Gehwegparken Vogelsanger Straße
Auf der Vogelsanger Straße wurden offensichtlich vom Verkehrsdienst Karten an verbotswidrig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen angebracht. Mit diesen Karten weist der Außendienst den Falschparker darauf hin, dass beim nochmaligen Verhalten ein Bußgeld erhoben werden muss.
An einigen Fahrzeugen finden sich bereits zwei solcher Zettel (einer von der Vorwoche, einer von dieser Woche ) , was darauf schließen lässt, dass es sich um ein von der entsprechenden Abschnittsleitung angeordnetes Vorgehen handelt.
Können Sie mir bitte die entsprechende Anweisung an den Außendienst für dieses Vorgehen zusenden?
Können Sie mir bitte mitteilen wieso der Außendienst hier angewiesen wurde kein Ordnungswidrigkeit aufzunehmen? Der Gesetzgeber hat für dieses Verhalten gemäß Bußgeldkatalog TBNR 112656 ja sogar ein Punkt vorgesehen, es handelt sich also um eine besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bei denen das Ermessen ja etwas eingeschränkter sein dürfte.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum11. Juni 2023
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14. Juli 2023
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„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts leitet sich daraus die Pflicht zur Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns ab:
„Die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze ist nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkenntnisquellen für das künftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält; dies macht die Führung von Akten erforderlich, ohne daß dies eines ausdrücklichen Ausspruches im Gesetz bedürfte.“ (Beschluss vom 16.03.1988, 1 B 153/87.)
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https://www.archive.nrw.de/landesarchiv…