GEG Kontrollen

Sämtliche Dokumente zu Kontrollen in Bestandsgebäuden im Zusammenhang mit den Anforderungen des GEG, wie z. B. Kontrollberichte, Auflagen, Bußgeldbescheide, Pläne für die Kontrollen, Geschäftsanweisungen die das Thema betreffen, usw.

Antwort verspätet

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  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
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Mario Burkhardt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtli…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
GEG Kontrollen [#293795]
Datum
29. November 2023 09:58
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente zu Kontrollen in Bestandsgebäuden im Zusammenhang mit den Anforderungen des GEG, wie z. B. Kontrollberichte, Auflagen, Bußgeldbescheide, Pläne für die Kontrollen, Geschäftsanweisungen die das Thema betreffen, usw.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 293795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293795/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Mario Burkhardt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „GEG Kontrollen“ vom 29.11.2023 (#293795) wurde von Ihnen nicht in …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: GEG Kontrollen [#293795]
Datum
10. Januar 2024 17:38
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „GEG Kontrollen“ vom 29.11.2023 (#293795) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Burkhardt, Ihre Anfrage ist leider mit Verzögerung an das zuständige Referat Bautechnik der Se…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
GEG Kontrollen [#293795]
Datum
12. Januar 2024 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Burkhardt, Ihre Anfrage ist leider mit Verzögerung an das zuständige Referat Bautechnik der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen weitergeleitet worden. Ihr Antrag ist in Bearbeitung und Sie erhalten schnellst möglich die Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Burkhardt, wir sind dabei, die von Ihnen angeforderten Informationen zur Einsichtnahme vorzube…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
GEG Kontrollen [#293795]
Datum
22. Januar 2024 11:58
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Burkhardt, wir sind dabei, die von Ihnen angeforderten Informationen zur Einsichtnahme vorzubereiten. Aufgrund Ihres sehr weit gefassten Antrages sind hierfür jedoch sämtliche Unterlagen seit 2013 zu sichten und zur Einsichtnahme vorzubereiten, was mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Antrags noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Antragsbearbeitung könnte jedoch wesentlich beschleunigt werden, wenn Sie Ihren Antrag näher erläutern bzw. präzisieren könnten. Sollte es Ihnen vordringlich um die Berichte über die Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen nach § 26 d Energieeinsparverordnung (EnEV) und § 99 Gebäudeenergiegesetz (GEG), die hierzu abgeschlossenen Vereinbarungen und Unterlagen zur Vorgehensweise bei der Durchführung von Stichprobenkontrollen gehen, so könnten wir Ihnen diese Informationen zeitnah zur Verfügung stellen. Eine zeitaufwändige Überprüfung aller sonstigen Unterlagen könnte dann unterbleiben. Bitte teilen Sie uns daher möglichst umgehend mit, ob Sie Ihren Antrag auf die zuvor genannten Dokumente beschränken oder an dem bisherigen Antrag festhalten wollen. Zudem weise ich darauf hin, dass die vorhandenen Unterlagen teilweise personenbezogene Daten Dritter enthalten. Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 IFG müsste diesen Personen vor einer Entscheidung zunächst Gelegenheit gegeben werden, sich binnen 14 Tagen zu der Herausgabe der Daten zu äußern. Ich bitte Sie daher auch um Mitteilung, ob Ihr Antrag auch die Herausgabe von personenbezogenen Daten umfasst oder ob Sie mit einer Schwärzung dieser Daten einverstanden sind. In letzterem Fall wäre ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 14 Absatz 2 IFG entbehrlich, was die Entscheidung über Ihren Antrag beschleunigen würde. Abschließend weise ich bereits jetzt darauf hin, dass wir keine Auskunft über die Bußgeldbescheide geben können. Das Bußgeldverfahren gehört zu den Ordnungsaufgaben der Bezirksämter, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegen hierzu keine Unterlagen vor. Mit freundlichen Grüßen