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Geheimsache KEF Statut

Anfrage an: Sächsischer Landtag

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: RFinSt…
An Sächsischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geheimsache KEF Statut [#29090]
Datum
22. April 2018 13:02
An
Sächsischer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsischer Landtag
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 22. April 2018 "Geheimsache KEF Statut" darf ich Ihnen…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
Ihre Anfrage "Geheimsache KEF Statut" vom 22. April 2018
Datum
24. April 2018 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 22. April 2018 "Geheimsache KEF Statut" darf ich Ihnen folgendes mitteilen: 1. Das Sächsische Umweltinformationsgesetz ist hier erkennbar nicht einschlägig. 2. Der Sächsische Landtag ist sachlich für Ihre Anfrage nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich deshalb an die für Rundfunkfragen zuständige Sächsische Staatskanzlei. Da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprechen, sehe ich mich nicht in der Lage, Ihre Mail direkt an die Staatskanzlei weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.