Gegenüberstellung Ausgaben für Coronamaßnahmen und Einnahmen zur Pandemiebekämpfung

1. Bitte stellen Sie staatliche Ausgaben für Coronamaßnahmen/ Pandemie wie
- Kosten für Tests, Impfungen, etc
- Coronahilfen für Betriebe und Selbstständige
- Kosten für Kurzarbeitergeld und Arbeitslose, etc
und
- Finanzielle Unterstützung der Medien, Journalisten zur Pandemieberichterstattung
- Einnahmen zur Pandemiebekämpfung (Masken-, Impf-, Teststeuereinnnahmen), etc.
übesichtlich kurz dar
2. Wie viel hat der Staat durch Rendite aus Aktiengeschäften, die in der Pandemie gewinnbringend boomten, zusätzlich eingenommen und davon in den Steuertopf rückgeführt?
3. Wie viel und woraus erhält der deutsche Steuertopf eine Beteiligung an den Gewinneinnahmen der internationalen Pharmakonzerne bzw ihrer Großanleger durch die Impfstoffe?

Ergebnis der Anfrage

Das Bundesfinanzministerium weiß nicht, wie viel der deutsche Staat an Steuergeldern für den sog Notstand Coronavirus ausgegeben hat.
Das Bundesministerium für Gesundheit darf offenbar selbst Steuergelder für sog Pandemien ausgeben. Das könnte nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums hierzu ua mehr wissen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bitte stellen Sie staatliche Ausga…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gegenüberstellung Ausgaben für Coronamaßnahmen und Einnahmen zur Pandemiebekämpfung [#271353]
Datum
24. Februar 2023 10:28
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Bitte stellen Sie staatliche Ausgaben für Coronamaßnahmen/ Pandemie wie - Kosten für Tests, Impfungen, etc - Coronahilfen für Betriebe und Selbstständige - Kosten für Kurzarbeitergeld und Arbeitslose, etc und - Finanzielle Unterstützung der Medien, Journalisten zur Pandemieberichterstattung - Einnahmen zur Pandemiebekämpfung (Masken-, Impf-, Teststeuereinnnahmen), etc. übesichtlich kurz dar 2. Wie viel hat der Staat durch Rendite aus Aktiengeschäften, die in der Pandemie gewinnbringend boomten, zusätzlich eingenommen und davon in den Steuertopf rückgeführt? 3. Wie viel und woraus erhält der deutsche Steuertopf eine Beteiligung an den Gewinneinnahmen der internationalen Pharmakonzerne bzw ihrer Großanleger durch die Impfstoffe?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 271353 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 24. Februar 2023 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 24. Februar 2023
Datum
14. März 2023 06:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen angefragten Daten zu "…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Gegenüberstellung Ausgaben für Coronamaßnahmen und Einnahmen zur Pandemiebekämpfung [#271353]
Datum
13. April 2023 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen angefragten Daten zu "Ausgaben für Coronamaßnahmen" liegen beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht vor. Das BMF ist für die Haushaltsaufstellung und -planung der Einzelpläne für die einzelnen Ministerien zuständig. Die tatsächliche Zweckbestimmung der Ausgaben ergibt sich aus den Einzelplänen nicht zwingend. Sie beziehen sich mit Ihren Fragen auf den konkreten Haushaltsvollzug diverser Ministerien. Bei konkreten Fragen zu den „Ausgaben für Coronamaßnahmen“ müssten Sie sich insbesondere an das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (hier ggf. auch das Bundesamt für soziale Sicherung) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wenden. Für die Förderung zur Beschleunigung der Impfstoff-Forschung und -Produktion und damit auch Förderung von zum Beispiel von Pharmakonzernen war außerdem das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zuständig. Fragen hierzu senden Sie also gerne an die Kollegen und Kolleginnen des BMBF. Mit freundlichen Grüßen