Gehaltsabrechnungen

Gehaltsabrechnungen für November 2022, Dezember 2022 und Januar 2023, gerne per E-Mail.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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Natalie Stoll
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ge…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
Natalie Stoll
Betreff
Gehaltsabrechnungen [#274183]
Datum
27. März 2023 14:58
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gehaltsabrechnungen für November 2022, Dezember 2022 und Januar 2023, gerne per E-Mail.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Natalie Stoll Anfragenr: 274183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274183/ Postanschrift Natalie Stoll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Natalie Stoll

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Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Guten Tag, die von Ihnen erbetene Auskunft kann nach den Vorschriften des § 86 LBG NRW (ggf. in Verbindung mit (g…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
AW: Gehaltsabrechnungen [#274183]
Datum
27. März 2023 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, die von Ihnen erbetene Auskunft kann nach den Vorschriften des § 86 LBG NRW (ggf. in Verbindung mit (ggf. in Verbindung mit § 18 Abs. 5 DSG NRW)) erteilt werden. Der Anwendungsbereich des IFG NRW ist zwar nicht eröffnet, Ihrem Anliegen wird aber dennoch nachgekommen. Für Anfragen dieser Art steht Ihnen auf der Internetseite des LBV NRW (www.lbv.nrw.de) ein Kontaktformular zur Verfügung. Die Nutzung dieses Kontaktformulars ermöglicht eine noch schnellere Bearbeitung Ihrer Anfragen durch die zuständige Sachbearbeitung. Mit freundlichen Grüßen