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Gegen Rechtsextremismus: eine Bitte um Herausgabe eines Dokuments (Informationsfreiheit)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Moin,

erst einmal vielen Dank, dass ihr ein Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt habt! Ich bin durch diesen Beitrag von Extra 3 auf euch aufmerksam geworden: https://www.youtube.com/watch?v=ZBlkB6i7314&lc=Ugw2-uqpKhlLHFcpawF4AaABAg.9CfyuePecWh9d9Vwl6aBkP

Ihr habt euch öffentlich gegen Rechtsextremismus auf dem Campus eingesetzt - und wurdet dafür beleidigt. Ihr habt eine Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft Gera hat auf drei Seiten erläutert, wieso "fickt euch!" keine Beleidigung sei.

Hier ein Artikel dazu in der LTO: https://www.lto.de/recht/kurioses/k/sta-gera-fickt-euch-keine-beleidigung-asta-koeln-facebook-kommentar/

Ich bin sehr an dem Schreiben interessiert. Und nicht nur ich, sondern auch ganz viele in den Kommentaren unter dem Extra 3 Video. Teile davon wurden ja in der Sendung zitiert - und sind echt skurril.

Wie ihr sehen könnt, schreibe ich euch über FragDenStaat. Meine Absicht ist natürlich, dass das Schreiben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Sehr gerne auch anonymisiert. Meines Erachtens nach ist das Schriftstück sehr relevant für unsere Gesellschaft. Rechtsextreme können Leute online beleidigen, ohne dass es strafbar ist. In Zeiten von Hasssprache und Fremdenfeindlichkeit ein Unding.

ZL;NG: ich würde mich freuen, wenn ihr mir das besagte Schriftstück zukommen lassen könnten.

Vielen Dank für Ihre Mühen!

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Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Moin, erst einmal vielen Dank, dass ihr ein Zeiche…
An AStA Universität zu Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gegen Rechtsextremismus: eine Bitte um Herausgabe eines Dokuments (Informationsfreiheit) [#252809]
Datum
7. Juli 2022 00:52
An
AStA Universität zu Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Moin, erst einmal vielen Dank, dass ihr ein Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt habt! Ich bin durch diesen Beitrag von Extra 3 auf euch aufmerksam geworden: https://www.youtube.com/watch?v=ZBlkB6i7314&lc=Ugw2-uqpKhlLHFcpawF4AaABAg.9CfyuePecWh9d9Vwl6aBkP Ihr habt euch öffentlich gegen Rechtsextremismus auf dem Campus eingesetzt - und wurdet dafür beleidigt. Ihr habt eine Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft Gera hat auf drei Seiten erläutert, wieso "fickt euch!" keine Beleidigung sei. Hier ein Artikel dazu in der LTO: https://www.lto.de/recht/kurioses/k/sta-gera-fickt-euch-keine-beleidigung-asta-koeln-facebook-kommentar/ Ich bin sehr an dem Schreiben interessiert. Und nicht nur ich, sondern auch ganz viele in den Kommentaren unter dem Extra 3 Video. Teile davon wurden ja in der Sendung zitiert - und sind echt skurril. Wie ihr sehen könnt, schreibe ich euch über FragDenStaat. Meine Absicht ist natürlich, dass das Schreiben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Sehr gerne auch anonymisiert. Meines Erachtens nach ist das Schriftstück sehr relevant für unsere Gesellschaft. Rechtsextreme können Leute online beleidigen, ohne dass es strafbar ist. In Zeiten von Hasssprache und Fremdenfeindlichkeit ein Unding. ZL;NG: ich würde mich freuen, wenn ihr mir das besagte Schriftstück zukommen lassen könnten. Vielen Dank für Ihre Mühen! -------------------------------------------------------------------------- Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 252809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252809/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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AStA Universität zu Köln
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir als Allgemeiner Studierendenausschuss sind je…
Von
AStA Universität zu Köln
Betreff
Re: [Kontakt] Gegen Rechtsextremismus: eine Bitte um Herausgabe eines Dokuments (Informationsfreiheit) [#252809]
Datum
20. Juli 2022 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir als Allgemeiner Studierendenausschuss sind jedoch nicht dafür zuständig, da die Anzeige von einer Privatperson erstattet wurde, nicht vom AStA selbst. Sie können sich natürlich diesbezüglich direkt an die Staatsanwaltschaft Gera wenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.