Gegen Entgelt freigestellte Polizist*innen in Disziplinarverfahren

- Anzahl der gegen Entgelt freigestellten Polizist*innen in Sachsen, gegen die ein Disziplinarverfahren läuft
- Längste Freistellung gegen Entgelt
- Gründe für das Disziplinarverfahren

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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Lea Schubert
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der gegen Entgelt freige…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Lea Schubert
Betreff
Gegen Entgelt freigestellte Polizist*innen in Disziplinarverfahren [#289589]
Datum
5. Oktober 2023 09:20
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der gegen Entgelt freigestellten Polizist*innen in Sachsen, gegen die ein Disziplinarverfahren läuft - Längste Freistellung gegen Entgelt - Gründe für das Disziplinarverfahren
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 289589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289589/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lea Schubert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/044 Sehr geehrte Frau Schubert, mit E-Mail vom 5. Oktober 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 H…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Gegen Entgelt freigestellte Polizist*innen in Disziplinarverfahren [#289589]
Datum
25. Oktober 2023 13:55
Status
Warte auf Antwort
II 6-01a01.23-04-23/044 Sehr geehrte Frau Schubert, mit E-Mail vom 5. Oktober 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen Auskunft über die Anzahl der gegen Entgelt freigestellten Polizist*innen in Sachsen, gegen die ein Disziplinarverfahren läuft, die längste Freistellung gegen Entgelt und die Gründe für das Disziplinarverfahren zu erteilen. Im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport liegen keine Informationen über Disziplinarverfahren gegen Polizistinnen und Polizisten in Sachsen vor. Bitte wenden Sie sich mit ihrem Anliegen ggf. an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Wilhelm-Buck-Str. 2, 01097 Dresden, Telefon 0351 564-0, E-Mail <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Lea Schubert
Guten Tag, da ist mir ein Fehler unterlaufen, gerne würde ich die Informationen natürlich bezogen auf Hessen erha…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Lea Schubert
Betreff
AW: Gegen Entgelt freigestellte Polizist*innen in Disziplinarverfahren [#289589]
Datum
28. Oktober 2023 08:44
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da ist mir ein Fehler unterlaufen, gerne würde ich die Informationen natürlich bezogen auf Hessen erhalten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 289589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289589/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lea Schubert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/044 Sehr geehrte Frau Schubert, mit E-Mails vom 5. und 28. Oktober 2023 haben Sie nach § 80…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Gegen Entgelt freigestellte Polizist*innen in Disziplinarverfahren [#289589]
Datum
6. November 2023 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-23/044 Sehr geehrte Frau Schubert, mit E-Mails vom 5. und 28. Oktober 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Auskunft zu erteilen über die Anzahl der gegen Entgelt freigestellten Polizisten und Polizistinnen in Hessen, gegen die ein Disziplinarverfahren läuft, sowie über die Dauer der längsten Freistellung gegen Entgelt und die Gründe für das Disziplinarverfahren. Ihr Antrag auf Informationszugang bezieht sich auf Informationen aus dem Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Es besteht daher kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Landespolizeipräsidium. Ihr Antrag auf Informationszugang wird deshalb abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen