Gehalt von Geistlichen

Alle Gesetzte, Verornungen, VwV oder andere Regelungen und Verträge, die das Gehalt von Geistlichen der Landeskierchen und Diözesen regeln.

Soweit die Regelungen online verfügbar sind ist ein Link ausreichend.

Vielen Dank für die Bearbeitung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. August 2018
  • Frist
    24. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Gesetzte,…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gehalt von Geistlichen [#33079]
Datum
24. August 2018 20:11
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Gesetzte, Verornungen, VwV oder andere Regelungen und Verträge, die das Gehalt von Geistlichen der Landeskierchen und Diözesen regeln. Soweit die Regelungen online verfügbar sind ist ein Link ausreichend. Vielen Dank für die Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. August 2018. Sie bitten darin um Übersendung von…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Gehalt von Geistlichen [#33079]
Datum
31. August 2018 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. August 2018. Sie bitten darin um Übersendung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie von Regelungen und Verträgen, die das Gehalt von Geistlichen der Landeskirchen und Diözesen betreffen. Landeskirchen und Diözesen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und als solche ordnen und verwalten sie ihre Angelegenheiten selbständig. Es ist danach ausschließlich Sache der jeweiligen Kirche zu bestimmen, welche Ämter in ihr bestehen, welche Anforderungen an die Person des Amtsinhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten - unter anderem auch die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - mit dem Amt verbunden sind. Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg kann mangels Zuständigkeit hierzu keine Angaben machen. Hinsichtlich Ihrer Fragen können Sie sich jedoch direkt an die jeweiligen Landeskirchen bzw. Diözesen in Baden-Württemberg wenden. Mit freundlichen Grüßen