Gehen die Landesdirektoren der GIZ in Riad vorzeitig?

Das Büro in Riad ist für die GIZ das wichtigste Büro mit dem größten Geschäftsvolumen nach dem Landesbüro in Kabul. Es ist zudem der wichtigste Standort für den kommerziellen Arm der GIZ.
Dennoch wurde sowohl 2013 der Landesdirektor vorzeitig von seiner Position entbunden und im Frühjahr 2014 nach nur sechs Monaten der Landesdirektor erneut ausgewechselt.
Ich bitte deshalb um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Wie ist das Verfahren zur Berufung und Ablösung eines Landesdirektors der GIZ? Ist das BMZ und / oder die Bundesregierung insgesamt zu beteiligen, bevor ein Landesdirektor sein Amt antreten kann oder seines Amtes enthoben wird? Wie erfolgte hier die Beteiligung?
2. Wie ist die Verfahrensweise für entsprechende Positionen der KfW?
3. Wird das BMZ und / oder die Bundesregierung bei der Besetzung vergleichbarer Positionen beispielsweise bei der Deutschen Welthungerhilfe beteiligt? Gibt es hierzu ein Widerspruchsrecht der Bundesregierung und wie oft wurde dieses ausgeübt?
4. Was sind die Qualifikationsvoraussetzungen für die Position eines Landesdirektors der GIZ generell und für die Position im Büro der GIZ in Riad?
5. Was ist im Durchschnitt die Standzeit für einen Landesdirektor der GIZ an einem Posten? Wie häufig kommt es vor, dass ein Landesdirektor vorzeitig von seinem Posten entbunden wird?
6. Was waren die Gründe für die vorzeitige Ablösung der Landesdirektoren der GIZ in Riad in 2013 und 2014? War das BMZ und die Bundesregierung insgesamt in die Ablösung involviert und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
7. Wieviele Landesdirektoren waren seit 1990 für die GIZ im Landesbüro in Riad tätig und wieviele wurden vorzeitig hiervon abberufen? Was waren die Gründe für die Abberufung?
8. Ist es richtig, dass zwischen Mai und November 2014 ein Landesdirektor eingesetzt war, der nicht Mitarbeiter der GIZ war, sondern auf der Basis eines Beratervertrages gearbeitet hat? War das BMZ in diesen Vorgang involviert? Warum wurde dieser Landesdirektor nicht mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet und wie schaut die Sache arbeitsrechtlich aus?
9. War das BMZ und die Bundesregierung in die Bestellung des neuen Landesdirektors im Dezember 2014 involviert?
10. Ist es richtig, dass die GIZ große Probleme hatte, einen geeigneten Kandidaten für die Position zu finden und die interne Ausschreibung der Position erfolglos blieb?

Ich bitte um zusätzlich um die Übersendung der Zustimmung des BMZ bzw. der Bundesregierung zur Bestellung der Landesdirektoren 2012, 2013 und 2014.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für den Deutschen Bundestag aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juli 2015
  • Frist
    7. August 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Büro in Riad…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gehen die Landesdirektoren der GIZ in Riad vorzeitig? [#10457]
Datum
4. Juli 2015 06:59
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Büro in Riad ist für die GIZ das wichtigste Büro mit dem größten Geschäftsvolumen nach dem Landesbüro in Kabul. Es ist zudem der wichtigste Standort für den kommerziellen Arm der GIZ. Dennoch wurde sowohl 2013 der Landesdirektor vorzeitig von seiner Position entbunden und im Frühjahr 2014 nach nur sechs Monaten der Landesdirektor erneut ausgewechselt. Ich bitte deshalb um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Wie ist das Verfahren zur Berufung und Ablösung eines Landesdirektors der GIZ? Ist das BMZ und / oder die Bundesregierung insgesamt zu beteiligen, bevor ein Landesdirektor sein Amt antreten kann oder seines Amtes enthoben wird? Wie erfolgte hier die Beteiligung? 2. Wie ist die Verfahrensweise für entsprechende Positionen der KfW? 3. Wird das BMZ und / oder die Bundesregierung bei der Besetzung vergleichbarer Positionen beispielsweise bei der Deutschen Welthungerhilfe beteiligt? Gibt es hierzu ein Widerspruchsrecht der Bundesregierung und wie oft wurde dieses ausgeübt? 4. Was sind die Qualifikationsvoraussetzungen für die Position eines Landesdirektors der GIZ generell und für die Position im Büro der GIZ in Riad? 5. Was ist im Durchschnitt die Standzeit für einen Landesdirektor der GIZ an einem Posten? Wie häufig kommt es vor, dass ein Landesdirektor vorzeitig von seinem Posten entbunden wird? 6. Was waren die Gründe für die vorzeitige Ablösung der Landesdirektoren der GIZ in Riad in 2013 und 2014? War das BMZ und die Bundesregierung insgesamt in die Ablösung involviert und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert? 7. Wieviele Landesdirektoren waren seit 1990 für die GIZ im Landesbüro in Riad tätig und wieviele wurden vorzeitig hiervon abberufen? Was waren die Gründe für die Abberufung? 8. Ist es richtig, dass zwischen Mai und November 2014 ein Landesdirektor eingesetzt war, der nicht Mitarbeiter der GIZ war, sondern auf der Basis eines Beratervertrages gearbeitet hat? War das BMZ in diesen Vorgang involviert? Warum wurde dieser Landesdirektor nicht mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet und wie schaut die Sache arbeitsrechtlich aus? 9. War das BMZ und die Bundesregierung in die Bestellung des neuen Landesdirektors im Dezember 2014 involviert? 10. Ist es richtig, dass die GIZ große Probleme hatte, einen geeigneten Kandidaten für die Position zu finden und die interne Ausschreibung der Position erfolglos blieb? Ich bitte um zusätzlich um die Übersendung der Zustimmung des BMZ bzw. der Bundesregierung zur Bestellung der Landesdirektoren 2012, 2013 und 2014. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für den Deutschen Bundestag aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gehen die Landesdirektoren der GIZ in Ria…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gehen die Landesdirektoren der GIZ in Riad vorzeitig? [#10457]
Datum
11. August 2015 16:51
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gehen die Landesdirektoren der GIZ in Riad vorzeitig?" vom 04.07.2015 (#10457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gehen die Landesdirektoren der GIZ in Riad vorzeitig?" [#10457]
Datum
31. August 2015 07:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10457 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das BMZ bislang ohne sachlichen Grund auf meine Anfrage nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IX-733/002 II#0074 Sehr geehrte Dame…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Gehen die Landesdirektoren der GIZ in Riad vorzeitig?" [#10457]
Datum
7. September 2015 17:04
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IX-733/002 II#0074 Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre Mail vom 31. August 2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen