GEG neu - Gesetzes-Referentenentwurf

Hallo,
am Mittwoch, den 19.04.2023 soll über den Gesetzesvorschlag im BT abgestimmt werden.
Medien berichten nur ausserhalb von Originaltext des Gesetzentwurfes.
Für die Betroffenen, nämlich die Gebäudeeigentümer, Heizungsbetreiber ist der konkrete Gesetzestext bis gestern nicht zugänglich....heute am 15.04.2023 erstmals über web -recherche als .pdf sichtbar....255 Seiten, die mit Sicherheit nicht in 3 Tagen geschrieben wurden...zumal mit dem Ministerium für Bauen und sicher auch für Umwelt umfangreiche Vorabstimmungen notwendig waren/sind.
Ein Gesetzesentwurf voller Unklarheiten und wohl durch Fachorganisationen, Heizungsverbände massivst kritisiert werden und ein Stopp gefordert wird.
Beim Lesen dieses Konzeptes streuben sich die Haare ...weil es weder finanzierbar, noch gerecht, noch in technischer Sicht ( Versorgernetze, Verfügbarkeit Wasserstoff bis 2035=Fata-Morgana ) umsetzbar ist.
Man muss Zweifel anmelden, ob die Mehrheit der Abgeordneten im BT diesen Gesetzesentwurf inhaltlich und rechtlich überhaupt verstehen, beurteilen können...denn dazu bedarf es fachlicher und juristischer Kompetenz..

Wer/welcher Referenten-Arbeitskreis hat dieses Konzept letztlich ausformuliert ?

Ergebnis der Anfrage

Hallo,
ihre Antwort hat leider nicht die Frage beantwortet - aus den aus ihrer Sicht verständlichen Gründen des Datenschutzes...Sie können hier keine Namen des Referentenkreises nennen.

Was jedoch offen bleibt, ist die Frage welche Organisations-Bereiche im Wirtschaftsministerium sind zuständig und beteiligt, um die zugelieferten Daten letztlich in den Gesetzestext zu gießen. Personendaten - sprich Namen - sind natürlich aus Datenschutzgründen nicht übermittelbar.

BG
Rainer Fleddermann

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, am Mittwoch, den 19.04.2023 s…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GEG neu - Gesetzes-Referentenentwurf [#275868]
Datum
15. April 2023 14:11
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, am Mittwoch, den 19.04.2023 soll über den Gesetzesvorschlag im BT abgestimmt werden. Medien berichten nur ausserhalb von Originaltext des Gesetzentwurfes. Für die Betroffenen, nämlich die Gebäudeeigentümer, Heizungsbetreiber ist der konkrete Gesetzestext bis gestern nicht zugänglich....heute am 15.04.2023 erstmals über web -recherche als .pdf sichtbar....255 Seiten, die mit Sicherheit nicht in 3 Tagen geschrieben wurden...zumal mit dem Ministerium für Bauen und sicher auch für Umwelt umfangreiche Vorabstimmungen notwendig waren/sind. Ein Gesetzesentwurf voller Unklarheiten und wohl durch Fachorganisationen, Heizungsverbände massivst kritisiert werden und ein Stopp gefordert wird. Beim Lesen dieses Konzeptes streuben sich die Haare ...weil es weder finanzierbar, noch gerecht, noch in technischer Sicht ( Versorgernetze, Verfügbarkeit Wasserstoff bis 2035=Fata-Morgana ) umsetzbar ist. Man muss Zweifel anmelden, ob die Mehrheit der Abgeordneten im BT diesen Gesetzesentwurf inhaltlich und rechtlich überhaupt verstehen, beurteilen können...denn dazu bedarf es fachlicher und juristischer Kompetenz.. Wer/welcher Referenten-Arbeitskreis hat dieses Konzept letztlich ausformuliert ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275868/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Anfrage vom 15. April 2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Apr…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 15. April 2023
Datum
3. Mai 2023 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. April 2023. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), "Wer/welcher Referenten-Arbeitskreis hat dieses Konzept letztlich ausformuliert". Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinn des § 2 Nummer 1 IFG begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt: Ihre Frage nach Klarheit in Bezug auf die Rechtslage für Gebäudeeigentümer ab dem 1. Januar 2024 kann ich gut verstehen und möchte ich wie folgt beantworten: Der Konsultationsprozess zur Heizen-mit-erneuerbaren Energien-Vorgabe hat bereits im Juni 2022 mit der Veröffentlichung eines gemeinsamen Konzeptpapiers des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) begonnen. Nach Abstimmung des gemeinsamen Referentenentwurfs von BMWK und BMWSB mit den anderen Ressorts im Frühjahr 2023 hat die Bundesregierung am 19. April 2023 den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Heizen-mit erneuerbaren-Energien-Vorgabe beschlossen. Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren. Wir rechnen noch mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vor der Sommerpause. Das Konzeptpapier, der Referenten- und der Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie ein FAQ zu verschiedenen Fragen zur Gesetzesnovelle sind alle auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einsehbar (www.bwmk.de). Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist. Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 15. April 2023 [#275868] Guten Tag << Antragsteller:in >> danke für die Antwort.…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15. April 2023 [#275868]
Datum
3. Mai 2023 19:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> danke für die Antwort... Der link ist nicht so recht zielführend.. Besser : https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gebaeudeenergiegesetz-geg.pdf?__blob=publicationFile&v=33 BG << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275868/