Geistige Behinderung und Schule

Wie viele Kinder mit geistiger Behinderung besuchen eine allgemeine Schule und wie viele eine Sonderschule?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    8. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Kinder …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geistige Behinderung und Schule [#240004]
Datum
4. Februar 2022 15:45
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Kinder mit geistiger Behinderung besuchen eine allgemeine Schule und wie viele eine Sonderschule?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240004/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Berlin, 15.02.2022 Az.: 332-18501/26(20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Geistige Behinderung und Schule [#240004]
Datum
15. Februar 2022 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Berlin, 15.02.2022 Az.: 332-18501/26(2022) Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 4. Februar 2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu Zahlen über Kinder mit geistiger Behinderung, die eine Förder- und eine allgemeine Schule besuchen. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, sodass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Auf Folgendes möchte ich Sie allerdings hinweisen: · Unter folgendem Link https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/statistik/schulstatistik/sonderpaedagogische-foerderung-an-schulen.html können Sie die gewünschten Informationen zu dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auf der Seite der Kulturministerkonferenz abrufen und einsehen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen