Gehälter / Aufwandsentschädigungen Aufsichtsratmitglieder Stadtwerke Schwerin

Gehälter / Aufwandsentschädigungen für 2020 und 2021der Aufsichtsratmitglieder Stadtwerke Schwerin.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gehälter / Aufwandsentschädigungen Aufsichtsratmitglieder Stadtwerke Schwerin [#236303]
Datum
27. Dezember 2021 13:51
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gehälter / Aufwandsentschädigungen für 2020 und 2021der Aufsichtsratmitglieder Stadtwerke Schwerin.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236303/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Schwerin
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr Antragsteller/in der Oberbürgermeister der Landeshauptstad…
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Betreff
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
4. Januar 2022 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,5 KB


Sehr Antragsteller/in der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin hat mich beauftragt, Ihnen entsprechend Ihren Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V zu antworten. Gemäß § 4 Absatz 4 IFG M-V besteht ein Anspruch auf die gewünschte Information dann nicht, wenn die entsprechenden Informationen bereits öffentlich zugänglich sind. Dies trifft auf die erbetenen Informationen zur Vergütung der Geschäftsführung der Stadtwerke Schwerin GmbH und zu den Aufwandsentschädigungen der Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Schwerin GmbH für das Jahr 2020 zu. Die Stadtwerke Schwerin GmbH haben diese Informationen im Anhang zum Jahresabschluss 2020 veröffentlicht und diesen entsprechend bekannt gemacht. Die Informationen können über die Internetadresse www.unternehmensregister.de<http://www.unternehmensregister.de> bezogen werden. Für das Jahr 2021 liegen die erbetenen Informationen noch nicht vor, da der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Schwerin GmbH noch nicht aufgestellt ist. Sobald dieser aufgestellt, geprüft und genehmigt wurde, wird dieser wiederum bekannt gemacht und ist dann öffentlich unter www.unternehmensregister.de<http://www.unternehmensregister.de> einsehbar. Darin sind die erbetenen Informationen für 2021 enthalten. Für die Anstellung der Geschäftsführungen der kommunalen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt Schwerin sind die Aufsichtsräte der jeweiligen Unternehmen zuständig. Eine Festlegung der Höhe der Gehälter der Geschäftsführungen durch die Landeshauptstadt Schwerin selbst erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen