (hilfsweise: um 50% zu reduzieren) und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Äußerst hilfweise mache ich geltend, als Student mit einem sehr begrenzten Budget, der dem Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt ist, zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls (§ 2 IFGGebV) die Gebühren zu erlassen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290239/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/U…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
17. Oktober 2023 16:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 15. Oktober 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Nach unserem Verständnis beziehen sich Ihre Fragen auf die Projektauswahl, -zuordnung und -ablehnung im Zusammenhang des Förderaufrufs „Revier.Gestalten“. Bei diesem Förderaufruf handelt es sich um eine Projektauswahl des Landes Nordrhein-Westfalen, die das Bundesland in Eigenverantwortung durchgeführt hat. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz war daher nicht beteiligt. Dementsprechend liegen uns keine Daten und Unterlagen zum Auswahlprozess, der Kategorisierung, möglicher Ablehnungen und der einzelnen Projekte von „Revier.Gestalten“ vor. Wir empfehlen Ihnen, sich für die gewünschten Informationen an das Land Nordrhein-Westfalen zu wenden. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass sich Ihr Anliegen für uns erledigt hat. Sollten Sie gleichwohl an dem Antrag festhalten, wäre dieser aus den oben genannten Gründen abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Erklärung. …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
17. Oktober 2023 17:56
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Erklärung. Könnten Sie mir erklären, wie dann der Bund seinen Beitrag an der Finanzierung des Strukturwandels erfüllt? Durch einfache Zahlungen? Ich gehe davon aus, dass der Bund sich damit zumindest eine Art Mitspracherecht über die Verwendung der Mittel vorbehält, und/oder Richtlinien gewissermaßen mit Bereitstellung der Mittel mitgegeben hat. Ich bitte Sie daher um Übersendung aller Richtlinien, Maßgaben, oÄ die die Verwendung der Mittel für den Strukturwandel im Rheinischen Revier von Seiten des BMWK regeln. Sollte es sich dabei bei diesen Dokumenten um sehr viele handeln sollte dann freue ich mich, wenn Sie mir stattdessen eine Übersicht der Dokumente schicken könnten. Vielen Dank vorab für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290239/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> als Teil des StStG ist das neue Stammgesetz Investitionsgesetz Kohleregio…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
23. Oktober 2023 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> als Teil des StStG ist das neue Stammgesetz Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) am 14.08.2020 in Kraft getreten. Damit unterstützt der Bund die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bei der Bewältigung des dadurch verstärkten Strukturwandels. Dies betrifft sowohl Braunkohleregionen als auch Standorte von Steinkohlekraftwerken. Die sogenannte erste Säule umfasst Finanzhilfen des Bundes für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden und Gemeindeverbände in den Braunkohlerevieren (vgl. Kap. 1 InvKG). Die Projektauswahl und Durchführung liegen dabei in der Zuständigkeit der Länder. Insgesamt stehen den Ländern hier bis zu 14 Mrd. € bis zum Jahr 2038 zur Verfügung. Mit der am 27.08.2020 in Kraft getretenen Bund-Länder-Vereinbarung ist die Unterstützung der betroffenen Kohleregionen durch den Bund angelaufen. Die zweite Säule der Unterstützung beinhaltet Maßnahmen in eigener Zuständigkeit des Bundes (vgl. Kap. 3 und 4 InvKG). Hierbei werden die Braunkohleregionen mit bis zu 26 Mrd. € bis 2038 unterstützt. Teil dieser Maßnahmen sind unter anderem die Erweiterung und Einrichtung von Programmen und Initiativen des Bundes (vgl. § 17 InvKG), das STARK Bundesprogramm (vgl. § 15 InvKG), die Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den Revieren (vgl. § 18 InvKG) und zusätzliche Investitionen in Bundesfernstraßen/-schienenwege (vgl. Kap. 4 InvKG). Ziel des STARK Bundesprogramms ist die Förderung von nicht-investiven Projekten. In § 18 InvKG verpflichtet sich der Bund, mindestens 5.000 neue, zusätzliche Arbeitsplätze bis zum 31.12.2028 in Behörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes in den Kohleregionen zu schaffen. Damit die Maßnahmen des Bundes und der Braunkohleländer optimal zusammenwirken, wurde mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen ein Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) geschaffen. Es begleitet und unterstützt die Bundesregierung und die Regierungen der Länder bei der Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen, insbesondere durch seine Empfehlungen. Damit soll sichergestellt werden, dass mit dem Geld nur Projekte finanziert werden, die eine hohe Wirksamkeit haben. Das BLKG nimmt darüber hinaus eine wichtige Koordinierungsfunktion auf Bundesseite ein. So werden Maßnahmen nach den Kapiteln 3 und 4 InvKG erst in die Finanzplanung des Bundes aufgenommen, wenn diese durch das BLKG beschlossen wurden. Für weitere Informationen können Sie unsere Website (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/kohleausstieg-und-strukturwandel.html) besuchen. Anbei finden Sie die Förderrichtlinien der Braunkohleländer. Sollte weiterer Gesprächsbedarf bestehen bietet Ihnen meine Referatsleiterin ein Telefonat an. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich hoffe, dass wir durch unsere Antwort vom 23.10.2023 Ihre Fragen kläre…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
10. November 2023 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich hoffe, dass wir durch unsere Antwort vom 23.10.2023 Ihre Fragen klären konnten. Sollte dies der Fall sein möchten wir Sie darum bitten, den IFG-Antrag zurückzuziehen. Andernfalls müssten wir einen offiziellen Bescheid erlassen, der bürokratischen Mehraufwand bedeuten würde. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> Herzlichen Dank für die Erläuterungen und die Übersendung der…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
17. November 2023 20:21
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> Herzlichen Dank für die Erläuterungen und die Übersendung der Dokumente! Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort, ich wollte die Dokumente zunächst ausführlich sichten und habe erst jetzt die Zeit dafür gefunden. Auf einen Bescheid über meine erste Anfrage verzichte ich gerne. Ich möchte Sie bitten, mir noch weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern dafür eine neue Anfrage nach dem UIG/IFG notwendig ist, betrachten Sie meine Nachricht bitte als solche: Meine Anfrage bezieht sich (ebenso wie die vorherige) nur auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier, und nicht auch auf die anderen Kohleregionen. Ich hoffe, Ihnen damit die Arbeit erleichtern zu können. 1. Die Übersichten über die Verwendung der Bundesmittel gem. § 8 Abs. 2 InvKG. 2. Die jährlichen Berichte an das BLKG gem. § 8 Abs. 3 InvKG. 3. Eine Übersicht über die zurückgeforderten Finanzhilfen iSd § 9 Abs. 1 InvKG. 4. Die Tagesordnungen der Sitzungen des Leitungs- und Fachauschusses des BLKG seit 2020. Soweit Entscheidungen im Umlaufverfahren gem. § 18 Abs. 7 S. 3 Bund-Länder-Vereinbarung getroffen wurden bitte ich auch hier um eine Übersicht dieser Entscheidung. 5. Die Geschäftsordnung des BLKG. 6. Eine Übersicht der Fälle, in denen der Leitungsausschuss gem. § 18 Abs. 3 Bund-Länder-Vereinbarung den Expertenbeirat berufen hat, unter Angabe der Begründung des Leitungsausschuss zur Einberufung und des Datums. 7. Die Evaluierung des InvKG gem. § 26 Abs. 1 InvKG, die am 30.06.2023 fällig war. 8. Eine Übersicht der Fälle, in denen der Bund von seinem Vetorecht gem. § 6 Abs. 2 Bund-Länder-Vereinbarung Gebrauch gemacht hat unter Angabe der Begründung und des Datums. Das Angebot eines Telefonats weiß ich sehr zu schätzen und werde bei Bedarf gerne darauf zurückkommen! Ich gehe weiter davon aus, dass es sich bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen handelt und bin mir bewusst, dass die angefragten Dokumente teilweise einen größeren Umfang haben könnten. Ich nehme an, dass zumindest jedoch keine Schwärzungen notwendig sein dürften, weil keine Ausschlussgründe des öffentlichen Interesses ersichtlich sind und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ebenfalls nicht in Frage kommen dürften, jedenfalls weil etwaige beteiligte privatrechtliche Akteure (z.B. die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH) Monopolstellungen innehaben und in öffentlicher Hand sind. Personenbezogene Daten von Behördenmitarbeiter:innen sind gem. § 5 Abs. 4 IFG ebenfalls nicht zu schwärzen, insofern hoffe ich, dass Sie die Dokumente größtenteils einfach übersenden können. Sollten Ihnen dennoch wider Erwarten ein größerer Aufwand entstehen bin ich Ihnen dankbar für Vorschläge, wie ich meine Anfrage anpassen kann, um den Aufwand gering und den Informationswert hoch zu halten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290239/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zur Zeit nicht anwesend und erst wieder ab dem [geschwärzt] erreichbar. Ih…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Automatische Antwort: Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
17. November 2023 20:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zur Zeit nicht anwesend und erst wieder ab dem [geschwärzt] erreichbar. Ihre Mails werden nicht gelesen oder weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an das Büropostfach [geschwärzt]<[geschwärzt]>. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich hatte Ihnen vor einem Monat mehrere weitergehende Fragen geschickt und würde m…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
18. Dezember 2023 10:55
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich hatte Ihnen vor einem Monat mehrere weitergehende Fragen geschickt und würde mich freuen, wenn Sie diese noch vor Weihnachten (auch wenn ich mir vorstellen kann, dass Sie da ebenfalls viel Stress haben!) beantworten könnten, damit ich mich über die Feiertage und danach mit den Informationen beschäftigen kann. Wenn Ihnen das nicht möglich sein sollte können Sie ansonsten gerne auch schon einmal Teile der angefragten Informationen übersenden. Mit freundlichen Grüßen und eine gute Weihnachtszeit Ihnen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Az.: 22400/009#002 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie eine Zwischennachricht zu Ihrem Au…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
21. Dezember 2023 09:37
Status
Warte auf Antwort
Az.: 22400/009#002 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie eine Zwischennachricht zu Ihrem Auskunftsbegehren nach dem UIG vom 17. November 2023. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 22400/009#002 Sehr << Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ich bin mir nicht sicher…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
23. Dezember 2023 15:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 22400/009#002 Sehr << Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ich bin mir nicht sicher, welche Art von personenbezogenen Daten betroffen sein könnte (und in welchen der angefragten Dokumente). Soweit es sich dabei um personenbezogene Daten Sachbearbeiter:innen oder Staatsangestellten handelt, die mit dem jeweiligen Verfahren befasst sind (wovon auszugehen ist, außer ihre Namen o.Ä. werden dort zufällig erwähnt), müssen diese personenbezogenen Daten meiner Meinung nach nicht geschwärzt werden. Das UIG trifft genau zu diesem Fall keine Regelung, gem. § 5 Abs. 4 IFG sind diese Daten aber vom Informationszugang nicht ausgeschlossen (siehe insoweit auch BVerwG, Urt. v. 20.10.2016 – 7 C 27/15). Ich hoffe, dass Sie dadurch schon einmal deutlich weniger schwärzen müssen! Im Übrigen gehe ich davon aus, dass personenbezogene Daten aufgrund des von mir bereits dargelegten öffentlichen Interesses an den Vorgängen rund um den Strukturwandel und insbesondere der Verwendung von Steuergeldern gem. § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG überwiegt und diese Daten deswegen auch nicht geschwärzt werden müssen. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, so stimme ich eine Schwärzung der Daten gerne zu, um ein aufwendiges Drittbeteiligungsverfahren vermeiden zu können. Wenn Sie nach all dem immer noch der Meinung sind, dass durch Schwärzungen und den damit verbundenen Aufwand Gebühren entstehen müssten, dann würde ich Sie bitten, mir diejenigen der angefragten Dokumente, die keinen (großen) Aufwand verursachen, schon einmal kostenfrei zu übersenden und im Übrigen genau anzugeben, in welchen Dokumenten personenbezogene Daten geschwärzt werden müssten und wie hoch die Gebühren schätzungsweise ausfallen würden. Außerdem bitte ich zu berücksichtigen, dass gem. § 2 UIGGebV aufgrund eines öffentlichen Interesses auch die Gebühren erlassen, hilfsweise ermäßigt werden können. Zusätzlich mache ich geltend, dass die Gebühren auch zur Vermeidung sozialer Härten erlassen, hilfsweise ermäßigt werden können, weil ich als Student über ein naturgemäß geringes Einkommen verfüge und von meinem Einkommen her BAföG-berechtigt, bzw. aktuell Wohngeld-berechtigt bin. Nachweise darüber stelle ich Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung. Wenn Sie zuletzt Vorschläge hätten, wie ich etwaige verbleibende Gebühren vermeiden könnte, in dem ich meine Anfrage einschränke, dann freue ich mich über Vorschläge von Ihnen! Beste Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünsche ich Ihnen! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Az.: 22400/009#002 Sehr << Antragsteller:in >> anbei befindet sich der Bescheid zu Ihrer UIG Anfra…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
16. Januar 2024 13:26
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anlage3-finanzhilfeprojekterrmiteinwendungendesbundes_konvertiert.pdf
80,8 KB
Az.: 22400/009#002 Sehr << Antragsteller:in >> anbei befindet sich der Bescheid zu Ihrer UIG Anfrage vom 17. November 2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Bescheid vom 16.01.2024 Die Tagesordnungen und Umlaufentscheidungen des BLKG betreffen nicht die…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Bescheid vom 16.01.2024
Datum
21. Januar 2024
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Die Tagesordnungen und Umlaufentscheidungen des BLKG betreffen nicht die Vertraulichkeit behördlicher Beratungen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Az.: 22400/009#002 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Widerspruchs am 21.01…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
20240121_KRÜẞMANN_Widerspruch - Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
23. Januar 2024 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 22400/009#002 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Widerspruchs am 21.01.2024 zum Bescheid nach dem Umweltinformationsgesetz vom 16.01.2024 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Widerspruchs ist weiterhin das Referat ID3 - „Strukturwandel Kohleregionen“ zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 22400/009#002 Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen herzlich für die Eingangsbestätigung meines Wid…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20240121_KRÜẞMANN_Widerspruch - Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
30. Januar 2024 11:27
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 22400/009#002 Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen herzlich für die Eingangsbestätigung meines Widerspruchs. Ergänzend zum bereits dort dargelegten – hilfsweise – überwiegenden öffentlichen Interesse weise ich auf BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 – 20 F 13/10 – hin: „Zu Recht hat der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts unter Hinweis auf Ziel und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes betont, dass derjenige, der einen Anspruch auf Informationszugang geltend macht, (auch) als Sachwalter der Allgemeinheit tätig wird; seinem Interesse an der Verfolgung des Anspruchs im Prozess entspricht ein gleichgerichtetes öffentliches Interesse (Beschluss vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - a.a.O. Rn. 24; vgl. auch Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - a.a.O. Rn. 13). Entgegen der Auffassung des Beigeladenen tritt das öffentliche Interesse an der Offenlegung nicht deswegen zurück, weil dadurch grundrechtlich geschützte Rechte der Vertragspartner der Stadt verletzt würden. Denn es liegen hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe für eine Offenlegung vor. Betreffen die Unterlagen, um deren Offenlegung gestritten wird, die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe und werden dabei zudem öffentliche Gelder in nicht unerheblichem Umfang zum Einsatz gebracht, besteht ein besonderes öffentliches Informationsinteresse an dem Vertragswerk. Das öffentliche Informationsinteresse zielt nicht nur auf Transparenz, um die sachgerechte Verwendung der öffentlichen Gelder nachvollziehen zu können, sondern bezieht sich auch auf alle rechtlichen Verpflichtungen, die die öffentliche Hand eingegangen ist, da vertragliche Bindungen Auswirkungen sowohl auf die in Rede stehende Aufgabenerfüllung als auch auf andere öffentliche Aufgaben, die die Stadt zu erfüllen hat, haben können. Die Kenntnis der Einflussmöglichkeiten und Mitwirkungsrechte aller am Vertragswerk Beteiligten zielt auf eine von der finanziellen Interessenslage der Kommune losgelöste und transparente Risikoabschätzung. Das öffentliche Interesse an der Offenlegung wiegt umso mehr, wenn - wie der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts ebenfalls zutreffend hervorgehoben hat - sich die öffentliche Hand aufgrund langer Laufzeiten gleichsam über mehrere Generationen hinweg und damit in besonderer Weise zeitlich gebunden hat.“ (juris, Rn. 22) Im vorliegenden Fall muss nach diesen Maßstäben auch dann das öffentliche Interesse überwiegen, wenn – entgegen meiner Rechtsauffassung – Ausschlusstatbestände einschlägig sein sollten. Insbesondere betrifft die Tätigkeit des BLKG und mithin seine Tagesordnugnen Milliardenbeträge an Steuergeldern. Der Strukturwandel zieht sich auch bis ca. 2040 hin. Dass Sie in Ihrem ablehnenden Bescheid erklärt haben, die Sitzungen des BLKG würden aufeinander aufbauen, verstärkt das öffentliche Interesse insoweit nur. Ob die öffentliche Hand sich dabei durch Verträge (Beschluss des BVerwG) oder durch staatliche Förderungen von Projekten (wie vorliegend) bindet, darf keinen Unterschied machen, da die tatsächlichen Folgen jedenfalls identisch sind. Ich bitte Sie daher, auch diese Entscheidung des BVerwG bei der Bearbeitung meines Widerspruchs zu berücksichtigen und danke Ihnen für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 22400/009#002 Sehr geehrte Damen und Herren, unter Hinweis auf § 75 VwGO erinnere ich höflich an meine…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20240121_KRÜẞMANN_Widerspruch - Geförderte Projekte für Strukturwandel im Rheinischen Revier - BMWK [#290239]
Datum
4. April 2024 14:42
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 22400/009#002 Sehr geehrte Damen und Herren, unter Hinweis auf § 75 VwGO erinnere ich höflich an meinen Widerspruch vom 21.01.2024 und weitere Hinweise vom 30.01.2024 und bitte um eine unverzügliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Abhilfebescheid
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Abhilfebescheid
Datum
16. April 2024
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
blkg-tops-und-umlaufbeschluesse-rr.pdf
14,7 MB