Gehölzentfernung auf dem Lärmschutzwall

als Vorsitzender einer politischen Partei in Nürnberg-Kornburg wurde ich mehrfach angefragt, warum auf dem Lärmschutzwall südsüdöstlich der A6 im Bereich zwischen Nürnberg-Kornburg und Wendelstein-Kleinschwarzenlohe die Gehölze nahezu vollständig entfernt wurden. Dürfen auf dem Lärmschutzwall auch auf der der Fahrbahn abgewandten Seite keine Bäume und Sträucher wachsen? Oder haben Sie da schon Spielraum und könnten zumindest Sträucher zulassen bzw. im unteren Teil sogar auch Bäume?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
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Hans Anschütz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: als Vorsitzend…
An Autobahndirektion Nordbayern Details
Von
Hans Anschütz
Betreff
Gehölzentfernung auf dem Lärmschutzwall [#236306]
Datum
27. Dezember 2021 14:33
An
Autobahndirektion Nordbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
als Vorsitzender einer politischen Partei in Nürnberg-Kornburg wurde ich mehrfach angefragt, warum auf dem Lärmschutzwall südsüdöstlich der A6 im Bereich zwischen Nürnberg-Kornburg und Wendelstein-Kleinschwarzenlohe die Gehölze nahezu vollständig entfernt wurden. Dürfen auf dem Lärmschutzwall auch auf der der Fahrbahn abgewandten Seite keine Bäume und Sträucher wachsen? Oder haben Sie da schon Spielraum und könnten zumindest Sträucher zulassen bzw. im unteren Teil sogar auch Bäume?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Hans Anschütz Anfragenr: 236306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236306/ Postanschrift Hans Anschütz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Anschütz

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