Geh- und Radwegbelag Striepenweg

Anfrage an: Bezirksamt Harburg

Ca. Januar 2015 hat die Straße Striepenweg einen neuen Geh- und Radweg bekommen.

Mir ist aufgefallen, dass es seitdem häufiger von Glatteis-Unfällen an dieser Stelle (speziell zwischen Autohaus-Wegener und P+R Parkhaus) höre.

Bitte senden Sie mir die Unterlagen, welcher Bodenbelag (Gehwegplatten, Kacheln) hier verbaut wurden bzw. es interessiert mich jeder Teil der Ausschreibungsunterlagen und ggf. Rechnungen der/des Bauunternehmens der die Beschaffenheit des Bodenbelags schließen lässt.

Außerdem interessiert mich ob die Rutsch-Eigenschaften des Bodenbelags z.B. bei der Bauabnahme geprüft wurden, in diesem Fall bitte ich um Übersendung des entsprechenden Protokolls.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Dezember 2016
  • Frist
    10. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
Geh- und Radwegbelag Striepenweg [#19544]
Datum
9. Dezember 2016 15:55
An
Bezirksamt Harburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ca. Januar 2015 hat die Straße Striepenweg einen neuen Geh- und Radweg bekommen. Mir ist aufgefallen, dass es seitdem häufiger von Glatteis-Unfällen an dieser Stelle (speziell zwischen Autohaus-Wegener und P+R Parkhaus) höre. Bitte senden Sie mir die Unterlagen, welcher Bodenbelag (Gehwegplatten, Kacheln) hier verbaut wurden bzw. es interessiert mich jeder Teil der Ausschreibungsunterlagen und ggf. Rechnungen der/des Bauunternehmens der die Beschaffenheit des Bodenbelags schließen lässt. Außerdem interessiert mich ob die Rutsch-Eigenschaften des Bodenbelags z.B. bei der Bauabnahme geprüft wurden, in diesem Fall bitte ich um Übersendung des entsprechenden Protokolls.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Bezirksamt Harburg
Ihr Auskunftsersuchen über „Frag den Staat“ vom 09.12.2016 Sehr geehrter Herr Anders, Ihr Antrag auf Gewährung v…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
AW: Anfrage HmbTG / Geh- und Radwegbelag Striepenweg [#19544]
Datum
13. Dezember 2016 12:33
Status
Warte auf Antwort
Ihr Auskunftsersuchen über „Frag den Staat“ vom 09.12.2016 Sehr geehrter Herr Anders, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 09.12.2016 eingegangen. Siehe Anlage. Freundliche Grüße
Bezirksamt Harburg
Ihr Antrag nach dem Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Anders, Ihr Antrag ist im Fachamt Management des öffentl…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
Ihr Antrag nach dem Transparenzgesetz
Datum
15. Dezember 2016 16:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, Ihr Antrag ist im Fachamt Management des öffentlichen Raumes eingegangen, da die Kollegen in der Tiefbauabteilung für die Auskunft zuständig sind. Als Anlage übersende ich Ihnen den Hinweis auf die ggf. fällig werdenden Gebühren. Eine gebührenfreie Auskunftserteilung ist leider nicht möglich, da der erforderliche Zeitaufwand des zuständigen Personals in Rechnung zu stellen ist. Mit freundlichem Gruß,
Bezirksamt Harburg
Informationen Sehr geehrter Herr Anders, möglicherweise lassen sich Ihre Fragen aus den hier im Hause vorhandenen…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
Informationen
Datum
16. Dezember 2016 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, möglicherweise lassen sich Ihre Fragen aus den hier im Hause vorhandenen Unterlagen nicht beantworten. Die Kollegen prüfen jetzt; vielleicht findet sich ein anderer, kostengünstigerer Weg, die gewünschten Auskünfte zu erlangen. Ich melde mich wieder bei Ihnen, sobald ich konkretere Informationen habe. Mit freundlichem Gruß,
Sven Anders
AW: Informationen [#19544] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin überrascht, dass bei Ihnen ein so hoher Au…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Informationen [#19544]
Datum
18. Dezember 2016 08:36
An
Bezirksamt Harburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin überrascht, dass bei Ihnen ein so hoher Aufwand von über 200 Euro entstehen soll. Ich lag wegen dem Bruch 3 Nächte im Krankenhaus, schlafe seit 14 Tagen schlecht, bei mir kam die Gebührenforderung im ersten Moment so an, als wolle Ihre Behörde etwas vertuschen und erfindet deshalb einen hohen Gebührensatz. Ich hoffe das dem nicht so ist. Meine laienhafte Vorstellung ist, da greift jemand ins Regal nimmt die Akte: Bau Striepenweg und findet darin: Auschreibungsunterlagen in denen steht was gebaut werden soll, nimmt die eine Seite auf der die Materialeigenschaften stehen und legt sie auf den Scanner. Das selbe mit der Rechnung, da gibt es eine Seite wo steht, dass sie Gehwegplatten der Marke "soundso" von Hersteller "soundso" verbaut haben. Zum Schluss schaut er sich das Abnahmeprotokoll an und sieht, dass da jemand die Rutschfestigkeit nach "DIN-Hast-nicht-gesehen" geprüft hat. Das sind für mich drei Scans, bei denen im Zweifel noch mal ein Betrag oder der Name des Bauunternehmens geschwärzt werden muss. Ich hätte erwartet, dass der Auftrag unter §1 Satz 3 der HmbTGGebO fallen würde. Bitte Schlüsseln Sie auf, wie sie in erster Schätzung auf 232 Euro kommen und prüfen Sie ob das nicht auch mit weniger Aufwend geht. Sollten Sie bei der ursprünglichen Schätzung bleiben, werde ich vorab den Beauftragen für Informationsfreiheit bitten, die Berechnung zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Harburg
WG: Informationen [#19544] Sehr geehrter Herr Anders, in den Unterlagen der Tiefbauabteilung zum Striepenweg fi…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
WG: Informationen [#19544]
Datum
20. Dezember 2016 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, in den Unterlagen der Tiefbauabteilung zum Striepenweg findet sich das Leistungsverzeichnis für den Auftrag an die bauausführende Firma. Darin enthalten sind lediglich die Maße der zu verbauenden Betonplatten. Der Lieferschein beinhaltet die Angaben „Gehwegplatte 25 x 50 x 7 cm grau DIN EN 1339 DILRU7, Gehwegplatte 50 x 50 x 7 cm grau DIN EN 1339 DILRU14.“ Eine Prüfung der Rutsch-Eigenschaften des Bodenbelags findet bei Abnahmen nicht statt. Diese Auskunft fällt unter die Gebührenfreiheit. Sofern Sie wünschen, dass Ihnen die entsprechenden Seiten aus dem Vorgang gemailt werden, fällt eine Gebühr von 15,00 € nach Nr. 1.1.3.1 HmbTGebO an. Es besteht auch die Möglichkeit, die Akten hier im Hause einzusehen; die Gebühr dafür beträgt ebenfalls 15,00 € nach Nr. 1.2.1 HmbTGebO . Für die Gebührenberechnung ist vorgegeben, dass jede Stunde, die für die Bereitstellung von erbetenen Informationen erforderlich ist, in Rechnung gestellt wird: Dazu gehört, wie Sie bereits vermuteten, die Zeit, um die betreffenden Unterlagen heraus zu suchen, sie hinsichtlich der Aussagekraft zur Anfrage zu prüfen und ggf. zu schützende Daten zu schwärzen. Im vorliegenden Fall gab es zunächst ein Missverständnis in der Tiefbauabteilung hinsichtlich des Umfanges der erforderlichen Informationen. Eine gebührenfreie „einfache elektronische Auskunft“ beinhaltet lediglich eine Auskunftserteilung wie oben, für die keine Unterlagen aufbereitet werden müssen. Mit freundlichem Gruß

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Sven Anders
AW: WG: Informationen [#19544] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mir reicht Ihre …
An Bezirksamt Harburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: WG: Informationen [#19544]
Datum
22. Dezember 2016 10:42
An
Bezirksamt Harburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mir reicht Ihre Auskunft, ich brauch keine Kopie/Scan der enstprechenden Seite. Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung zu dem Gebühren: Die mir bekannte Gebührenordnung[1] enthält keine Nummer 1.1.3.1. Außerdem sind gemäß §1 Absatz 3 Nummer 2: 10 Kopien von Akten kostenlos. Ich denke das das einscannen der Akten weniger Aufwand macht, wie das Kopieren, und deshalb auch kostenlos sein sollte. Wie gesagt: Ist jetzt für meinen Fall egal. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders 1: https://www.hamburg.de/contentblob/4140826/data/gebuehrenordnung.pdf Anfragenr: 19544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>