Gehen die Landesdirektoren der GIZ in Riad vorzeitig?
Das Büro in Riad ist für die GIZ das wichtigste Büro mit dem größten Geschäftsvolumen nach dem Landesbüro in Kabul. Es ist zudem der wichtigste Standort für den kommerziellen Arm der GIZ.
Dennoch wurde sowohl 2013 der Landesdirektor vorzeitig von seiner Position entbunden und im Frühjahr 2014 nach nur sechs Monaten der Landesdirektor erneut ausgewechselt.
Ich bitte deshalb um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Wie ist das Verfahren zur Berufung und Ablösung eines Landesdirektors der GIZ? Ist das BMZ und / oder die Bundesregierung insgesamt zu beteiligen, bevor ein Landesdirektor sein Amt antreten kann oder seines Amtes enthoben wird? Wie erfolgte hier die Beteiligung?
2. Wie ist die Verfahrensweise für entsprechende Positionen der KfW?
3. Wird das BMZ und / oder die Bundesregierung bei der Besetzung vergleichbarer Positionen beispielsweise bei der Deutschen Welthungerhilfe beteiligt? Gibt es hierzu ein Widerspruchsrecht der Bundesregierung und wie oft wurde dieses ausgeübt?
4. Was sind die Qualifikationsvoraussetzungen für die Position eines Landesdirektors der GIZ generell und für die Position im Büro der GIZ in Riad?
5. Was ist im Durchschnitt die Standzeit für einen Landesdirektor der GIZ an einem Posten? Wie häufig kommt es vor, dass ein Landesdirektor vorzeitig von seinem Posten entbunden wird?
6. Was waren die Gründe für die vorzeitige Ablösung der Landesdirektoren der GIZ in Riad in 2013 und 2014? War das BMZ und die Bundesregierung insgesamt in die Ablösung involviert und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
7. Wieviele Landesdirektoren waren seit 1990 für die GIZ im Landesbüro in Riad tätig und wieviele wurden vorzeitig hiervon abberufen? Was waren die Gründe für die Abberufung?
8. Ist es richtig, dass zwischen Mai und November 2014 ein Landesdirektor eingesetzt war, der nicht Mitarbeiter der GIZ war, sondern auf der Basis eines Beratervertrages gearbeitet hat? War das BMZ in diesen Vorgang involviert? Warum wurde dieser Landesdirektor nicht mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet und wie schaut die Sache arbeitsrechtlich aus?
9. War das BMZ und die Bundesregierung in die Bestellung des neuen Landesdirektors im Dezember 2014 involviert?
10. Ist es richtig, dass die GIZ große Probleme hatte, einen geeigneten Kandidaten für die Position zu finden und die interne Ausschreibung der Position erfolglos blieb?
Ich bitte um zusätzlich um die Übersendung der Zustimmung des BMZ bzw. der Bundesregierung zur Bestellung der Landesdirektoren 2012, 2013 und 2014.
Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für den Deutschen Bundestag aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. Juli 2015
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7. August 2015
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