Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme

Schreiben an die hessischen Kommunen über die Zulässigkeit der Handlungsoption, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme zu kennzeichnen. (Ich beziehe mich dabei auf die Zusage, die ich von "VI 3-1 – Lärmschutz Straße, Verkehrssicherheit" am 31. Januar 2019 um 10:33 Uhr erhalten habe)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    3. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schreiben an die…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme [#196321]
Datum
1. September 2020 11:22
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schreiben an die hessischen Kommunen über die Zulässigkeit der Handlungsoption, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme zu kennzeichnen. (Ich beziehe mich dabei auf die Zusage, die ich von "VI 3-1 – Lärmschutz Straße, Verkehrssicherheit" am 31. Januar 2019 um 10:33 Uhr erhalten habe)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196321/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z4b-028-g-09-03-04#45 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein Referat bearbeitet federf…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme [#196321]
Datum
2. September 2020 15:22
Status
Warte auf Antwort
Z4b-028-g-09-03-04#45 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein Referat bearbeitet federführend die Anträge nach Informationsfreiheitsrecht. Ihre Mail wird an den zuständigen Fachbereich im Hause weitergeleitet. Sie bekommen so rasch wie möglich eine Antwort. Allerdings kann derzeit wegen Corona möglicherweise nicht die gewohnte sehr hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit garantiert werden. Sie erhalten zunächst ein Merkblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. Bitte bestätigen Sie den Erhalt. Hermann Daiber Referatsleiter Z4b in der Zentralabteilung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Tel.: +49 (611) 815 2070 Fax: +49 (611) 32 717 2070 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.wirtschaft.hessen.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Erhalt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme [#196321]
Datum
2. September 2020 15:58
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Erhalt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196321/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Pi…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme [#196321]
Datum
3. Oktober 2020 09:43
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme“ vom 30.08.2020 (#196321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196321/
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail kann derzeit von mir nicht bearbeitet werden; sie wird nicht automatisch we…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Automatische Antwort: Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme [#196321]
Datum
3. Oktober 2020 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail kann derzeit von mir nicht bearbeitet werden; sie wird nicht automatisch weitergeleitet oder von anderen Personen gelesen. Dringende Rechtsfragen richten Sie bitte an Herrn Becher, Tel. 8 15- 20 80, Fragen zur Corona-Koordination an Herrn Spreiter, Tel. 8 15 - 29 08. Freundliche Gr??e
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z4b-028-g-09-03-04#45 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben darum gebeten, ein bestimmtes Schreiben zuzuleiten…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme [#196321]
Datum
6. Oktober 2020 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Z4b-028-g-09-03-04#45 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben darum gebeten, ein bestimmtes Schreiben zuzuleiten, das an die hessischen Kommunen gegangen sein soll. Darin sollte es um die Zulässigkeit der Handlungsoption gehen, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme zu kennzeichnen. Ihre Bitte bezog sich auf eine E-Mail des Ministeriums an Sie vom 31. Januar 2019. Darin war ausgeführt worden, dass "in den nächsten Wochen die hessischen Kommunen über die AGNH auf die Zulässigkeit dieser Handlungsoption hingewiesen werden" sollen. Tatsächlich ist das Thema beim Nahmobilitätskongress 2019 diskutiert worden. Eine gesonderte schriftliche Information wurde nicht gegeben; das von Ihnen angeforderte Schreiben gibt es daher nicht. Dazu wird im Einzelnen auf Folgendes hingewiesen: Der bereits angesprochenen E-Mail vom 31. Januar 2019 lag zugrunde, dass es zwar keine Verpflichtung gibt, nicht benutzungspflichtige Rad- und Gehwege zu kennzeichnen, eine Kennzeichnung dieser Wege mittels Piktogramm sich dennoch in Einzelfällen empfehlen könnte. Diese Problematik sollte im Rahmen der AGNH (Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen) behandelt werden. Daher wurde die Thematik der so genannten dualen Radlösungen (Radverkehr ist sowohl auf der Straße als auch auf einem separierten, nicht benutzungspflichtigen Radweg möglich) als Ganzes wissenschaftlich untersucht. Die Frankfurt University of Applied Sciences wurde mit einer Expertise unter dem Titel "Forschungsprojekt duale Radlösung" beauftragt. Das Forschungsvorhaben hatte das Ziel, eine Diskussionsgrundlage für verschiedene Anwendungsfälle zu finden. Die Studie wurde beim Nahmobilitätskongress 2019 von den Vertretern der teilnehmenden Institutionen und Kommunen diskutiert. Daraus folgte jedoch keine zwingende weitere Handlungsnotwendigkeit, so dass die AGNH-Kommunen nicht gesondert zur Markierung eines Piktogramms schriftlich informiert wurden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es den zuständigen Straßenverkehrsbehörden nicht gestattet wäre, im durch die StVO zulässigen Rahmen entsprechende Zeichen anzuordnen. Die Studie können Sie auf der Seite der Hochschule unter https://www.frankfurt-university.de/de/hochschule/fachbereich-1-architektur-bauingenieurwesen-geomatik/forschungsinstitut-ffin/fachgruppen-des-ffin/fachgruppe-neue-mobilitat/veroffentlichungen/ finden, weiter unter "2020" und dort "Forschungsprojekt duale Radlösung". Eine Kurzfassung füge ich bei. Bitte entschuldigen Sie die kurze Überschreitung der Antwortfrist. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort, die deutlich macht, dass das hessische Verkehrsministe…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Piktogramme [#196321]
Datum
8. Oktober 2020 12:23
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort, die deutlich macht, dass das hessische Verkehrsministerium die Zusage nicht eingehalten hat, die es mir gegenüber im Jahr 2019 gemacht hat. Ich finde es nicht akzeptabel, das Ihr Haus Zusagen macht und diese später nicht einhält. Verwunderlich finde ich auch, dass im Ministerium davon ausgegangen wird, dass ein "Nahmobilitätskongress" und die AGNH geeignete Orte sind, um die kommunalen Straßenverkehrsbehörden über ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzuklären. Die Mitgliedschaft in der AGNH ist freiwillig und viele Kommunen sind weder Mitglied der AGNH noch schicken sie ihre Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörden zu derartigen Kongressen. Nach wie vor lehnen Kommunen die Markierung des Piktogramms Fußgänger/Fahrrad auf nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radwegen ab und meinen, dass sie nur Gehwege mit Freigabe für den Radverkehr ausweisen dürfen, so dass dann Schrittgeschwindigkeit gilt. Ich halte es daher weiterhin für sinnvoll, dass Sie den Kommunen mitteilen, was Sie auch mir am 2.1.2019 mitgeteilt haben: "Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht ist aufgrund der äußerlichen Ausgestaltung (keine optische oder taktile Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr) die erlaubte Befahrbarkeit aber oft nicht erkennbar. Daher ist es zulässig, die Verkehrsfläche durch die Markierung eines entsprechenden Piktogramms auf der Verkehrsfläche als gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht zu kennzeichnen. In Betracht kommt etwa das nachfolgende Piktogramm: http://bernd.sluka.de/pictures/GehRadwegOhneBenutzungspflichtMarkierung.jpg " Ich habe mir die Studie der Frankfurt University of Applied Sciences angesehen. In der Studie geht es gar nicht um gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht, sondern um getrennte Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht. Dass man getrennte Geh- und Radwege ohne Beschilderung ausweisen kann, ist seit über 20 Jahren bekannt, wird überall in Hessen angewandt und wird wohl auch keine Straßenverkehrsbehörde bezweifeln, weil es seit vielen Jahren der Regelfall ist. In meiner Anfrage geht es aber um nicht benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege, die ohne Markierung von Piktogrammen wie ein reiner Gehweg aussehen. Ihre Auskunft macht damit deutlich, dass auch die Behauptung, dass die Kommunen im Nahmobilitätskongress über diese neue Möglichkeit hingewiesen wurden, nicht stimmt, denn auch in den Vortragsfolien des Kongresses findet sich zu dem Thema keine einzige Aussage: https://www.nahmobil-hessen.de/wp-content/uploads/2019/07/Pr%C3%A4sentationen-Nahmobilit%C3%A4tskongress-2019.zip Ich würde mir daher wünschen, wenn das hessische Verkehrsministerium mit etwas mehr Ernsthaftigkeit versuchen würde, die Nahmobilität zu fördern. Mir ist dabei klar, dass Sie nur der Überbringer der Nachricht sind. Fühlen Sie sich daher bitte nicht persönlich kritisiert. Ihnen habe ich nichts vorzuwerfen. Sie haben sehr gut meinen Antrag bearbeitet. Meine Antrag auf Aktenauskunft sehe ich mit Ihrer Auskunft als erledigt an. Vielen Dank, dass Sie die Informationen recherchiert haben und mich entsprechend informiert haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196321/