Gehweg zwischen Ackerwinkel - Str d. Freundschaft, Ohrsleben - unnötige laufende Kosten - unnötige Stromkosten - gefährlicher "Brückenübergang"
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Jahren ist mir der o.g. Gehweg (trampelpfad) für Fussgänger aufgefallen. Hier fallen wie oben erwähnt einige unnötige Kosten an, die die Kassen der Gemeinde und somit der Steuerzahler unnötig belasten.
1. Dieser Weg muss in Ordnung gehalten werden (Gemeindearbeiter, Brückensanierung)
2. Es steht dort eine Strassenlaterne (Stromkosten für quasi nichts)
3. Ein sogenannter sehr gefährlicher "Brückenübergang" über den graben mit verostetem Handlauf
um nur einmal ein paar kleine Dinge zu nennen. Inzwischen ist mehrfach bekannt geworden, dass die Gemeinde dieses Teilstück an einige Anwohner verkaufen könnte.
Hier stellt sich jedoch (meines Wissens nach) der Bürgermeister quer und stimmt diesen nicht zu. Der Weg ansich hat für die Gemeinde keinen Mehrwehrt und kostet diese lediglich Geld, auch wäre hier zu beanstanden, dass die Gemeinde sich entsprechend ORDENTLICH um diesen Weg kümmern müsste, was jedoch nicht einmal geshcieht.
Aufgrund dessen, dass sich dieser Weg für niemandem zum Vorteil herausstellt (auch ist dies keine Abkürzung, da lediglich ein Grundstück zwischen diesem "Pfad" und der "Str.d. Freundschaft steht wäre hier für das Allgemeinwohl eine Zielführende Möglichkeit dieses kleine Flurstück/e günstig an die Anwohner abzugeben, damit dieses sich ordentlich in das Ortsbild einbinden kann ohne weitere Steuern zu verschwenden.
Daher bitte ich um Mitteilung, welche Begründung besteht dieses unbedingt weiter aufrecht zuerhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. November 2019
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24. Dezember 2019
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