Sehr
geehrteAntragsteller/in
gerne möchten wir Ihr Auskunftsersuchen beantworten.
Sie hatten folgendes Auskunftsersuchen an die AOK Hessen gerichtet:
Ich bitte um Offenlegung der "geheimen AOK Studie" / Analyse, die der Bildzeitung offenbar vorliegt:
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/wegen-coronavirus-geheim-aok-studien-zeigt-wieviele-patienten-liessen-sich-nicht-70632438,view=conversionToLogin.bild.html Gggfs bitte ich um Auskunft, wo innerhalb Ihrer Organisation sich die richtigen Ansprechpartner befinden und um entsprechende Weiterleitung. Derartige Informationen sind von besonderem öffentlichen Interesse für die Gesundheit und das Leben der Menschen in diesem Land. Daher bitte ich Sie zudem um Offenlegung sämtlicher Statistiken der letzten Monate - vor allem, die signifikante statistische Abweichungen aufzeigen in Behandlungen, Operationen, Leistungen, die (nicht) abgerufen wurden - prozentual und in Fallzahlen. Sofern Maßnahmen Ihrer Organisation eingeleitet wurden, dem gegenzusteuern, bitte ich auch um Aufklärung hierüber.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Hierzu erteilen wir wie folgt Auskunft:
Leider ist eine frühe interne Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) unter anderem zu pandemiebedingten Fallzahlenrückgängen im Krankenhausbereich (siehe Anhang) an die BILD-Zeitung durchgestochen worden. Diese hat danach angefragt und dann darüber berichtet. Die Auswertung war nicht geheim und ist zwischenzeitlich auf der Homepage des WidO einsehbar. Den Status des Papiers hat der WIdO-Geschäftsführer Jürgen Klauber aus wissenschaftlicher Perspektive eingeordnet und auf seine begrenzte Aussagekraft verwiesen (siehe Presseerklärung im Anhang).
Mit freundlichen Grüßen