Geförderte Kindertagesstätten in der Stadt 22880 Wedel

Eine Aufstellung aller Mittel welche in den letzten 10 Jahren an die Kindertagesstätten in der Stadt 22880 Wedel geflossen sind.

Freundlich bitte ich Sie die Liste in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen, aufgeschlüsselt nach Datum, Kindertagesstätte, Betrag und Zweck.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2018
  • Frist
    27. Juli 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
Geförderte Kindertagesstätten in der Stadt 22880 Wedel [#31035]
Datum
25. Juni 2018 20:56
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Mittel welche in den letzten 10 Jahren an die Kindertagesstätten in der Stadt 22880 Wedel geflossen sind. Freundlich bitte ich Sie die Liste in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen, aufgeschlüsselt nach Datum, Kindertagesstätte, Betrag und Zweck.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*42
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*42
Datum
9. Juli 2018 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
755,6 KB
32,5 KB