Gehweg und Parken

Unterlagen über das Parken auf Gehwegen und die Folgen bei
Nichtbeachtung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
Hans Peter Ries
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen üb…
An Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt Details
Von
Hans Peter Ries
Betreff
Gehweg und Parken [#234725]
Datum
6. Dezember 2021 15:45
An
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen über das Parken auf Gehwegen und die Folgen bei Nichtbeachtung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Peter Ries Anfragenr: 234725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234725/ Postanschrift Hans Peter Ries << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Peter Ries
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen mit dieser automatisierten An…
Von
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Gehweg und Parken [#234725] (Empfangsbestätigung Ausländerbehörde Wissenschaftsstadt Darmstadt, wichtiger Hinweis)
Datum
6. Dezember 2021 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen mit dieser automatisierten Antwort den Eingang Ihrer E-Mail bei der Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Bitte sehen Sie von weiteren Nachfragen (schriftlich oder telefonisch) zum Eingang Ihrer E-Mail oder zu Ihrem Bearbeitungsstand ab. Aktuell erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen, sodass die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den Publikumsverkehr wieder geöffnet. Flexible Vorsprachen können allerdings nicht stattfinden. Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich. Durch die aktuelle Situation können sich die Terminvergabe und die Bearbeitung von Anträgen leider teilweise verzögern. Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile zu Ihrem Aufenthaltsrecht. Weitere Informationen finden Sie über www.darmstadt.de/auslaenderbehoerde Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Ries, bei ordnungswidrigem Parken auf dem Gehweg wird ein Verwarngeld in Höhe von 55,00 Euro …
Von
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Gehweg und Parken [#234725]
Datum
13. Dezember 2021 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ries, bei ordnungswidrigem Parken auf dem Gehweg wird ein Verwarngeld in Höhe von 55,00 Euro erlassen. Zur Ihre, Ersuchen nach dem HDSIG: Es liegen keine personenbezogenen Daten von Ihnen vor. Für weitere Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Freundliche Grüße