Gehwegparken Vogelsanger Straße

Auf der Vogelsanger Straße wurden offensichtlich vom Verkehrsdienst Karten an verbotswidrig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen angebracht. Mit diesen Karten weist der Außendienst den Falschparker darauf hin, dass beim nochmaligen Verhalten ein Bußgeld erhoben werden muss.
An einigen Fahrzeugen finden sich bereits zwei solcher Zettel (einer von der Vorwoche, einer von dieser Woche ) , was darauf schließen lässt, dass es sich um ein von der entsprechenden Abschnittsleitung angeordnetes Vorgehen handelt.
Können Sie mir bitte die entsprechende Anweisung an den Außendienst für dieses Vorgehen zusenden?
Können Sie mir bitte mitteilen wieso der Außendienst hier angewiesen wurde kein Ordnungswidrigkeit aufzunehmen? Der Gesetzgeber hat für dieses Verhalten gemäß Bußgeldkatalog TBNR 112656 ja sogar ein Punkt vorgesehen, es handelt sich also um eine besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bei denen das Ermessen ja etwas eingeschränkter sein dürfte.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gehwegparken Vogelsanger Straße [#280868]
Datum
11. Juni 2023 12:55
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Vogelsanger Straße wurden offensichtlich vom Verkehrsdienst Karten an verbotswidrig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen angebracht. Mit diesen Karten weist der Außendienst den Falschparker darauf hin, dass beim nochmaligen Verhalten ein Bußgeld erhoben werden muss. An einigen Fahrzeugen finden sich bereits zwei solcher Zettel (einer von der Vorwoche, einer von dieser Woche ) , was darauf schließen lässt, dass es sich um ein von der entsprechenden Abschnittsleitung angeordnetes Vorgehen handelt. Können Sie mir bitte die entsprechende Anweisung an den Außendienst für dieses Vorgehen zusenden? Können Sie mir bitte mitteilen wieso der Außendienst hier angewiesen wurde kein Ordnungswidrigkeit aufzunehmen? Der Gesetzgeber hat für dieses Verhalten gemäß Bußgeldkatalog TBNR 112656 ja sogar ein Punkt vorgesehen, es handelt sich also um eine besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bei denen das Ermessen ja etwas eingeschränkter sein dürfte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280868/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit übersende ich Ihnen die gewünschten vorhandenen Informationen. …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: #231960 WG: Cr / Gehwegparken Vogelsanger Straße [#280868]
Datum
22. Juni 2023 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
577,6 KB
image003.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit übersende ich Ihnen die gewünschten vorhandenen Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Danke für die schnelle Antwort. Könnten Sie mir bitte auch das Schrif…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #231960 WG: Cr / Gehwegparken Vogelsanger Straße [#280868]
Datum
22. Juni 2023 10:34
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Danke für die schnelle Antwort. Könnten Sie mir bitte auch das Schriftstück/ Mail aus 2019 zusenden in der die "damalige Abschnittsleitung den sonst nicht zum Parken freigegebenen Bereich ab HsNr. 224 bis Oskar-JägerStraße vorrübergehend zum geduldeten Parkraum erklärt. " Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280868/
Kommunalverwaltung Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
22. Juni 2023 10:34
Status
Warte auf Antwort
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15,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage bezüglich des Schriftstücks bzw. der E-Mail aus dem Jahr…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: #231960 WG: Cr / Gehwegparken Vogelsanger Straße [#280868]
Datum
12. Juli 2023 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage bezüglich des Schriftstücks bzw. der E-Mail aus dem Jahr 2019, in der die damalige Abschnittsleitung den Bereich von Hausnummer 224 bis zur Oskar-Jäger-Straße vorübergehend zum geduldeten Parkraum erklärt hat möchte ich Ihnen antworten. Es liegen keine schriftlichen Unterlagen zu diesem Sachverhalt vor. In der Zwischenzeit hat sich die Zuständigkeit der Abschnittsleitung geändert, wodurch der nachfolgende Abschnittsleiter die Verantwortung für das vorübergehend geduldete Parken übernommen hat. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, wurde die Duldung nach Abschluss der Baumaßnahme aufgehoben. Mit freundlichen Grüßen