Geld für die Ausstattung einer Grundschulklasse

1. Wie sieht die aktuelle standardmäßige Ausstattung eines Klassenraums einer Grundschule aus? (beispielsweise Mobilar und technische Ausstattung)

2. In welchen zeitlichen Abständen wird die aktuelle standardmäßige Ausstattung eines Klassenraums einer Grundschule geprüft?

3. Wie viel Geld steht einer Klassenlehrkraft beispielsweise pro Schuljahr für die eigene Klasse zu? (beispielsweise für Arbeitsmaterial (Stifte, Kleber, Schere etc.) und Organisatorisches (beispielsweise Ablagemöglichkeiten und Ordner))

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Roswitha Schwindt
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie sieht die aktuelle standardmäßig…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Roswitha Schwindt
Betreff
Geld für die Ausstattung einer Grundschulklasse [#267077]
Datum
5. Januar 2023 17:20
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie sieht die aktuelle standardmäßige Ausstattung eines Klassenraums einer Grundschule aus? (beispielsweise Mobilar und technische Ausstattung) 2. In welchen zeitlichen Abständen wird die aktuelle standardmäßige Ausstattung eines Klassenraums einer Grundschule geprüft? 3. Wie viel Geld steht einer Klassenlehrkraft beispielsweise pro Schuljahr für die eigene Klasse zu? (beispielsweise für Arbeitsmaterial (Stifte, Kleber, Schere etc.) und Organisatorisches (beispielsweise Ablagemöglichkeiten und Ordner))
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roswitha Schwindt Anfragenr: 267077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267077/ Postanschrift Roswitha Schwindt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roswitha Schwindt

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrte Frau Schwindt, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. Januar 2023, in der Sie die Ausstattung und ordnu…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
WG: Geld für die Ausstattung einer Grundschulklasse [#267077]
Datum
27. Januar 2023 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schwindt, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. Januar 2023, in der Sie die Ausstattung und ordnungsgemäße Unterhaltung von Grundschulen thematisieren. Ihre Nachfrage beantworte ich gerne. Die Schulträgerschaft gehört in Niedersachsen zu den kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben im eigenen Wirkungskreis, die den Kommunen grundgesetzlich garantiert sind. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung umfasst die eigenverantwortliche Regelung aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze. Die Schulträger haben nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Was als erforderlich (bei der Errichtung von Schulanlagen), notwendig (bei deren Ausstattung) und ordnungsgemäß (bei deren Unterhaltung) anzusehen ist, entscheidet der Schulträger in eigener Zuständigkeit (§ 108 Abs. 1 NSchG). Dabei sind u. a. die Vorgaben des Bauordnungsrechts, des Arbeitsstättenrechts und des Rechts der Unfallversicherungsträger einzuhalten. Während das Land Niedersachsen gemäß dem Kostenlastenprinzip für die Personalkosten an Schulen aufkommt (§ 112 NSchG), obliegen die sächlichen Kosten an öffentlichen Schulen grundsätzlich den Kommunen als Schulträgern (§ 113 Abs. 1 NSchG). Unter die Sachkosten fallen im Wesentlichen alle Aufwendungen, die zur Schaffung, Unterhaltung und zur Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen erforderlich sind und die der Deckung des Sachbedarfs der Schulen dienen. Hierzu zählt insbesondere auch: -die Ausstattung der Schulgebäude und Schulanlagen mit Einrichtungsgegenständen sowie deren laufende Unterhaltung und Instandsetzung und - Lehrmittel (wie z.B. technische Ausstattung), die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlich sind. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Schulträger einer konkreten Grundschule. Mit freundlichen Grüßen