Gehwegparken auf der Vogelsanger Str 496-545

Wie viele Anzeigen wegen Parken auf dem Gehweg gab es im Jahr 2023 im Bereich Vogelsanger Straße 50829 Köln, zwischen der Vogelsanger Str. 496 und 545?

Wie viele Fahrzeuge wurden im Jahr 2023 in diesem Bereich wegen Parken auf dem Gehweg verwarnt?

Wie viele Beschwerden wegen Parken auf dem Gehweg in diesem Bereich sind 2023 eingegangen?

Gibt es in diesem Bereich Beschilderung oder Parkflächenmarkierungen, die das Parken auf dem Gehweg erlauben?

Gibt es innerhalb des Ordungs- und Verkehrsdienstes Regelungen dazu, unter welchen Bedingungen Gehwegparken toleriert wird?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gehwegparken auf der Vogelsanger Str 496-545 [#302494]
Datum
8. März 2024 16:14
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anzeigen wegen Parken auf dem Gehweg gab es im Jahr 2023 im Bereich Vogelsanger Straße 50829 Köln, zwischen der Vogelsanger Str. 496 und 545? Wie viele Fahrzeuge wurden im Jahr 2023 in diesem Bereich wegen Parken auf dem Gehweg verwarnt? Wie viele Beschwerden wegen Parken auf dem Gehweg in diesem Bereich sind 2023 eingegangen? Gibt es in diesem Bereich Beschilderung oder Parkflächenmarkierungen, die das Parken auf dem Gehweg erlauben? Gibt es innerhalb des Ordungs- und Verkehrsdienstes Regelungen dazu, unter welchen Bedingungen Gehwegparken toleriert wird?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302494/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen folgende vorliegenden Informationen. Wie viele Anze…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: #241162 WG: Gehwegparken auf der Vogelsanger Str 496-545 [#302494]
Datum
4. April 2024 12:12
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen folgende vorliegenden Informationen. Wie viele Anzeigen wegen Parken auf dem Gehweg gab es im Jahr 2023 im Bereich Vogelsanger Straße 50829 Köln, zwischen der Vogelsanger Str. 496 und 545? Im Jahr 2023 lag die Anzahl der insgesamt bei der Bußgeldstelle eingegangenen Fremdanzeigen bei 35.667. Ob und wie viele Anzeigen sich davon gegebenenfalls auf die von Ihnen genannte Örtlichkeit beziehen, kann von hier nicht gesagt werden. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass der Anteil der Fremdanzeigen nur im mittleren einstelligen Prozentbereich aller Verfahren im ruhenden Verkehr liegt, werden dazu keine weitergehenden statistischen Erhebungen geführt. Außerdem unterliegen auch die Fremdanzeigen gewissen datenschutzrechtlichen Regelungen bzw. Löschungsfristen, so dass nach Ablauf von 6 Monaten nicht mehr auf abgeschlossene Verfahren zugegriffen werden kann. Wie viele Fahrzeuge wurden im Jahr 2023 in diesem Bereich wegen Parken auf dem Gehweg verwarnt? Im genannten Bereich wurden keine Verwarnungen ausgestellt, die sich auf das Parken auf dem Gehweg beziehen. Dies könnte daran liegen, dass das Parken auf dem Gehweg in den Außenbezirken toleriert wird, solange es zu keiner Behinderung kommt. Wie viele Beschwerden wegen Parken auf dem Gehweg in diesem Bereich sind 2023 eingegangen? Beschwerden können über viele Kanäle gemeldet oder versendet werden. Beim Beschwerdemanagement des Verkehrsdienstes sind per E-Mail ausschließlich von Ihnen Beschwerden zu dieser Örtlichkeit eingegangen. Gibt es in diesem Bereich Beschilderung oder Parkflächenmarkierungen, die das Parken auf dem Gehweg erlauben? Diese Informationen liegen beim Verkehrsdienst nicht vor. Hierfür bitte ich Sie sich an das Amt für Verkehrsmanagement zu wenden. Dies kann Ihnen mitteilen, ob hier Anordnungen vorliegen oder in Bearbeitung sind. Das Amt für Verkehrsmanagement erreichen Sie unter der E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> . Gibt es innerhalb des Ordnungs- und Verkehrsdienstes Regelungen dazu, unter welchen Bedingungen Gehwegparken toleriert wird? Diese Information ist bereits öffentlich zugänglich. Die Dienst- und Geschäftsanweisung des Verkehrsdienstes der Stadt Köln ist auf der Internetseite Frag den Staat hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen