Geförderte Umweltprojekte durch Wasserentnahmegebühr (WEG)

Anfrage an: Hansestadt Lüneburg

Liste der verschiedenen Umweltschutzmaßnahmen und Projekte die mit der Wasserentnahmegebühr (WEG) seit 2007 gefördert werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der verschied…
An Hansestadt Lüneburg Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Geförderte Umweltprojekte durch Wasserentnahmegebühr (WEG) [#248181]
Datum
3. Mai 2022 14:52
An
Hansestadt Lüneburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der verschiedenen Umweltschutzmaßnahmen und Projekte die mit der Wasserentnahmegebühr (WEG) seit 2007 gefördert werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 248181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248181/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geförderte Umweltprojekte durch Wasserentnahme…
An Hansestadt Lüneburg Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Geförderte Umweltprojekte durch Wasserentnahmegebühr (WEG) [#248181]
Datum
15. Juli 2022 11:42
An
Hansestadt Lüneburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geförderte Umweltprojekte durch Wasserentnahmegebühr (WEG)“ vom 03.05.2022 (#248181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner

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Hansestadt Lüneburg
Sehr geehrte Frau Brückner, Ihre untenstehende Nachricht hat mich bedauerlicherweise erst am 15.07.2022 erstmali…
Von
Hansestadt Lüneburg
Betreff
AW: Geförderte Umweltprojekte durch Wasserentnahmegebühr (WEG) [#248181]
Datum
18. Juli 2022 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, Ihre untenstehende Nachricht hat mich bedauerlicherweise erst am 15.07.2022 erstmalig erreicht. Die Hansestadt Lüneburg erhebt die Wasserentnahmegebühr im Auftrag des Landes Niedersachsen. Diese Einnahme wird vollständig (1 zu 1) an das Land Niedersachsen zur weiteren Verwendung weitergeleitet. Die Hansestadt Lüneburg selbst fördert keine Projekte aus der Wasserentnahmegebühr. Das Land Niedersachsen organisiert die Verwendung und Verteilung der Wasserentnahmegebühr gemäß § 28 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG). Es liegen mir hierüber keine Daten oder Listen des Landes zu Projektförderungen vor. Die Vorschriften zu der Wasserentnahmegebühr finden Sie in § 22-§ 28 NWG, siehe nachfolgenden link. https://www.nds-voris.de/jportal/port... Mit freundlichem Gruß